Tipps & Neuigkeiten rund um die Immobilie....
Tipps & Neuigkeiten rund um die Immobilie....
Dekotrends rund um den Weihnachtsbaum
03.12.2019:
Nach dem Fest ist vor dem Fest: ...
... Wie jedes Jahr gab die Fachmesse Christmasworld in Frankfurt am Main bereits im Januar einen Einblick in die diesjährigen Trends für die angesagte Weihnachtsdeko zum Fest des Jahres. 2019 wird es rund um den Christbaum, je nach Geschmack, ruhig und natürlich, fröhlich oder auch glamourös. Ob Trendsetter oder Traditionalist, es ist für jeden etwas dabei – lassen Sie sich von RE/MAX Germany inspirieren!
Natur ist bei der Weihnachtsdeko in diesem Jahr Trumpf
Besinnlichkeit, das bedeutet in diesem Jahr bei der Weihnachtsdeko vor allem: zurück zur Natur. Natürliche Deko-Materialien wie Holz, Tannenzapfen, Moos, Eicheln, Blätter, Kiefer- oder Tannenzweige stehen dabei im Fokus. Elemente, die sich bei einem Waldspaziergang sammeln lassen, drücken den Wunsch vieler Menschen nach mehr Naturverbundenheit und Nachhaltigkeit aus. Im Trend sind auch kleine Weihnachtsbäume im Übertopf oder im Korb, die man nach dem Fest wieder einpflanzen kann.
Statt umweltschädlicher Einwegartikel wie Lametta steht selbstgemachter Christbaumschmuck wie zum Beispiel Eulenfiguren aus Holz oder Baumanhänger aus Wolle oder Filz hoch im Kurs. Getrocknete Orangenscheiben oder Lebkuchen verbreiten einen weihnachtlich-würzigen Duft. Erdige Farben und spröde, rustikale Strukturen lassen sich gut mit einem kräftigen Matchagrün kombinieren. Wer es ein bisschen weniger „vintage“ mag, kann den Naturstoffen mit silbernem Glimmer und künstlichem Schnee einen „Cool Natural“-Look verpassen.
Eine andere, modern und festlich wirkende Variante: Kontrastieren und veredeln Sie die rustikale Holzdeko mit feinen und eleganten Messingelementen. Diese schimmern in einem warmen Goldton und reflektieren zudem das Licht von Kerzen und Lichterketten. Natürlich und erdverbunden, aber durchaus modern wirkt auch ein Tischschmuck mit dekorativ in einer Schale arrangierten Rattankugeln. Generell sind flache Dekoschalen mit individuellen Arrangements ein schöner Blickfang auf dem Wohnzimmertisch und auf der Weihnachtstafel.
Die Kraft der Ruhe bei der Weihnachtsdeko
Ein weiterer Weihnachtsdeko-Trend kommt ruhig und schlicht und mit nordischer Zurückhaltung daher. Hier dominieren klare und reduzierte Formen und unaufgeregte Grau- und Perlmutttöne, die durch Elemente aus Gold und Silber aufpoliert werden. (Tipp: Zu Weiß und Grau passen auch fruchtige Beerentöne!) Im Zuge des Minimalismus wird der klassische Weihnachtsbaum zuweilen durch stilisierte Dekobäume aus Holz, Rinde, Wolle oder Baumscheiben ersetzt.
Sehr viel geeigneter für alle, die mit Kindern feiern, ist der Weihnachtstrend „Fröhlichkeit“: Er steht für lebendige Kompositionen aus knallbunten Farben, kombiniert mit gläsernen Oberflächen, und wirkt witzig, jung und frisch. Hier dürfen auch die Klassiker Rot und Grün mitspielen, die übrigens keineswegs ausgedient haben – ebenso wenig wie die festlichen und zeitlosen Farbtöne Gold und Silber.
Farblich ist 2019 also alles drin. En vogue sind diesmal sogar Leucht- und Neonfarben. Schöne Pastelltöne wie Eisblau, Apricot und Mintgrün lassen sich hervorragend mit strahlendem Weiß und metallischen Farben kombinieren (skandinavisch-kühl und edel: Weiß mit Silber und Pastellblau).
Glanz und Glamour für den Weihnachtsbaum
Ohne einen Hauch von Luxus geht es auch 2019 nicht. Um einen satt-strahlenden Grundton herum gruppieren sich beim „Glanz und Glamour“-Trend leuchtende Farben, die sich in schillernden Oberflächen spiegeln. Als Material ist alles geeignet, was glänzt und metallisch wirkt wie zum Beispiel Pailletten oder Lurex.
Quellen: weihnachtszeit.net, connox.de, ladenzeile.de, christmasworld.messefrankfurt.com, freundin.de
26.11.2019:
Schon Friedlich Schiller wusste: ...
... Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“. Eigentlich sollten sich in der Weihnachtszeit ja alle ganz besonders lieb haben. Doch vielleicht sind es die hohen Erwartungen, die Zank und Frust in dieser besonderen Jahreszeit befördern. So haben auch am Jahresende die Grenzstreitigkeiten am Nachbarszaun Hochkonjunktur. RE/MAX Germany hat im Folgenden ein paar Beispiele für Nachbarschaftsstreits rund um die Weihnachtszeit zusammengefasst.
Schnee als Auslöser für Nachbarschaftsstreit
Die stolze Bilanz eines Kleinkrieges am Gartenzaun beschäftigte einen entnervten Richter am Amtsgericht Lübbecke. Zwei Dutzend Hühnereier, faule Tomaten, abgeknabberte Maiskolben, leere Flaschen, Kunststoffrollen und Möbelfüße hatten vom Nachbargrundstück aus ihren Weg über den Zaun des Klägers gefunden. Nicht minder vielseitig waren die Beleidigungen.
Hier und da artet auch das Schneeschieben zum Duell aus – wie im schwäbischen Nersingen. Und warum nicht nutzen, was die Jahreszeit bietet? So wurde die Schneeschaufel zum Schlaginstrument bei einer Keilerei zwischen zwei Nachbarn. Grund der Aufregung: Der eine hatte Schnee gegen das seiner Ansicht nach störend geparkte Heilig’s Blechle des anderen geschaufelt.
Vor dem Amtsgericht München stritten sich zwei bayerische Häuslebauer. Grund dafür war das Schneeschippen. Denn dabei ließ der eine hin und wieder eine Schaufel der weißen Pracht auf das Grundstück seines Nächsten fallen. Der Gipfel des Eisbergs: Einmal habe der schippende Provokateur dem Leidtragenden sogar tief in die Augen geschaut und dabei hämisch eine Schaufel voll Schnee über den Zaun geworfen.
Nachbarschaftsstreit um die Weihnachtsdeko
Mit einer heißen Spur auf kühlem Grund musste sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main befassen: Bei der Nutzung des Wegerechts auf dem Nachbarsgrundstück hatte ein Nachbar beim Transport des Weihnachtsbaumes eine Nadelspur hinterlassen. Diese nahm der Kläger zum Anlass, eine grundsätzliche Reinigungspflicht des Wegeberechtigten zu fordern.
Blinkende Lichterketten, lebensgroße beleuchtete Weihnachtsfiguren, LED-Rentierschlitten – auch über Geschmack lässt sich trefflich streiten. Oft ist die aufwendige oder gar kitschige Weihnachtsdeko dem Nachbarn auf der anderen Zaunseite ein Dorn im Auge. Steigern lässt sich die visuelle Belästigung zum Beispiel durch nächtlich blinkende Rentiere, die das Schlafzimmer des Nachbarn alle drei Minuten in gleißendes Licht tauchen. Und wenn Santa Claus dann auch noch Jingle Bells spielt, weil eine voreistreifende Katze den Bewegungssensor aktiviert hat, ist es mit der Nachtruhe ganz vorbei. Da ist ein schnell Nachbarschaftsstreit entfacht.
Wenn die Wohnung Feuer fängt
Minimalistischer eingestellten Weihnachtsfans reichen schon ein paar flackernde Kerze für die weihnachtliche Stimmung. Doch auch hier kann es mit Romantik und Besinnlichkeit schnell vorbei sein – spätestens dann nämlich, wenn die Wohnung in Flammen steht. So feierte ein Pärchen das Fest der Liebe mit einem Schäferstündchen im Schlafzimmer, während der Adventskranz die Küche in Brand setzte. Die Versicherung attestierte grobe Fahrlässigkeit und weigerte sich, für den Schaden aufzukommen. Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied im Sinne der Liebe: Die Versicherung musste zahlen. Verständnis zeigte selbiges OLG auch für eine überforderte junge Mutter, die von ihrer quengelnden Tochter dazu genötigt wurde, den neuen Puppenwagen draußen spazieren zu fahren. Unterdessen fackelten die Weihnachtsbaumkerzen den Baum nebst Wohnung ab. Auch hier musste die Versicherung zahlen: Die entnervte Mutter verdiene Verständnis, ihr Verhalten sei stressbedingt und daher nicht als grob fahrlässig anzusehen, erklärte der Richter.
Quellen: lto.de/recht, raekuempers.de/urteile-weihnachtszeit, t-online.de
22.11.2019:
In der Winterzeit brauchen unsere Zimmerpflanzen besonders viel Pflege und Aufmerksamkeit. ...
... Denn die trockene Heizungsluft und das mangelnde Tageslicht setzen unseren grünblättrigen Mitbewohnern leider zu. RE/MAX Germany hat ein paar Tipps für Sie, wie Sie Ihre Pflanzen trotz trockener Zimmerluft und weniger Sonnenlicht gut durch den Winter bekommen.
Zimmerpflanzen brauchen im Winter Luft, Licht und Liebe
Zu wenig Licht, trockene, warme Heizungsluft und zu viel Dünger können unsere Zimmerpflanzen schwächen und für Krankheiten anfällig machen. Auch besteht dadurch die Gefahr, dass sich Schädlinge wie Spinnmilben, Blatt-, Schmier- und Schildläuse leichter ausbreiten. Falls es nicht möglich ist, die Pflanzen nah am Fenster zu platzieren, können Sie den Lichtmangel auch mit einer LED-Beleuchtung ausgleichen.
Um einem Schädlingsbefall vorzubeugen, sollten Sie die Pflanzen alle vier bis sechs Wochen mit lauwarmem Wasser abduschen. Großblättrige Gewächse können Sie stattdessen auch gelegentlich mit einem weichen, feuchten Lappen abwischen. Dies hat den positiven Nebeneffekt, dass dadurch auch der Staub von den Blättern abgewaschen wird, der ebenfalls Licht abfängt.
Sofern die Pflanzen nicht in voll beheizten Räumen stehen, benötigen sie während der Wintermonate weniger Wasser und Nährstoffe. Denn in dieser Zeit wachsen sie langsamer als sonst. Gießen Sie Ihr Lieblingsgrün nur, wenn die Erde oben auf dem Topf trocken aussieht. Am besten benutzen Sie dazu Wasser in Zimmertemperatur. Da die meisten Pflanzen keine Staunässe vertragen, ist es ratsam, das überschüssige Wasser im Untersetzer oder Übertopf immer auszuschütten.
Mehr Feuchtigkeit für unsere Zimmerpflanzen während der Winterzeit
Das Besprühen der Pflanzen mit kalkarmen Wasser, vorzugsweise Regenwasser, schafft Abhilfe gegen die trockene Luft in den beheizten Räumen. Auch ein Luftbefeuchter sorgt für eine feuchtigkeitshaltigere Zimmerluft. Nehmen Sie sich während der Wintermonate die Zeit, um Ihre Pflanzen ausgiebig zu inspizieren. So werden Schädlinge frühzeitig entdeckt. Anhand von Beschreibungen in Fachbüchern, im Internet oder auf den Seiten der Pflanzenschutzämter lassen diese sich schnell zuordnen. Hier finden Sie auch zusätzliche Tipps für die richtige Pflege von Pflanzen in der Winterzeit.
05.11.2019:
Intelligente Türklingeln erfreuen sich immer größerer Beliebtheit ...
... Denn die altbekannte Türklingel hat einen entscheidenden Nachteil: Man sieht nicht, wer vor der Tür steht. Die moderne Türkommunikation gibt den Blick frei. Aber sie kann noch viel mehr als das. RE/MAX Germany stellt Ihnen hier die neue Generation an Türklingeln kurz vor.
Schau mal, wer da klingelt.
Die herkömmliche Türklingel hat bald ausgedient. Der neue Standard heißt: Türkommunikation. Dafür werden die gängigen Sprechanlagen zusätzlich mit einer Videoüberwachung ausgestattet. Mit dieser hat man den Eingangsbereich im Blick und sieht, wer vor der Tür steht, wenn es klingelt. Das führt zu mehr Komfort und Sicherheit. Denn auf diese Weise öffnet man niemandem aus Versehen die Tür, den man gar nicht im Haus haben möchte.
Und wer braucht noch einen Haustürschlüssel, wenn die Tür sich mit einem Fingertipp öffnen lässt? Die elektronische Zutrittskontrolle bietet eine bequeme und einbruchssichere Alternative zu Schlüssel und Schloss. Dazu werden Fingerprint-Sensoren einfach in das Türblatt von Haus- und Wohnungstüren integriert.
Gegenüber Codekarten und Electronic-Keys, wie man sie vom Auto her kennt, haben die Sensoren den Vorteil, dass man nichts mehr mitnehmen muss. Auch kann man nichts verlieren oder muss zeitraubend nach einem Schlüssel oder einer Codekarte suchen. Dies ist besonders für Familien mit Kindern eine große Erleichterung.
Die Türklingel mit Smart Home kombinieren.
Die Türkommunikation lässt sich auch ins Smart Home einbinden. Dieses regelt vielleicht schon bald die Alarmanlage, Rollläden, Licht und Heizung. Via App lässt sich dann die Tür auch von Ferne überwachen und steuern – und auch öffnen. Das ist sehr praktisch, wenn zum Beispiel ein Familienmitglied vor der Tür steht, welches den Schlüssel vergessen hat. Oder Sie bekommen überraschend Besuch, sind aber gerade selbst noch im Supermarkt. Mit einer smarten Türklingel können Sie von unterwegs sehen, wer vor der Türe steht, mit dem Besucher sprechen und ihn ins Haus reinlassen. So sind Sie sozusagen auch im Urlaub immer Zuhause.
29.10.2019:
Darf ein Mieter seinen Vermieter einfach vor die Tür setzen? ...
... Ja, er darf – zumindest dann, wenn der Wohnungseigentümer kein berechtigtes Interesse hat, die Wohnung zu betreten. Doch wo endet das Hausrecht des Mieters und wo beginnt das Recht des Vermieters? RE/MAX Germany klärt auf, wo das Recht eines Vermieters bei seiner vermieteten Immobilie endet.
Vermieter – Schnüffeln ist verboten.
Natürlich ist der Wunsch eines Vermieters verständlich, dass er sich gerne einen Eindruck vom Zustand der vermieteten Wohnung machen möchte. Erlaubt ist das jedoch nicht! Denn sein Besichtigungsrecht hört da auf, wo das Hausrecht des Mieters beginnt.
Das Hausrecht, auch Besitzrecht genannt, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und schützt die Bewohner einer Immobilie in ihrer freien Entfaltung. Beim Vermieten der Immobilie geht es vom Eigentümer auf den Mieter über.
Das Hausrecht umfasst das Grundrecht auf Schutz des Wohnbereiches (Hausfrieden). Der Besitzer oder Benutzer einer Wohnung oder eines Hauses kann frei darüber entscheiden, wem er Zutritt gewährt und wem nicht. So darf er auch unliebsamen Besuchern die Tür weisen oder gar ein Hausverbot erteilen. Sollte der Gast sich weigern, zu gehen, dann ist sogar ein gewisses Maß an Gewalt im Sinne von Notwehr erlaubt.
Laut BGH ist sanfte Gewalt erlaubt.
So geschehen in einem Fall, der vor dem Bundesgerichtshof landete. Unter dem Vorwand, sich von der ordnungsgemäßen Installation eines Rauchmelders überzeugen zu wollen, inspizierte eine neugierige Vermieterin gleich alle Wohnräume. Der Mieter wehrte sich gegen den Übergriff und wies ihr die Tür. Als die Vermieterin sich weigerte, die Wohnung zu verlassen, umfasste der Mieter sie kurzerhand mit beiden Armen und trug sie hinaus. Zu Recht, befand der BGH (VIII ZR 289/13). Wer sich gegen den Willen des Bewohners in dessen Wohnung aufhält, begeht Hausfriedensbruch, und das ist eine Straftat. Das kann im Falle einer Anzeige eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bedeuten (§ 123 StGB).
22.10.2019:
In deutschen Städten wird es immer schwieriger, passenden und bezahlbaren Wohnraum zu finden ...
... Ländliche Gebiete dagegen bluten, vor allem in den alten Bundesländern, zunehmend aus. Seit Jahren sucht die Politik nach Wegen, dem entgegenzusteuern. Doch Landleben lässt sich nicht einfach verordnen. Die zunehmende Akademisierung hat diesen Trend noch verstärkt. Berufstätige wohnen und arbeiten in den Städten. Wer eine Familie gründet, zieht allenfalls in die auch immer teurer werdenden Speckgürtel der Metropolen. Doch mittlerweile gibt es kleine Kommunen, die bewusst junge Städter anlocken. RE/MAX Germany berichtet im Folgenden über eine neue Studie zu diesem Phänomen.
Wie digitales Arbeiten Städter auf’s Land bringen kann.
Speckwürfel inmitten des schrumpfenden Raumes“ nennt Reiner Klingholz die kleinen Kommunen, die vor allem junge Städter anziehen. Er ist Leiter des Berlin Instituts für Bevölkerung und Entwicklung. Und es gibt innovative Menschen wie Digital-Projektmanager Philipp Hentschel, der mit seiner Familie raus aus der Stadt will. Denn dort wird es immer enger, voller und teurer. Gemeinsam mit gleichgesinnten Berlinern hat er eine Genossenschaft gegründet. Im Dorf Prädikow in Brandenburg baut er gerade einen verfallenen Gutshof zu einem Wohn- und Arbeitsdomizil um. 60 bis 100 Erwachsene und Kinder sollen hier Platz finden – davon gibt es auf dem großen Vierseithof mit neun Hektar Land mehr als genug.
Der Hof Prädikow ist eines von 18 Projekten, die das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung in der Studie „Urbane Dörfer – Wie digitales Arbeiten Städter aufs Land bringen kann“ untersucht hat. Die Forscher wollten wissen, für wen der Umzug aufs Land überhaupt attraktiv ist. Welche Unterstützung brauchen diese Menschen? Einige der Projekte stecken noch in den Kinderschuhen, andere sind bereits im dörflichen Alltag verankert.
Digitales Arbeiten geht überall.
Bei den Stadtflüchtigen handelt es sich keineswegs nur um nostalgische Backsteinromantiker. Menschen wie Philipp Hentschel wollen das Leben auf dem Land mit viel Tatkraft und Engagement neu erfinden. Paradoxerweise haben gerade Menschen, die in der digitalen Arbeitswelt aufgewachsen sind, die besten Voraussetzungen für die Stadtflucht. Denn digitales Arbeiten kann überall stattfinden. So sind es vor allem Akademiker, die in Kreativ- und Wissensberufen arbeiten. Sie haben das Land als neuen Lebensort für sich entdeckt – und dabei neue Formen gemeinschaftlichen Wohnens und Arbeitens geschaffen.
Freiberufler und Selbstständige wie Mediengestalter, Architekten und Journalisten können ihre Arbeit mit aufs Land nehmen. Sie teilen sich dort Büroräume, um nicht allein vor dem PC zu sitzen. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine gute Verbindung zum weltweiten Netz. Die ist, trotz anderslautender Versprechen der Bundesregierung, durchaus nicht flächendeckend gegeben. Andere suchen sich auf dem Land neue Stellen. Denn auf die Dauer pendeln will niemand. Wieder andere nutzen die Chance für einen beruflichen Wandel. So hat Philipp Hentschels Frau, ehemals Programmiererin, auf Tischlerin umgelernt.
Impulse für die Dorfentwicklung.
Auch die Kommunen profitieren davon, dass neues Leben in alte Fabriken, Mühlen, Klosteranlagen und Landgüter einzieht. Denn es handelt sich um baufällige Immobilien, die sie sonst auf eigene Rechnung abreißen müssten. Doch das ist nicht alles. Städter bringen auch Ideen und Impulse für die dörfliche Entwicklung mit. Sie wollen ihr neues Umfeld gerne aktiv mitgestalten. So entstehen im „Dorf 4.0“ nicht nur digitale Arbeitsinseln, sondern auch neue Treffpunkte für die Dorfbewohner und Zugezogenen. Die Städter eröffnen Cafés, Hofläden, organisieren Kulturfestivals oder gründen Initiativen für die Nahversorgung von Lebensmitteln. Außerdem rettet der zugezogene Nachwuchs den ein oder anderen Dorfkindergarten.
Einige Orte haben durch ihre neuen Bewohner und Angebote sogar Bekanntheit erlangt. So heißt es in der Studie, „dass die Städter sich am Wochenende in Scharen aufmachen, um in der alten Gärtnerei Kaffee zu trinken, die Ausstellung lokaler Künstler zu besuchen und am Ende das frisch geerntete Gemüse aus dem lokalen Permakulturgarten zu kaufen“. Allerdings räumen die Macher ein, dass die untersuchten Projekte keine Gewähr für eine Trendwende geben. Doch mit Unterstützung durch eine Politik, die die Zeichen der Zeit erkennt, könnte ein Strukturwandel hin zu mehr Ausgleich zwischen Stadt und Land gelingen.
Die im August 2019 erschienene Studie des Berlin Instituts für Bevölkerung und Entwicklung und Neuland21.e.V. findet man unter www.berlin-institut.org/publikationen.
08.10.2019:
Die Winter hierzulande scheinen tendenziell milder zu werden.
... Heftige Schneefälle gab es im letzten Jahr nur in Bayern und Sachsen. Andererseits sind extreme Wetterlagen häufiger geworden. So sollte ein Hausbesitzer auf jeden Fall für einen eventuellen Kälteeinbruch gewappnet sein. Denn durch die kalte Witterung können aus kleineren Schäden schnell Sanierungsfälle werden. Fangen Sie mit Ihrem Haus-Check am besten gleich oben auf dem Dach an. Hier eine kleine Anleitung von RE/MAX Germany.
So können Frost und Schnee Ihrem Heim nichts anhaben.
Sicherheit rund ums Haus.
An dunklen Wintertagen kann eine ausreichende Außenbeleuchtung besonders bei Glatteis Unfällen vorbeugen. Ist die (LED-)Beleuchtung auf allen Wegen und Treppen rund ums Haus hell genug? Eine helle Außenbeleuchtung verhindert nicht nur Stürze, sondern schreckt auch Einbrecher ab. So und damit haben Sie den Wintercheck für dieses Jahr geschafft! Nun ist Ihr Haus für die kommende Wintersaison bestens vorbereitet.
Quellen: heimwerker.de, my-hammer.de, heimhelden.de, t-online.de, praxistipps.focus.de, vpb.de
01.10.2019:
Die Tier- und insbesondere die Hundehaltung sorgt immer wieder für Stress und Streit zwischen Wohnungseigentümern und Mietern ...
... Sie beschäftigt nach wie vor häufig die Gerichte. REMAX Germany berichtet im Folgenden über ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München. Dieses verurteilte die Vermieter, eine Vermietererbengemeinschaft, dazu, dem Klägerehepaar in München-Neuhausen die Haltung eines Hundes zu erlauben.
Gericht entscheidet zugunsten der Mieter mit Hundewunsch.
Die Mieter einer Viereinhalb-Zimmer-Wohnung in München wollten ihren beiden Kindern einen Hund aus dem Tierheim schenken. Um Problemen mit den Mitmietern vorzubeugen, befragten sie im Vorfeld ihre Nachbarn. Doch während diese das Vorhaben akzeptierten, lehnten die Eigentümer, eine Vermietererbengemeinschaft, das Ansinnen der Familie ab. Zur Begründung hieß es, dass man noch keiner Mietpartei die Hundehaltung erlaubt habe. Außerdem äußerten die Vermieter Bedenken hinsichtlich der Versorgung des Tieres. Die schulpflichtigen Kinder (13 und 15 Jahre) könnten sich erst nach 16 Uhr um den Hund kümmern und die Eltern seien beide berufstätig.
Die Familie akzeptierte die Ablehnung nicht und klagte schließlich vor dem Münchner Amtsgericht. Das Gericht entschied zugunsten der Mieter (AZ 411 C 976/18). Die von den Vermietern vorgebrachten Ablehnungsgründe reichten nicht aus, um die Hundehaltung zu verbieten. So biete die Wohnung ausreichend Platz für eine Hundehaltung. Außerdem seien Grünflächen für Gassigänge leicht und schnell zu erreichen.
Artgerechte Haltung und Erziehung des Hundes muss gewährleistet sein.
Laut dem Münchener Amtsgericht stand die artgerechte Haltung des Tieres nicht infrage. Schließlich konnte das klagende Ehepaar eine langjährige Erfahrung im Halten und Erziehen von Hunden nachweisen. Zudem lagen Empfehlungsschreiben von einer Hundetrainerin und des Tierheims vor. Und außerdem arbeitet die Ehefrau nur in Teilzeit und die Kinder kommen mittags aus der Schule. In Urlaubszeiten sind die Großeltern bereit, sich um den Hund zu kümmern.
Bei einer artgerechten Haltung und richtigen Erziehung ist nicht davon auszugehen, dass der Hund durch verstärktes Jaulen oder Gebell auf sich aufmerksam macht. Auch müssen die Vermieter keinen Schaden an der Wohnung befürchten. Die Kläger hatten sich außerdem bereit erklärt, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Auch die Rasse des Tieres, ein Magyar Viszla, gab keinen Anlass zur Besorgnis. Der ungarische Vorsteherhund gilt als freundlich, sensibel und ausgeglichen. Die Ablehnung des Vermieters beruhe rein auf allgemeinen Befürchtungen. Es lägen jedoch keine konkreten Anhaltspunkte für eine zu erwartende unzumutbare Belästigung vor. Fazit: Der Hund durfte in die Viereinhalb-Zimmer-Wohnung einziehen.
Grundsätzliches Verbot eines Hundes in Mietwohnung ist unzulässig.
Die Hundehaltung in Mietwohnungen bleibt dennoch eine Einzelfallentscheidung. Sie bedarf immer der Erlaubnis des Vermieters, auch wenn ein grundsätzliches Verbot der Hunde- und Katzenhaltung durch eine Klausel im Mietvertrag nicht zulässig ist. So hatte der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im März 2013 (VIII ZR 168/12) entschieden, dass ein generelles Verbot den Mieter unangemessen benachteiligt. Es wiederspricht dem Grundgedanken der Gebrauchsgewährungspflicht des Vermieters. Bei der Einzelfallentscheidung müssen die Belange und Interessen nicht nur der Mietvertragsparteien, sondern auch der anderen Hausbewohner und Nachbarn berücksichtigt werden. Dies war im Münchener Fall im Vorfeld bereits geschehen. Wenn sich jedoch der Vierbeiner zum Beispiel durch ständiges Kläffen oder Verschmutzen der Gemeinschaftsflächen als Störfaktor erweist und er den Unmut der Hausgemeinschaft auf sich zieht, kann seine Haltung auch nachträglich untersagt werden. Blinden und Therapiehunde sind von all diesen Regelungen ausgenommen. Sie bedürfen keiner Genehmigung, müssen jedoch einen Nachweis über ihre spezielle Eignung besitzen.
Quellen: Amtsgericht München, Pressemitteilung vom 01.03.2019, mietrecht.com, dejure.org, juris.bundesgerichtshof.de, urteile-mietrecht.net, immonet.de
24.09.2019:
Holz ist Trumpf. Der Zurück-zur-Natur-Look erobert zunehmend auch die heimischen Badezimmer ...
... Dort kommt das Naturmaterial mit seiner warmen, weichen Optik ganz groß raus und verwandelt einen funktionalen Raum in ein behagliches Home-Spa. RE/MAX Germany hat den Trend zu Holz im Badezimmer mal etwas genauer unter die Lupe genommen.
Holz im Bad? Das geht!
Das warme Naturmaterial in Form von Regalen und Schränken zieht als Verkleidung für Badewanne und Toilette zunehmend auch in die hiesigen Badezimmer ein. Dabei handelt es sich keineswegs nur die Laune eines aktuellen Einrichtungstrends. Vielmehr gehört Holz zu den ältesten Baustoffen in Badezimmern und Feuchträumen. So hat es in japanischen Badehäusern zum Beispiel eine lange Tradition und verbreitet dort Wärme und Geborgenheit. Aber auch Skandinavische Saunen werden von jeher aus unbehandeltem Fichtenholz gebaut. Denn Holz atmet und nimmt Feuchtigkeit auf und reguliert so ideal das Raumklima. Darüber hinaus besitzt das Naturmaterial sogar eine antibakterielle Wirkung.
Holz strahlt außerdem Wärme und Natürlichkeit aus und qualifiziert sich damit automatisch für das heimische Badezimmer. Denn dieses dient im Zeitalter offener Grundrisse oft als Rückzugsort und Ruhepol. Und da es wesentlich angenehmer ist, einen warmen Holzboden unter den nackten Füßen zu haben als kalte Bodenfliesen, wird Holz auch immer häufiger als Bodenbelag verwendet. Aber Holz im Bad? Manch einer riecht da schon den Schimmel. Doch fachgerecht verbaut und versiegelt können Badedämpfe und Wasserspritzer auch massivem Holz nichts anhaben. Natürlich ist dafür eine ausreichende Belüftung eine nötige Voraussetzung.
Wärme und Natürlichkeit durch Holz im Badezimmer.
Gerne werden im Bad Hölzer verwendet, die Säureanteile in Putzmitteln verkraften. Dazu gehören zum Beispiel Mahagoni, Buche, Erle, Fichte, Ahorn, Kiefer, Kirschbaum, Nussbaum, Esche, Teak, Douglasie und Lärche. Generell genügt es jedoch, das Holz mit einem feuchten weichen Tuch und mildem Spielmittel zu reinigen. Ideal für den Badezimmerboden sind harte Hölzer wie Buche, Esche oder Eiche oder auch exotische Sorten wie Merbau, Wenge und Jatoba. Unser Fazit: Wenn man ein paar Regeln beachtet, steht einer Verwendung von Holz im Badezimmer nichts im Wege.
10.09.2019:
Der September ist der ideale Zeitpunkt, um den Vogelnistkasten im Garten zu reinigen ...
Der September ist der ideale Zeitpunkt, um den Vogelnistkasten im Garten zu reinigen. Denn bis dahin ist auch der letzte Vogelnachwuchs ausgeflogen und es haben sich meist noch keine „Nachmieter“ darin breitgemacht. Von daher können Sie in dieser Jahreszeit die alten Nester ungestört aus den Kästen entfernen. Damit säubern Sie den Nistkasten auch von Parasiten wie Milben, Zecken und Vogelflöhe. Denn diese nisten sich nämlich während der Brutzeit gerne in den Nestern ein. Von daher wird Ihnen die Vogelbrut im nächsten Jahr dankbar sein, wenn sie einen sauberen Brutplatz vorfindet.
Den Nistkasten von Parasiten säubern.
Bei der Säuberung wird der Vogelkasten zunächst einmal gründlich ausgefegt. Reicht das nicht aus, um alle Parasiten zu entfernen, können Sie auch mit klarem Wasser nachhelfen. Oder Sie spülen den Kasten mit einer Sodalauge aus. Auf chemische Reinigungs- oder Desinfektionsmittel, wie wir sie im Haushalt verwenden, sollten Sie jedoch verzichten. Denn diese sind eher schädlich.
Doch bevor Sie mit Handschuhen und Besen in Aktion treten, sollten Sie höflicherweise kurz am Nistkasten anklopfen. So empfiehlt es zumindest der Naturschutzbund Deutschland (NABU). Denn wenn der Herbst kommt, lassen sich gerne einige Kleintierarten über den Winter in den Vogelnistkästen häuslich nieder. Damit eventuelle „Nachmieter“, wie zum Beispiel die Hasel- oder Waldmaus oder auch die Fledermaus, gewarnt sind, sollten Sie sich vor dem Säubern des Nistkastens also unbedingt bemerkbar machen. Dadurch können die Zwischenmieter rechtzeitig das Weite suchen und Sie fallen mit Ihrer Putzaktion sozusagen nicht mit der Tür ins Haus.
Den Nistplatzputz auf das nächste Jahr verschieben.
Übrigens wissen auch einige Vogelarten, wie zum Beispiel Meisen, Spatzen oder Kleiber, die Nistkästen als warmes Plätzchen in kalten Herbst- und Winternächten zu schätzen. RE/MAX Germany empfiehlt also, neue Kästen bereits im September aufzuhängen. Falls Sie den Nistplatzputz im Spätsommer verpassen, sollten Sie als rücksichtsvoller Nistkasten- Eigentümer lieber bis zum Ende des Winters und vor der nächsten Brutzzeit warten. Denn es wäre schade, wenn Sie durch Ihren gutgemeinten „Hausputz“ eventuelle Nachbewohner aus ihrem Winterquartier vertreiben.
03.09.2019:
„My home is my castle“: Um das eigene Zuhause schick und stilvoll einzurichten, ...
... brauchen Sie nicht unbedingt professionelle Hilfe. Eine exklusiv wirkende Einrichtung muss noch dazu nicht einmal besonders kostspielig sein. RE/MAX Germany hat ein paar effektive Tipps und Tricks für Sie. Damit bringen Sie einen Hauch von Luxus in Ihre vier Wände.
Stilvolle Wohnideen für Ihr Zuhause
Eine Altbauwohnung ist für viele Menschen der Inbegriff wohnlicher Eleganz. Dazu gehören hohe Decken, Stuckapplikationen, Wandvertäfelungen und massive Holzdielen in jedem Raum. Aber auch moderne Wohnungen lassen sich schnell stilvoll aufhübschen. Dabei wird der Boden als Gestaltungselement meist vergessen. So wirken Räume oder Dielen nicht nur ordentlicher, wenn der Boden freigeräumt ist, sondern auch großzügiger und eleganter. Dieser Effekt lässt sich durch passende Hängeschränke oder Möbel mir hohen Beinen noch steigern.
Holzparkett bzw. Laminat in der Optik des gewünschten Holztones sind der Klassiker unter den Bodenbelägen. Besonders edel wirkt Kastanienholz, kombiniert mit kräftigen Wandfarben wie Smaragdgrün, Petrol oder Burgunderrot. Optisch strecken lässt sich eine Wohnraumwand übrigens noch durch lange Vorhänge. Diese sollten Sie knapp unter der Decke ansetzen und bis zum Boden reichen lassen.
Rücken Sie Ihre Wohnung in richtige Licht
Weniger ist oft mehr – dieser Grundsatz gilt auch beim Wohnen. Ein formschöner Sessel, die Art Déco-Lampe vom Flohmarkt oder eine exklusive Vase: Einzelne Lieblingsstücke verleihen einem Raum individuelles Flair. Wichtig ist allerdings, dass Sie sie durch die Platzierung und Beleuchtung als Blickfang richtig in Szene setzen. Ein überladenes Ambiente hingegen wirkt selten elegant. Vor allem kleinere Räume werden durch zu viele Möbel erschlagen. Auch ein zu viel an Kleinkram oder Deko wirkt schnell ramschig und ruhelos. Denn um Stil und Atmosphäre auszustrahlen, muss ein Raum atmen können.
Wesentliches Element eines stimmigen Raumkonzeptes ist die Beleuchtung. Hier können Sie durch mehrere kleine Lichtquellen Struktur schaffen. Diese lassen den Raum interessanter und lebendiger wirken als ein großes Deckenlicht. Wohnliche Akzente erzielen Sie durch eine indirekte Beleuchtung. Dabei sollten die Lampen, die sichtbar sind, zum Einrichtungsstil passen. Es sei denn, sie sind selbst ein Blickfang, wie zum Beispiel ein opulenter Kronleuchter. Wandverkleidungen aus Schiefer, Stein oder Holz wirken stilvoll und dämpfen das Licht im Raum auf natürliche Weise.
Glanz in das eigene Zuhause bringen
Zwar ist nicht alles Gold, was glänzt, doch Dekoelemente wie Vasen oder Kerzenhalter aus edlen Metallen (z. B. Silber, Messing, Kupfer) oder Glanztapeten setzten glamouröse Akzente. Diese wirken bei minimalistischen und eleganten Einrichtungsstilen wie dem skandinavischen besonders elegant. Große, dekorativ gerahmte Spiegel vergrößern einen Raum und werten ihn optisch auf. Aber auch schimmernde Stoffe wie Samt oder Seide veredeln ihn. Wem das samtene Sofa zu opulent oder „retro“ erscheint, kann mit noblen und hochwertigen Kissenbezügen punkten. Hübsche Sofakissen sind die einfachste und effektvollste Art, einen Wohnraum zu verschönern. Besonders exquisit wirken Gestaltungselemente wie große Spiegel, verschiedene Lichtquellen und hochwertige Materialien wie Holz- oder Steinverkleidungen im Bad. Als Echtholz eignen sich Holzarten wie Buche, Fichte, Ahorn, Kiefer, Kirsch- oder Nussbaum. Sie reagieren weniger empfindlich auf Feuchtigkeit.
Übrigens: Wer auf den Altbauschick nicht verzichten will, findet eine große Auswahl von Stuckverzierungen, Leisten, Fester- und Türprofilen aus Gips oder Hartschaum im Fachhandel.
Quellen: pinkmilk.de, pinterest.de, genialetricks.de, my-hammer.de, bette.de, deavita.com
27.08.2019:
Mangelnde Information kann manchen Immobilienbesitzer teuer zu stehen kommen ...
... Das musste ein Immobilienerbe schmerzlich erfahren, der das Haus seines verstorbenen Vaters selbst bewohnen wollte. Das stellt an und für sich kein Problem dar. Doch der Erbe machte einen Fehler: Er ließ sich mit seinem Einzug zu viel Zeit. RE/MAX Germany hat den Fall zusammengefasst.
Die Bedingungen für Steuerfreibeträge bei Immobilien
In dem im Mai 2019 verhandelten Fall erbte ein Sohn als Alleineigentümer ein Zweifamilienhaus. Sein Vater hatte das Haus mit 120 Quadratmetern Wohnfläche bis zu seinem Tod im Januar 2014 bewohnt. Nach dem Grundbucheintrag im September 2015 ließ der Erbe sich noch einmal sieben Monate Zeit, um Renovierungsarbeiten durchführen zu lassen. Erst zweieinhalb Jahre nach dem Erbfall bezog er schließlich das Haus. Viel zu spät, befand das Finanzamt. Es forderte Erbschaftssteuer ein, ohne dabei die für ein Familienheim üblichen Steuerfreibeträge zu berücksichtigen.
Damit die Steuerfreibeträge gelten, müssen in der Regel folgende drei Bedingungen erfüllt sein:
Wie hoch sind die Freibeträge bei Immobilien?
Doch zurück zu unserem Fall: Die Klage des Erben gegen das Finanzamt war von vornherein zum Scheitern verurteilt. Denn eine Steuerbefreiung setzt voraus, dass der Erbe die Immobilie innerhalb von sechs Monaten selbst nutzt. Der Kläger habe jedoch nicht glaubhaft darlegen können, dass er die Verzögerung der Selbstnutzung nicht zu vertreten habe, bemängelten die Richter. Also entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 28. Mai (Az.: II R 37/16) zugunsten des Finanzamtes.
Bedingt durch die hohen Immobilienpreise flattern heutzutage so manchem überraschten Immobilienerben Steuerbescheide ins Haus. Nämlich immer dann, wenn der Wert der vererbten Immobilie den jeweiligen Freibetrag übersteigt. So können Ehepartner bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben. Bei Kindern sind es 400.000 Euro (von jedem Elternteil!). Großeltern können ihren Enkelkindern 200.000 Euro vermachen, ohne dass der Fiskus zuschlägt.
Grundsätzlich ist der Steuerfreibetrag umso höher, je enger die verwandtschaftliche Beziehung ist. Nur bei Geschwistern gilt diese Regel nicht. Hier liegt der Freibetrag ebenso wie bei Nichten, Neffen und Lebensgefährten lediglich bei 20.000 Euro. Liegt der Wert des Erbes über den jeweils gültigen Freibeträgen, fallen auf die Differenz Erbschaftsteuern an. Die Höhe lässt sich allerdings nicht pauschal angeben. Denn das Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetz (ErbStG) sieht eine unterschiedlich hohe Besteuerung für Erben vor, die jeweils einer bestimmten Steuerklasse zugeordnet sind.
Ein Rechenbeispiel zum Schluss
Beispiel: Erwin M. erbt von seinem Vater ein Haus in Stuttgart. Dieses hat einen Wert von 450.000 Euro. Wenn Sie davon den Steuerfreibetrag von 400.000 Euro abziehen, bleiben 50.000 Euro übrig. Auf einen Betrag bis zu 75.000 Euro fallen sieben Prozent Erbschaftssteuer an. Erwin M. muss also 3.500 Euro an das Finanzamt überweisen. Natürlich gibt es keine Regel ohne Ausnahme. Je nach Verwandtschaftsgrad sowie Art und Wert des Nachlasses ist es aufgrund vieler steuerlicher Details möglich, zu erben, ohne Erbschaftsteuer zu zahlen. RE/MAX Germany rät deshalb allen Familien sich rechtzeitig beraten zu lassen. Denn durch eine vorausschauende Konzeption des Testaments beziehungsweise des Erbvertrags oder auch im Rahmen von Schenkungen zu Lebzeiten lassen sich teure Erbschaftssteuern vermeiden.
Quellen: juris.bundesfinanzhof.de, Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, ntv.de, lto.de, erbrechtsforum.de, focus.de, immoverkauf24.de, steuertipps.de
13.08.2019:
Ein Immobilienmakler hat viele Aufgaben. Aber er ist nicht verpflichtet, ...
... seine Auftraggeber beim Immobilienkauf steuerrechtlich zu beraten. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies mit einem Urteil die Schadensersatzklage einer Privatverkäuferin ab. Sie hatte ihre Maklerin verklagt, weil sie sie nicht auf die Spekulationsfrist hingewiesen hatte. RE/MAX Germany stellt im Folgenden den Fall kurz vor.
Die Pflichten des Immobilienmaklers
Die Tätigkeit eines Immobilienmaklers ist sehr umfangreich. Schon längst beschränken sich seine Aufgaben nicht mehr auf reine Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten. Ein versierter Makler bietet darüber hinaus Beratung und Betreuung rund um die Immobilie an. Doch was darf der Kunde erwarten und wo enden die Pflichten des Maklers?
Um diese Frage ging es im Juli 2018 bei der Klage einer Immobilienverkäuferin gegen eine Maklerin. Sie beschuldigte diese, dass sie ihrer Auskunftspflicht nicht nachgekommen sei (BGH I ZR 152/17). Das Finanzamt hatte eine Steuernachzahlung von rund 48.000 Euro aus dem Veräußerungsgewinn der Klägerin gefordert, da die zehnjährige Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen war.
Anfang 2004 hatte die Klägerin das Anwesen in Krefeld mit acht vermieteten Wohnungen für 170.000 Euro gekauft. Im Mai 2013 beauftragte sie die Maklerin, einen Käufer zu finden. Bereits zwei Monate später, im Juli 2013, wurde das Anwesen für 295.000 Euro verkauft. In diesem Falle rächte sich die Eile, die die Verkäuferin der Maklerin auferlegt hatte. Denn hätte sie ein halbes Jahr länger gewartet, wäre die Spekulationspflicht abgelaufen.
Berechtigt heißt nicht unbedingt verpflichtet
Die Verkäuferin verklagte die Maklerin auf Schadensersatz. Sie war der Überzeugung, dass die Maklerin die Pflicht gehabt hätte, auf die nicht verstrichene Spekulationsfrist hinzuweisen. Doch sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht wiesen die Klage ab. Die Klägerin gab nicht auf und zog vor den Bundesgerichtshof. Doch auch dieser verneinte den Schadensersatzanspruch. Gemäß § 280 Abs. 1 BGB stehe ihr kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Der Beklagten sei keine Pflichtverletzung anzulasten.
Schließlich hat ein Immobilienmakler grundsätzlich keine Pflicht zur steuerrechtlichen Beratung im Rahmen eines Immobilienverkaufs. „Die Annahme einer generellen Pflicht des Maklers, über steuerrechtliche Aspekte einer erwogenen Transaktion aufzuklären, dehnte dessen Pflichten unzumutbar aus“, heißt es wörtlich in der Begründung. „Makler sind zwar gemäß § 4 Nr. 5 StBerG berechtigt, zu einschlägigen steuerlichen Fragen Auskünfte zu geben und zu beraten (…), sie sind dazu aber gegenüber dem Auftraggeber nach dem Maklervertrag grundsätzlich nicht verpflichtet.“
Nur in diesen Fällen hat der Immobilienmakler Beratungspflicht
Eine Beratungspflicht besteht nur, wenn diese vertraglich vereinbart wurde. Ebenso muss der Makler beraten, wenn er sich in Steuerfragen als Fachmann/-frau präsentiert hat und/oder der Auftraggeber erkennbar rechtlicher Belehrung bedarf. Zur besonderen Beratung und Aufklärung ist der Makler auch dann verpflichtet, wenn er den Auftraggeber zu einem riskanten Vorgehen veranlasst oder ihn zu einem unvorteilhaften und überstürzten Vertragsschluss verleitet. Im vorliegenden Fall lag aber keine dieser Ausnahmen vor. Anders hätte der Fall übrigens gelegen, wenn die Verkäuferin die Immobilie selbst bewohnt hätte, denn dann greift die Spekulationssteuer nicht.
Quellen: gesetze-im-internet.de, juris.bundesgerichtshof.de, haufe.de, faz.net, kostenlose-urteile.de
06.08.2019:
Viele Argumente sprechen dafür, die Sonnenenergie nicht ungenutzt zu lassen: ...
... Zum einen ist selbst erzeugter Strom klimafreundlich. Zum anderen macht er den Eigenheimbesitzer unabhängig von den Energieversorgern und steigenden Strompreisen. Doch ist die Anschaffung einer Photovoltaikanlage auch wirtschaftlich sinnvoll? Nicht zuletzt hat dank der „Fridays vor Future“ das Klimabewusstsein in Deutschland deutlich zugenommen. Die Grünen haben mehr Zulauf denn je und der „Greta-Effekt“ steigert die Nachfrage nach Ökostrom. Dies und die Tatsache, dass Solarstrom billiger geworden ist, verschafft der Solarbranche auch im Privatbereich einen neuen Auftrieb. RE/MAX Germany hat recherchiert, inwieweit sich die Montage einer Photovoltaikanlage im Jahr 2019 wirklich lohnt.
Solarbranche im Aufwind
Nach den Boomjahren 2011 und 2012 steckte die Solarbranche in einer tiefen Krise. Denn die hohen Abnahmepreise für Strom hatten sich seitdem drastisch reduziert. Doch nun wächst der Markt wieder. Heutzutage bekommen Hausbesitzer eine Komplettanlage schon für rund 6.000 EUR. Eine Solaranlage auf dem Dach liefert mit fünf Kilowatt Höchstleistung (kwp) den Strom für eine vierköpfige Familie. Und die Montage ist in dem Preis bereits enthalten. Allein im ersten Halbjahr 2018 wurden laut Bundesverband Solarwirtschaft deutschlandweit mehr als 35.000 Photovoltaikanlagen installiert. Die meisten Anlagen wurden dabei auf Dächern von Eigenheimen montiert. Das sind fast 50 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Eine Photovoltaikanlage lohnt sich für den Eigenheimbesitzer heutzutage vor allem durch die verstärkte Nutzung des Solarstroms für den eigenen Bedarf. „Da die Einspeisevergütung sich auf niedrigem Niveau eingependelt hat, ist es tatsächlich sinnvoller, den Strom selbst zu nutzen“, sagt z. B. Jochen Schäfenacker, Energieberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Momentan bringt die Einspeisung einer Kilowattstunde bei Neuanlagen etwas mehr als zwölf Cent, garantiert für 20 Jahre. Eine Kilowattstunde Strom aus dem Netz kostet, je nach Tarif, mindestens 25 Cent. Der Direktverbrauch spart also deutlich mehr ein, als der Verkauf einbringt.“
Der Eigenverbrauch lohnt sich also umso mehr, je größer die Differenz zwischen den Bezugskosten für Strom und den Stromgestehungskosten (den Kosten für die Energieumwandlung) einer PV-Anlage ist. Die mit einer eigenen Photovoltaikanlage Kilowattstunde selbst erzeugten Stroms ist deutlich günstiger (etwa 10 bis 14 Cent je kWh) als der Strom vom Netzbetreiber. Und mit einer Senkung der Strompreise ist in absehbarer Zeit nicht zu rechnen.
Klimawandel sorgt für Photovoltaik-Rekorde
Paradoxerweise trägt gerade der Klimawandel dazu bei, den Solarstom rentabel zu machen. Laut dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) in Freiburg produzierten im Juli 2018 die 1,6 Millionen Photovoltaikanlagen in Deutschland bei satten 305 Sonnenstunden den Monatsrekord von 6,7 Milliarden Kilowattstunden Strom. Damit stachen sie für kurze Zeit sogar die Atomkraft aus.
Dennoch lässt sich die Frage, ob sich die Anschaffung einer PV-Anlage derzeit wirtschaftlich rechnet, nicht pauschal beantworten. Denn um den Eigenverbrauch zu optimieren, ist zusätzliche Technik vonnöten. So sind z. B. Stromspeicher oder Smart Home-Lösungen erforderlich. Diese verteuern jedoch die Eigenstromproduktion in der Summe.
Investition in einen anglebigen Solarstromspeicher lohnt sich.
Es ist auf jeden Fall nicht empfehlenswert, bei der Batterie zu sparen. Die derzeit vorwiegend genutzten preiswerteren Blei-Akkus sind auf 2.000 Ladezyklen begrenzt. Sie können zudem nur die Hälfte des gepufferten Solarstroms zum Eigenverbrauch nutzen. Lithium-Speicher dagegen sind effizienter. Außerdem sind sie mit bis zu 6.000 Ladezyklen erheblich langlebiger. Sie können damit bis zu 90 Prozent des gespeicherten Stroms nutzen. Der Nachteil: Sie schlagen mit 6.000 bis 15.000 Euro auch stärker zu Buche. Unser Tipp: Erkundigen Sie sich nach Förderprogrammen wie dem Speicherkredit der KfW Bank.
Fazit von RE/MAX Germany: Sind die zusätzlichen Investitionen in Speichertechnik überschaubar, dann lohnt sich die Installation einer Photovoltaikanlage. Übrigens: Nicht nur im Haus lässt sich der selbst erzeugte Strom nutzen, sondern auch für die E-Mobilität auf zwei oder vier Rädern!
Quellen: spiegel.de, verbraucherzentrale-bawue.de, handelsblatt.com, energiezukunft.eu, zeit-online.de, solaranlage-ratgeber.de, solaranlagen-portal.com, focus.de
30.07.2019:
Hat Ihr Rasen in den letzten Wochen zu viel Sonne erwischt?
...Und zeigt er an manchen Stellen eine bräunliche Farbe? Dann liegt das eventuell daran, dass er zu radikal gekürzt wurde. Die schlechte Nachricht für faule Gärtner: Im Sommer lieber häufiger mähen, aber dabei nur wenig abschneiden. Denn höhere Halme sind resistenter gegen die Trockenheit und nehmen Mineralstoffe besser auf. RE/MAX Germany hat ein paar Tipps für Sie gesammelt, wie Sie Ihren vertrockneten Rasen wieder zum Grünen bringen.
So wird Ihr Rasen wieder gesund, dicht und saftig
Kurze Grashalme sind anfällig für die Sonneneinstrahlung und verbrennen leicht. Das kann an besonders sonnigen Stellen schnell zu Kahlstellen führen. Besonders nach einer längeren Abwesenheit (z. B. nach den Sommerferien) sollten Sie den Rasen deshalb nicht zu sehr auf einmal kürzen. Stattdessen empfiehlt es sich, stufenweise vorzugehen. D. h. Sie stellen die Schitthöhe Ihres Rasenmähers bei dem ersten Rasenmähen nach dem Urlaub zunächst auf acht Zentimeter ein und dann erst beim zweiten Mal auf vier bis fünf Zentimeter.
Ist der Rasen erstmal verbrannt, hilft nur eine Notfall-Kur. Warten Sie dazu den nächsten kräftigen Regenschauer ab. Sobald das Gras wieder trocken ist, mähen Sie den Rasen. Danach gönnen Sie Ihrem Gartengrün eine Düngekur. Optimalerweise benutzen Sie dazu einen Streuwagen, damit der Dünger schön gleichmäßig verteilt wird. So kann sich die Rasendecke regenerieren und wächst bald wieder kräftiger als das Unkraut. Es ist allerdings empfehlenswert, dass Sie vor der Kur Hahnenfuß, Klee & Co erst ausstechen.
Wichtig: Verwenden Sie im Spätsommer oder im frühen Herbst nur noch kaliumbetonten und stickstoffreduzierten Dünger! Dieser kann Ihren Rasen sicher und gesund durch den Winter bringen.
Wasser ist für Ihren Rasen das A und O
Frisch gesäte Samen trocknen leicht aus. Sie brauchen deshalb mehrmals täglich ein bis drei Liter Wasser pro Quadratmeter. Einem ausgewachsenen Rasen genügen dagegen zwei- bis drei Bewässerung pro Woche. Mehren sich die trockenen Sommer, könnte auch in Deutschland mit der Zeit das Wasser knapp werden. So warnte unlängst das Umweltbundesamt. Doch auch wenn das Wasser derzeit noch keine umkämpfte Ressource ist, sollten Sie mit Trinkwasser sparsam umzugehen. Beim Rasensprengen hilft dabei eine einfache Methode, um festzustellen, ob der Rasen schon ausreichend gewässert ist. Sie brauchen dazu nur ein Trink- oder Marmeladenglas, das Sie auf den Rasen stellen, sobald Sie den Sprenger aufdrehen. Wenn das Gefäß zwei bis drei Zentimeter gefüllt ist, haben die Graswurzeln genügend Wasser bekommen. Wenn möglich, sollten Sie Ihren Garten frühmorgens wässern. Denn ist der Boden abends noch zu aufgeheizt von der Sonne, verdunstet ein Teil des Gießwassers und der Rasen bleibt durstig.
16.07.2019:
Kann ein Vermieter seinem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er den fraglichen Wohnraum lediglich als Zweitwohnung nutzen will? ...
... Und das nur für wenige Wochen im Jahr. So schwierig eine Kündigung wegen Eigenbedarfs normalerweise auch sein mag, hier ist die Rechtsprechung jedoch eindeutig: Der Vermieter darf und kann.
So begründet der Vermieter seinen Eigenbedarf
Jüngster und prominentester Fall ist der Rechtsstreit eines in Finnland lebenden Vermieters. Dabei ging es um die Räumung einer Wohnung im Wiesbadener Familienstammsitz. Der Vermieter gab an, dass er für die Familientreffen mit seinen Kindern und Enkeln mehr Platz im familieneigenen Haus braucht. Deshalb kündigte er dem Mieter einer Fünfzimmerwohnung im zweiten Obergeschoss des viergeschossigen Gebäudes in privilegierter Lage, die sich im Besitz seiner Kinder befindet.
Zur Begründung führte der Vermieter an, dass die bisher für die zweimal im Jahr stattfindenden Familientreffen genutzte Dachgeschosswohnung für sechs Erwachsene (drei Kinder plus Ehepartner) und deren insgesamt sechs Kinder zu klein ist. Zudem erwarte die Familie in den nächsten Jahren weitere vier (Enkel)-Kinder. Seinen Eigenbedarf begründete der Vermieter auch auf die besondere Beziehung der Familie zu Wiesbaden und die regelmäßigen Aufenthalte in dem Anwesen, das schon seit Generationen in Familienbesitz ist.
Als der Mieter die Kündigung nicht akzeptierte, reichte der Vermieter Räumungsklage ein. Das Amtsgericht wies die Klage ab, da er den Wohnbedarf nicht anerkannte. Die beabsichtigte Nutzung der Wohnung für wenige Wochen im Jahr sei keine Nutzung zu Wohnzwecken gemäß Paragraf 573 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Der Vermieter ging in Berufung – mit Erfolg: Das Landgericht gab der Räumungsklage statt.
Das Urteil zu dem Rechtsstreit um Eigenbedarf
Der Streit ging in die nächste Instanz und der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Auffassung des Landgerichts (BGH, Beschluss vom 21.8.2018, AZ: VIII ZR 186/17). Die vom Vermieter beabsichtigte Nutzung der Wohnung als Zweit- und Ferienwohnung stelle einen zulässigen Eigenbedarf dar. Dies sei unabhängig davon, ob der Vermieter oder eine nahestehende Bedarfsperson die Wohnung als Lebensmittelpunkt nutzt. Die Gründe für den Eigenbedarf seien „vernünftig, nachvollziehbar und nicht rechtsmissbräuchlich“. Auch eine nur zeitweise Nutzung der Wohnung erfülle die Voraussetzungen des „Benötigens“ der Räume. Damit sei ein Grund für eine Eigenbedarfskündigung gegeben. Es sei zudem nicht Sache des Gerichts, darüber zu urteilen, welchen Wohnbedarf der Vermieter für sich und seine Angehörigen als angemessen erachtet.
09.07.2019:
So sehr wir die Wärme im Sommer auch genießen, in der Wohnung kann sie für uns schnell zum Problem werden ...
... Besonders im Dachgeschoss klettern die Temperaturen rasch auf Werte um die 30° C. Das kann zu Schlaflosigkeit und Kreislaufbeschwerden führen. Der Einbau einer Klimaanlage ist nicht in jeder Immobilie möglich. Außerdem ist das meist eine recht teuere Lösung. RE/MAX Germany gibt hier ein paar Tipps, welche sonstigen Möglichkeiten es gibt, sich vor der Hitze zu schützen.
Sonnenschutzgläser und Rollos senken die Temperaturen im Dachgeschoss
Ist die Dämmung in Dach und Wand ausreichend, bleiben die (Dach-)Fenster trotzdem als Zugangstore für die Sommerhitze. Ein spezielles Sonnenschutzglas kann hier viel bewirken. Es lässt wesentlich weniger Sonnenenergie durch als ein normales Wärmeschutzglas. Der Grad der Sonnenschutzwirkung bei Glas wird durch den Gesamtenergiedurchlassgrad, den g-Wert, bestimmt. Diese Gesamtenergie besteht aus der Sonnenenergie, die direkt durch das Glas in das Rauminnere gelangt und der Energie, die bei Erwärmung des Glases nach innen abgegeben wird. Je kleiner der g-Wert ist, desto höher ist die Sonnenschutzwirkung. Der g-Wert von modernen Sonnenschutzgläsern liegt zwischen 0,18 und 0,48. Die Werte von Wärme-Isolierverglasungen liegen im Vergleich zwischen 0,6 und 0,65 und bei 3-fach-Verglasungen bei 0,55. Eine zusätzliche Wirkung lässt sich durch Sonnenschutzfolien erzielen, die von innen angebracht werden können.
Einen Blenschutz bieten Sonnenschutzgläser allerdings nicht. Dazu sind zusätzliche Verschattungssysteme wie Jalousien oder Rollos erforderlich. Allgemein gilt: Ist die Hitze erst einmal in Ihre Immobilie eingedrungen, ist es schwer, sie wieder herauszubeförden. Daher ist die beste Lösung ein außen installierter Sonnenschutz wie z. B. Rollläden. Diese verringern den Wärmeeintrag auf bis zu fünf Prozent. Ein zusätzlicher Vorteil von Rollos ist, dass sie vor Einbrechern schützen. Allerdings sperren geschlossene Rollläden nicht nur die Hitze, sondern auch das Tageslicht aus. Hier sind Außenjalousien mit verstell- und wendbaren Lamellen die bessere Wahl. Nachrüstbar sind beide Lösungen. Aber auch Markisen sind ein dekorativer, wenn auch weniger effektiver Sonnenschutz. Sie können zudem schlechter dem Wind trotzen.
Auch Vorhänge, Faltstores & Co. schützen vor Sommerhitze im Dachgeschoss
Dekorativ, aber weniger wirksam gegen Sommerhitze, sind Beschattungen wie Faltstores, Vorhänge oder Jalousetten. Diese werden an der Innenseite des Fensters oder der Balkontüre angebracht. Hilfreich sind sie aber trotzdem. Denn auch sie verringern den Anteil der ins Hausinnere gelangenden Wärme. Ein weiterer großer Vorteil ist: Sie lassen sich auch ohne Fachmann problemlos montieren. Um einen Wärmestau zu vermeiden, sollte man die Vorhänge, Faltstores & Co jedoch nicht zu nah am Fester anbringen.
Grundsätzlich gilt: Bei knalligem Sonnenschein sollten Sie tagsüber unbedingt die Fenster Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung schließen. Das Lüften sollten Sie, je nach persönlichem Tagesrhythmus, auf spät abends, nachts und/oder früh morgens verschieben. Unser Tipp: Kombinieren Sie Quer- und Vertikallüftung indem Sie warme Luft aus den Dachfenstern entweichen lassen, während von den unteren Raumfenstern kühle Luft nachströmt.
Zum Abschluß ein paar Kühltipps für den Abend
Hilfreich ist auch ein Stand- oder Deckenventilator. Deckenventilatoren sind zwar schwerer zu installieren, haben aber dafür mehr Power. Zusätzlich sind sie auch für größere Räume geeignet. Raumklimageräte gelten dagegen als Stromfresser. Achten Sie deshalb bei der Anschaffung auf eine niedrige Energieeffizienzklasse. Viele Menschen stört auch das Brummgeräusch, das bei einem Splitgerät im Außenbereich entsteht. Dieses kann auch für Ärger mit dem Nachbarn sorgen. Einfache Einschlafhilfen in schwülen Nächten sind lauwarme Duschen. Wer sich danach nur flüchtig abtrocknet, kann die Verdunstungskälte genießen, die den Körper kühlt. Wem das noch nicht ausreicht, der kann in tropischen Nächten auch den Schlafanzug im Kühlschrank vorkühlen. Die RE/MAX-Immobilienmakler wünschen Ihnen noch viele schöne, lauwarme Sommerabende.
02.07.2019:
Kennen Sie das? Bei manchen Ferienorten ...
... stellt sich über die Erholung hinaus ein echtes Heimatgefühl ein. Man hat das Gefühl angekommen bzw. am richtigen Ort zu sein. Schnell wächst der Wunsch, sich durch den Erwerb einer Ferienimmobilie an diesem Urlaubsort ein zweites Zuhause zu schaffen. Dank der nach wie vor niedrigen Zinsen ist die Finanzierung des romantischen Rusticos in der Toscana, der feudalen Finca auf Mallorca oder des gemütlichen Ferienhäuschens auf den Ostfriesischen Inseln derzeit immer noch günstig. Vielleicht möchten Sie das Ferienhaus ja auch später als Altersruhesitz nutzen? RE/MAX Germany verrät hier, worauf Sie beim Kauf einer Ferienimmobilie achten sollten.
Den Traum von einem zweiten Zuhause im Süden verwirklichen
Der Trend in Immobilien zu investieren, ist in Deutschland ungebrochen. Dabei werden Ferienhäuser in touristisch erschlossenen Regionen im europäischen Ausland zunehmend beliebter. Unter den rund 500.000 Deutschen, die bereits eine Ferienimmobilie im Ausland gekauft haben, gehören Österreich und Spanien neben Italien und Frankreich zu den Lieblingsländern.
Solange man beruflich bedingt selbst nur wenige Wochen im Jahr vor Ort sein kann, lohnt es sich, das Haus oder die Wohnung zu vermieten. Das macht den Kauf und Unterhalt der Immobilie rentabler. Nach Angaben des Maklerverbandes IVD rechnet sich eine Ferienimmobilie, wenn sie 17 Wochen im Jahr vermietet ist. Dann übersteigen die Einnahmen die Kosten für Kredit, Tilgung und Unterhalt. In Deutschland können Eigentümer zudem Steuervorteile gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Nicht nur für Selbstnutzer, sondern auch für Kapitalanleger sind Ferienimmobilien also eine gute Alternative zum teuren heimatlichen Immobilienmarkt.
Darauf müssen Sie bei der Wahl Ihrer Ferienimmobilie achten
Bei sorgsamer Auswahl der Immobilie durch eine fundierte Standortanalyse sind mit Ferienimmobilien gute Renditen erzielbar. Entscheidend hierfür ist neben der Ausstattung vor allem die Lage der Ferienwohnung. Je attraktiver das Umfeld, desto besser stehen die Chancen auf eine hohe Auslastung der Immobilie und damit auf eine solide Mietrendite. Brutto sind Mietrenditen von bis zu neun Prozent möglich. Nach Abzug aller Kosten bleiben dann noch ca. vier bis fünf Prozent übrig. Das ist deutlich mehr, als man mit einer Eigentumswohnung in guter Lage in einer Großstadt erzielen kann.
Immobilien am Meer bzw. mit Meer- oder Seeblick sind natürlich deutlich teurer. Sie erreichen dafür aber auch meist eine bessere Belegungsauslastung. Außerdem haben sie ein höheres Wertsteigerungspotenzial. Weitere wichtige Kriterien für die Auswahl der Ferienimmobilie sind die Bausubstanz und Qualität. Denn nicht nur der Kaufpreis des Ferienhauses, sondern auch die Instandhaltungskosten entscheiden darüber, ob eine Vermietung lukrativ ist.
So gelingt der Kauf einer Ferienimmobilie
Damit aus dem Ferienflirt eine lange und glückliche Verbindung, vielleicht sogar ein Bund fürs Leben wird, zu dem auch das Finanzamt Ja sagt, empfiehlt es sich, den RE/MAX-Fachmann vor Ort zurate zu ziehen. Denn auch bei einer Ferienimmobilie gilt: andere Länder, andere Sitten. Deshalb ist die Expertise eines Fachmanns mit Ortskenntnis extrem wichtig. Selbst innerhalb der Europäischen Union gelten in jedem Land unterschiedliche rechtliche Vorgaben, Steuern, Vorschriften und Baustandards. Der RE/MAX-Immobilienmakler am Vermietungsort kennt den lokalen Markt. Er kann die Preisentwicklung am Wunschort abschätzen und berät beim Kauf einer Ferienimmobilie auch zu den Finanzierungsfragen. Grundlegend empfiehlt es sich auf jeden Fall, möglichst viel Eigenkapital einzubringen. So setzen die Banken auch innerhalb Deutschlands bei Ferienimmobilien strengere Regeln bei der Kreditvergabe an und fordern mehr Sicherheiten. Außerdem verringern Sie mit einem höheren Eigenkapitalanteil die Abhängigkeit von der Auslastung der Immobilie für Zins und Tilgung.
18.06.2019:
Ist der Anbau eines Balkons im Dachgeschoss bei Ihrem Haus nicht möglich oder zu aufwändig? ...
... Dann kann eine Dachloggia im Sattel- oder Steildach die Lösung für Sie sein. Als Einschnitt in das Gebäude, förmlich in das Dach hineingekuschelt, ist die integrierte Dachterrasse zudem geschützter als ein Balkon. Zusätzlich bietet sie den Bewohnern auch mehr Privatsphäre als ein nach allen Seiten offener Balkonanbau. Ein klarer Fall für Romantiker! Im Folgenden stellt RE/MAX Germany die Vorteile eine Dachloggia kurz vor.
Dachloggia – Die ideale Lösung für jede Jahreszeit
Eine Dachloggia wertet, ebenso wie ein Dachbalkon oder eine Dachterrasse, den Wohnraum unter dem Dach eines Hauses auf. Sie ist für die Hausbewohner der ideale Ort für ein gemütliches Frühstück im Freien, einen geselligen Grillabend oder ein entspannendes Sonnenbad. Sehr unterschiedlich ist jedoch die Bauweise von Dachloggias. Denn im Gegensatz zu einem Balkon, der außerhalb des Gebäudegrundrisses liegt, ist eine Loggia in den Baukörper integriert. Sie schließt mit drei Seiten an den Wohnraum im Dach an. An der offenen Frontseite schließt sie bündig mit der Fassade ab und ist nach oben hin offen. So ist die Dachloggia Innen- und Außenraum zugleich und vereint dadurch Offenheit und Schutz auf optimale Weise.
Die Dachloggia beansprucht zwar einen Teil des Wohnraums des Dachgeschosses. Diesen Verlust macht sie durch die entstehende Freifläche jedoch wieder mehr als wett. Die Verglasung sorgt zudem für einen größeren Lichteinfall. Denn sehr häufig werden in die Seitenwände einer Dachloggia Fenster oder raumhohe Glasfassaden integriert. Außerdem ist die Zugangstür meistens aus Glas.
Je nach Größe kann man die Loggia als Freifläche wie einen Garten oder eine Terrasse mit Outdoormöbeln, Blumen und Pflanzen attraktiv und wohnlich einrichten. Wer eine ganzjahrestaugliche Lösung bevorzugt, kann die Dachloggia durch den Einbau von Schiebefenstern an der offenen Front zum Wintergarten umfunktionieren. Neben individuellen Planungen bieten einige Firmen auch Fertigbau-Loggien an. Diese können auch auch ohne lange Bauzeit nachrüsten werden. Dazu werden fertig vorproduzierte Elemente in einen passend hergestellten Dachausschnitt eingesetzt.
Dachloggia – Auf genügend Schutz vor Sonne & Wasser achten
Egal für welche Bauweise man sich entscheidet: Da sich gerade im Dachgeschoss im Sommer die Wärme staut, sind ausreichend wärmegedämmte Glaselementen mit passendem Sonnenschutz ein unerlässlicher Teil der Planung. Als Einschnitt in das Hausdach stellt die Dachloggia außerdem hohe Anforderungen an Feuchtigkeitsschutz, Abdichtung und Wärmedämmung. Damit alle Niederschläge sicher abgeführt werden können, braucht sie eine fachgerechte Entwässerung. Diese sollte deshalb auch ausschließlich vom Fachmann eingebaut werden. Bevor Sie loslegen, sollten Sie jedoch unbedingt die örtlichen Bauvorschriften zu Rate ziehen. Der Einbau einer Dachloggia ist ebenso wie ein Balkon, eine Dachterrasse oder Gaube genehmigungspflichtig. Aber bei den Brandschutzauflagen hat die Dachloggia einen Vorteil, denn sie wird als zweiter Rettungsweg anerkannt.
11.06.2019:
Die Beseitigung einer maroden Birke im Garten eines Mietshauses sorgte unlängst für einen Gerichtsstreit. ...
... Der Vermieter wollte die Kosten für das Fällen des abgestorbenen Baumes im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Einer der Mieter weigerte sich zu zahlen, weil es sich nicht um laufende Kosten handele. Der Vermieter ließ nicht locker und reichte schließlich Klage ein. RE/MAX Germany berichtet, wer am Ende Recht bekommen hat.
Einmalig anfallende Kosten sind Sache des Vermieters
Die Frage, was zu den umlagefähigen Kosten gehört und was nicht, sorgt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Im Fall der Baumfällkosten entschied das Landgericht Berlin zu Gunsten der Mieter. Das Fällen eines Baumes sei laut dem Urteil (Az. 63 S 217/17) keine laufend, wiederkehrende Aufwendung. Vielmehr stelle die Entfernung der Birke eine einmalige Maßnahme während der Dauer des Mietverhältnisses dar. Deshalb seien die Baumfällkosten, im Gegensatz zu mach anderen Gartenarbeiten (Paragraph 2 der Betriebskostenverordnung), auch nicht als Betriebskosten umlagefähig.
Dieser Fall ist insgesamt hilfreich für Eigentümer einer Immobilie und die Mieter. Denn er trägt zur Klärung der grundlegenden Frage bei, welche Kosten an die Mieter weitergereicht werden dürfen und bei welchen Fällen die Zahlungspflicht beim Vermieter liegt.
Die Betriebskosten bei Vermietung eienr Wohnung oder Haus
Die Betriebskosten werden in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) genauer festgelegt. Sie definiert Betriebskosten als Ausgaben, die „dem Eigentümer „[…] durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes […] laufend entstehen“. Damit sind also Kosten gemeint, die regelmäßig anfallen. Dies trifft z. B. auf die klassischen Betriebskosten wie Grundsteuer, Wasser, Hausversicherung und Müllgebühren zu. Aber auch regelmäßige Betriebskosten, die in größeren zeitlichen Abständen entstehen, wie z. B. der Austausch von Wasserzählern oder die Reinigung des Öltanks, sind umlagefähig. Der höchste bisher von der Rechtsprechung genehmigte mehrjährige Turnus betrug sieben Jahre.
07.06.2019:
Die alarmieren Nachrichten wie Bienensterben und Insektenschwund haben zu ...
... einer wachsenden Sensibilisierung für den Erhalt und Schutz der Natur geführt. Da wundert es RE/MAX Germany nicht, dass Natürlichkeit und Nachhaltigkeit der Gartentrend Nummer 1 für den Sommer 2019 sind.
Der Garten 2019 ist naturnah, bunt und nachhaltig
Der bienenfreundliche Garten ist mehr als nur ein Modetrend. Immer mehr Gartenbesitzer und Hobbygärtner möchten einen Beitrag dazu leisten, dass Wildbienen wieder mehr Nahrung finden. Sie verzichten deshalb auf einen sorgsam gestutzten englischen Rasen zugunsten fröhlich-bunter Blühwiesen und frei wachsender Stauden und Sträucher. Die bienenfreundlichen Pflanzen unterstützen zudem nicht nur die fleißigen Bienen, sondern auch andere bestäubende Insekten wie Hummeln, Schwebfliegen, Wespen, Käfer oder Schmetterlinge. Und auch der Hobbygärtner selbst profitiert: Er kann sich über eine üppigere Obst- und Gemüseernte freuen.
Bei der Gartengestaltung kommen natürliche Materialien wie Steine und Holz zum Einsatz. Und die Polster der bequemen Loungemöbel zeigen warme Farbtöne von „Spiced Honey“ über ockergelb bis dunkelgrau. Farbliche Akzente werden mit bunten Dekokissen gesetzt. Schwimmteiche lösen vielerorts den betonierten Pool ab. Auch an Zäunen und Mauern grünt und blüht es zunehmend. So wird selbst der Sichtschutz durch eine üppige Blütenpracht aus Kletterrosen und Waldreben (Clematis) zum Hingucker. Sie verleihen dem Garten etwas Verträumt-Verwunschenes.
Sehr en vogue ist ein Wassergarten in seinen vielfältigen Variationen. Egal ob in Form eines Garten- oder Fischteichs, als Brunnen oder in Form eines Bachlaufs – Wasser und das beruhigende Geplätscher eines Wasserspiels verwandelen jeden Garten in eine Wohlfühloase. Nicht nur äußerst dekorativ, sondern auch sehr nützlich für die biologische Wasseraufbereitung in Schwimmteichen und Natur-Pools sind Wasserpflanzen. Ungebrochen beliebt ist auch in diesem Jahr das Hochbeet. Es ermöglicht eine schonende Arbeitshaltung. Das vertikale Gärtnern ist besonders in urbanen, engen Räumen beliebt. Denn ein Mini-Garten, der in die Höhe wächst, ermöglicht mehr Ertrag auf kleinstem Raum.
Diese Pflanzen und Geräte sind bei einem heißen Sommer Trend
Der Sommer 2019 soll laut Prognosen ähnlich heiß werden wie der vorherige. Es empfiehlt sich deshalb, Pflanzen zu wählen, die die Trockenheit gut vertragen. Die robuste und dornige Edeldistel wurde z. B. zur „Staude des Jahres 2019“ gekürt. Disteln sind nicht nur pflegeleicht, sie produzieren im Sommer zudem viel Nektar und Pollen. Dadurch locken Sie Bienen, Schmetterlinge und andere Insekten an. Aber auch bei der Wahl des Düngers sind die Hobbygärtner umweltbewusster geworden. Organische Dünger wie Kompost oder Mist (die es auch abgepackt im Handel gibt) sind nachhaltiger und umweltfreundlicher. Außerdem verbessern sie die Bodenstruktur und fördern die Humusbildung. Aber auch im naturnahen Garten ist das Smart Gardening angesagt. Der Mähroboter hat sich bereits als beliebter Gartenhelfer etabliert. Via App kann der Gartensprenger bereits bequem vom Bürosessel aus in Aktion versetzt werden. Und automatische Bewässerungssysteme übernehmen das Blumengießen, wenn wir im Urlaub sind. So lassen sich lästige Routinearbeiten im Garten bequem delegieren.
22.05.2019:
Das zunehmende Interesse an gesunder und biologischer Ernährung hat eine jahrhundertealte Tradition neu aufleben lassen ...
... So erfreut sich der Apothekergarten wachsender Beliebtheit. Das Kultivieren von Heilkräutern kann ein lohnendes Unterfangen sein, denn es kann den ein oder anderen Gang in die Apotheke ersparen. Man kann die wohltuenden Helfer sowohl im Garten als auch auf dem Balkon oder auf der Fensterbank anpflanzen. Aber „Alle Dinge sind ein Gift und nichts ist ohne Gift, nur die Dosis bewirkt, dass ein Ding kein Gift ist“, sagte einst schon der Philosoph und Arzt Paracelsus (1493-1541). Aus diesem Grund sollte man die Heilung komplexerer Leiden auf jeden Fall einem Arzt oder Heilpraktiker überlassen.
Diese Heilpflanzen können in einem Apothekergarten wachsen
Bei leichteren, alltäglichen Beschwerden können Heilpflanzen jedoch durchaus lindernd wirken. Und sie können einem so manchen Gang zum Arzt ersparen oder eine schulmedizinische Behandlung unterstützen. Und das in der Regel ohne Nebenwirkungen. Außerdem ist das Anlegen eines Kräutergartens gar nicht so kompliziert und zudem relativ günstig.
Die Pflanzen aus dem eigenen Apothekergarten helfen vorwiegend bei Beschwerden wie Erkältungen und Halsschmerzen (z. B. Thymian, Rosmarin und Salbei). Aber auch Verdauungsprobleme, Muskel- und Gelenkschmerzen oder Nervosität und Schlafstörungen kann man mit Hilfe von Heilpflanzen besser in den Griff bekommen. Viele Heilkräuter haben dabei gleich mehrere Anwendungsgebiete.
So hilft bei Verdauungsproblemen z. B. Kamille, Ingwer, Fenchel, Kümmel oder Melisse. Muskel- und Gelenkschmerzen können durch eine Salbe oder Tinktur aus Trauma-Beinwell oder Arnika gelindert werden. Bei Nervosität und Schläfstörungen können Lavendel oder Johanniskraut eine beruhigende Wirkung ausüben. Die Mönche im Mittelalter pflegten immer zu sagen: „Gegen alle Dinge ist ein Kraut gewachsen“. Die Liste der Heilkräuter ist dementsprechend lang. Es gibt spezielle Heilkräuterverzeichnisse, in denen alle Pflanzen und ihre Wirkung aufgeführt sind. Auch im Internet finden Sie dazu viele nützliche Hinweise.
Einen eigenen Apothekergarten anlegen
Sie träumen von einem eigenen kleinen Apothekergarten? Dann müssen Sie zunächst entscheiden, wo Sie Ihre Kräuter anpflanzen möchten. Steht Ihnen für die Bepflanzung nur ein Kräuterkasten oder -kübel auf dem Balkon zur Verfügung? Oder haben Sie ein Haus mit Garten und können ein großes Beet bzw. eine Kräuterschnecke, auch Kräuterspirale genannt, anlegen? Der Standort Ihres Heilkräuterbeets spielt eine entscheidende Rolle dabei, wie gut Ihre Heilkräuter gedeihen. So mögen die einheimischen Wildkräuter im Gegensatz zu mediterranen Kräutern wie Rosmarin und Lavendel keine volle Sonneneinstrahlung. Auch auf die Bodenbeschaffenheit müssen Sie achten. Der Boden sollte möglichst locker sein, damit keine Staunässe entsteht. Manche Kräuter mögen einen sandigen Boden, andere dagegen bevorzugen eine feuchte und humusreiche Erde. Als Dünger eignet sich am besten Kompost oder Steinmehl.
14.05.2019:
Macht der Vermieter Eigenbedarf geltend, trifft das jeden Mieter hart, auch wenn ...
... die Gründe wie vom Gesetz gefordert „vernünftig und nachvollziehbar“ sind. Besonders bitter ist die Kündigung für alte Menschen, die schon lange – wenn nicht gar lebenslang – in der Wohnung gelebt haben. Das Berliner Landgericht hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von betagten Mietern gestärkt. Demnach können Senioren allein unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
Wenn ein Umzug für die Mieter eine Härte darstellt
Hohes Alter kann vor Kündigung schützen. Das aktuelle Urteil des Berliner Landgerichts hat gezeigt, dass betagte Mieter den Auszug selbst bei einer einwandfreien Kündigung noch abwenden können. Und zwar in dem Fall, wenn die Kündigung gemäß der Sozialklausel des Mietrechts (§ 574 BGB) eine Härte bedeutet. (Typische Fälle von Härte sind allgemein: hohes Alter des Mieters, lange Dauer des Mietverhältnisses, schwere Erkrankung, Behinderung und Schwangerschaft.)
Im vorliegenden Fall hatte die Vermieterin im Jahr 2015 den mittlerweile 87- und 84-jährigen Beklagten wegen Eigenbedarf gekündigt. Das Ehepaar bewohnte die Wohnung seit 18 Jahren. Im Oktober 2018 wies das Amtsgericht Berlin Mitte die Räumungsklage der Vermieterin ab. Es gab den Mietern Recht, die der Kündigung unter Verweis auf ihr hohes Alter, ihren beeinträchtigten Gesundheitszustand, ihre langjährige Verwurzelung am Ort und ihre beschränkten finanziellen Mittel widersprochen hatten (AZ 20 C 221/16).
Achtungsanspruch alter Mieter muss gewahrt bleiben
Die Klägerin legte Berufung ein. Aber auch dieses Mal hatte sie keinen Erfolg. Das Landgericht Berlin entschied, in dem am 12. März 2019 verkündeten Urteil, dass Mieter vom Vermieter allein unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen können. Gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB hätten die Beklagten einen Anspruch auf eine zeitlich unbestimmte Fortsetzung des Mietverhältnisses. Außerdem verwiesen die Richter auf den durch Art. 1 Abs. 1 GG garantierten Wert- und Achtungsanspruch alter Menschen. Denn der Artikel stellt die Menschenwürde in den Mittelpunkt des grundgesetzlichen Wertesystems.
Ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen tatsächlich so erheblich waren, wie vom Amtsgericht angenommen, spielte für das Urteil des Landgerichts keine Rolle. Die Richter erklärten, dass allein der Verlust der Wohnung unabhängig von gesundheitlichen und sonstigen Folgen für betagte Mieter eine Härte darstellt. Ein Umzug sei den Mietern deshalb nicht zuzumuten. Dabei wurde allerdings nicht genau definiert, welches Alter vor Kündigung schützt. Die Interessen des Vermieters wurden vom Landgericht als nachrangig beurteilt. Zumal die Vermieterin nicht beabsichtigte, die Wohnung ganzjährig zu nutzen. Es sei deshalb um „bloßen Komfortzuwachs und die Vermeidung unerheblicher wirtschaftlicher Nachteile“ gegangen.
Auch „Berechtigtes Interesse“ des Vermieters reicht nicht aus
Laut Gericht kommt eine Interessenabwägung zugunsten des Vermieters grundsätzlich nur in Betracht, wenn der Vermieter besonders gewichtige persönliche oder wirtschaftliche Nachteile durch den Fortbestand des Mietverhältnisses geltend machen kann. Die Vermieterin hätte also nachweisen müssen, dass die Beendigung des Mietverhältnisses zwingend notwendig war. Ein gewöhnliches „berechtigtes Interesse“ reicht nicht aus. Vor allem weil die Kündigung nicht auf einer Pflichtverletzung der Mieter beruhte.
07.05.2019:
Möbel aus hellem Holz, Stoffe aus Samt und Seide, Accessoires in pastelligen Farbtönen ...
... – das sind die Einrichtungstrends in diesem Jahr. Sie sind vielfältig und reichen von schlichten, naturbelassenen Selfmade-Produkten im Sinne von „Zurück zur Natur“ bis zum extravaganten Glamour- oder Metallic-Look. So bejubelt ein angesagter Münchner Möbeltrendsetter die „neue Opulenz“, während eine renommierte Wohnzeitschrift den schlichten und unprätentiösen Trend zum „Quiet Surrounding“ hervorhebt. RE/MAX Germany hat sich für Sie bei den Wohntrends 2019 umgesehen. Wer Lust auf Neues hat und sich inspirieren lassen möchte, findet hier einige Anregungen.
Eiscremefarben sorgen für gute Laune im Haus
„Farbe bekennen“ – so lautet das Motto des aktuellen Einrichtungstrends. Allerdings sind dabei weniger knallige Farben als vielmehr zarte Pastelltöne gemeint. Eiscremefarben wie Vanille, Erdbeere, Mintgrün oder Pistazie bringen bereits jetzt den Sommer in Ihr Haus. Das sorgt bei den Bewohnern einer Immobilie für gute Laune. Eine Extraportion Frische bringt die Farbe des Jahres 2019: ein warmes Korallenrot mit Nuancen von Pink, Orange und Gold. Dieses setzt lebhafte Akzente, besonders in Kombination mit Türkis und Meeresmotiven.
Die neuen Farbtöne sehen nicht nur zum Anbeißen aus, sie bringen auch frisches Flair in Ihre eigenen vier Wände. Außerdem sind die sommerlichen Pudertöne wunderbar miteinander kombinierbar. Aber sie machen sich auch sehr gut als farbige Akzente zu kräftigeren Farben wie zum Beispiel zartrosa Kissen auf einem petrolblauen Sofa. Besonders schön sehen die Pudertöne –aber auch das Korallenrot – zu weißen Möbeln, hellem Holz und ausgewählten Accessoires aus warmen Metallen wie Kupfer, Messing und Gold aus.
Helle und freundliche Farben passen dagegen zum skandinavischen Wohntrend. „Slow Living“ macht durch schlichte Möbel und Textilien sowie gerade Linien und warmes Licht aus Ihrem Haus eine Oase der Ruhe: schlicht, aufgeräumt und unaufgeregt. Im Gegensatz zu diesem Minimalismus definiert sich der „Modern Glam-Trend“. Der neue Glamour feiert mit „Spaß am lustvollen Dekorieren“ den Abschied von der puristischen Zurückhaltung der letzten Jahre. Allerdings ist auch hier weniger mehr: Angestrebt wird kein protzig-pompöser Barock, sondern ein lebensfrohes, sinnliches und warmes Ambiente. Dieses sollte glanzvoll und elegant sein, indem Sie Gold oder messingfarbene Akzente nur zurückhaltend einsetzen.
„Modern Glam“ ist ein echtes Chamäleon unter den Einrichtungstrends
Zeit-Mix und Stilcollage: Der neue Glam-Trend fühlt sich keinem Wohnstil verpflichtet. Er soll nicht nur zur Retro-Einrichtung, sondern auch zum modernen Smart Home und funktionalen Möbeln passen. Die Lieblinge des „Modern Glam“ sind schwungvolle Art Déco-Stilelemente, die an das Filmset der Erfolgsserie „Babylon Berlin“ erinnern. Der Wunsch nach Sinnlichkeit drückt sich nicht zuletzt in den weichen Samtbezügen der Polstermöbel, seidig schimmernden Oberflächen und Edelsteinfarben wie Blau, Grün und Goldgelb aus. Na, haben Sie Lust auf Veränderung bekommen? Manchmal können schon ein paar neue Kissen in den aktuellen Trendfarben, eine große Wirkung erzielen. Die Immobilienmakler/-innen von RE/MAX Germany wünschen viel Spaß beim Ausprobieren.
30.04.2019:
Sie haben vor kurzem eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus gekauft? ...
Dann sollten Sie wissen, dass damit in Zukunft auch die Zahlung eines Hausgelds bzw. Wohngelds auf Sie zukommt. Denn in Deutschland besteht bei einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) die gesetzliche Verwalterpflicht (§ 20 Wohnungseigentumsgesetz). Zwar kann auch ein Eigentümer bzw. Eigentümerin die Verwaltung eines Hauses übernehmen, in der Regel wird jedoch ein professioneller Hausverwalter eingestellt. Das ist schon allein deshalb empfehlenswert, da dadurch eventuelle Interessenskonflikte vermieden werden. Die Immobilieneigentümer müssen an den Hausverwalter monatlich ein Hausgeld zahlen. RE/MAX Germany erläutert Ihnen im Folgenden, wofür dieses Geld verwendet wird.
So berechnet sich die Höhe des Hausgelds
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) müssen die Wohnungseigentümer monatlich einen festen Betrag an den Hausverwalter bezahlen. Ein Wohnungskäufer sollte also beim Kauf einer Wohnung dieses Geld in seine Kalkulation mit einrechnen. Dazu sollte er die Immobilie auf ihren Gesamtzustand (z. B. Zustand der Fassade) überprüfen. Denn je älter und renovierungsbedürftiger sie ist, umso höher dürfte der monatliche Betrag ausfallen, den er leisten muss. Auch sollte er sich die früheren Wirtschaftspläne und Eigentümerversammlungsprotokolle geben lassen. Daraus kann er lesen, ob demnächst oder für die Zukunft schon irgendwelche Restaurierungsmaßnahmen beschlossen wurden.
Das Hausgeld ist also eine monatliche Vorauszahlung. Mit diesem Geld vertritt der Hausverwalter die WEG und bezahlt alle Rechnungen in ihrem Namen. Um zu wissen, wie hoch der monatliche Betrag ist, den jeder Immobilieneigentümer zu leisten hat, stellt der Hausverwalter einen Wirtschaftsplan (§ 28 WEG) über die Einnahmen und Ausgaben auf. Folgende Kosten gehören in die Aufstellung:
Der Hausverwalter legt seinen Wirtschaftsplan den Immobilieneigentümern dann bei der jährlichen Eigentümerversammlung vor. Für den Beschluss ist eine einfache Mehrheit ausreichend. Die Gesamtsumme wird in der Regel nach dem Miteigentumsanteil aufgeteilt. Es gibt aber auch WEGs die sich auf einen anderen Verteilerschlüssel geeinigt haben (z. B. nach Personenanzahl oder Verbrauch). Am Jahresende macht der Hausverwalter eine Abrechnung. Hat er zu hoch kalkuliert, bekommen die Immobilienbesitzer eine Auszahlung, hat er zu niedrig kalkuliert, müssen sie eine Nachzahlung leisten.
Der Unterschied zwischen Wohngeld und Nebenkostenvorauszahlungen
Bei den o. g. Kosten sind einige Kosten umlagefähig und andere nicht. D. h. falls der Immobilienbesitzer seine Wohnung vermietet hat, darf er den umlagefähigen Anteil an seine Mieter weitergeben. Die nicht umlagefähigen Kosten muss er selbst tragen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören die Versicherungskosten, Grundsteuer, Strom, Wasser und Gas, Hausmeisterkosten, usw. Man darf Hausgeld also nicht mit den Nebenkostenvorauszahlungen eines Mieters verwechseln. Denn das Hausgeld umfasst nicht nur mehr Kosten, sondern die beiden unterscheiden sich auch juristisch voneinander. Während das Hausgeld vom Verwalter geschätzt wird, müssen die Nebenkosten genau berechnet und belegt werden.
23.04.2019:
Nach dem launischen und schneereichen Winter recken jetzt die ersten ...
... Frühlingsblumen ihre Köpfchen aus dem Boden. Sie kündigen den Beginn der Gartensaison an. Darauf hat so mancher Hobbygärtner schon sehnsüchtig wartet. Im März und April werden die Weichen gestellt für ein üppiges und prächtiges Gartenjahr. RE/MAX Germany hat ein paar Tipps für Sie, was Sie jetzt schon tun können, damit es bald in Ihrem Garten rund um Ihre Immobilie üppig grünt und blüht.
Tipps für den Auftakt der Gartensaison
Rasen düngen und vertikutieren: Nach dem Winter ist der Rasen pflegebedürftig. Aus diesem Grund sollten Sie ihn jetzt mit einem Langzeit-Dünger auf Stickstoffbasis versorgen. Mähen Sie Ihren Rasen mindestens zweimal, bevor Sie mit dem Vertikutieren beginnen. Ein Durchgang in Längsrichtung und ein Durchgang quer reichen dafür aus. So bekommen die Gräserwurzeln mehr Sauerstoff und Ihr Rasen wird dichter und strapazierfähiger. Wichtig dabei ist, dass der Rasen trocken ist.
Rosen und andere Pflanzen schneiden: Die Forsythienblüte ist nicht nur prächtig anzuschauen, sie läutet auch den Frühling ein. Weichholzige Pflanzen wie Rosen, Schmetterlingsstrauch oder Gartenhibiscus können jetzt im Garten beschnitten werden, damit sie im Sommer üppig blühen. Bei den Strauch- und Kletterrosen wird nur das tote Holz entfernt. Mit dem Beschneiden von Kirsch- und Walnussbäumen sollten Sie jedoch bis zum Sommer warten, da die Schnittwunden schlecht verheilen.
Wichtige: Ihre Pflanzen brauchen nach dem Winterschlaf einen „Nährstoffkick“. Damit sie kräftig wachsen und blühen, sollte Sie sie im Frühjahr mit einem Dünger, am besten Kompost, versorgen. Immergrüne Bodendecker wie Ysander, Efeu, klein-blättriges Immergrün, gelbe Elfenblume und Haselwurz unterdrücken das Unkraut dauerhaft.
Gärtner aufgepaßt – Frühjahr ist die Zeit des Nestbaus
Alle Gehölze lassen sich im April gut pflanzen. Deshalb können Sie jetzt immergrüne und empfindliche Pflanzen in Ihrem Garten gut umgesetzen. Aber denken Sie daran, der April ist die Zeit des Nestbaus. Aus diesem Grund ist zum Schutz brütender Vögel ein radikaler Schnitt von Gehölzen verboten. Die RE/MAX Immobilienmakler/-innen wünschen allen Hobbygärtnern einen erfolgreichen Start in die diesjährige Gartensaison.
16.04.2019:
Wenn der Wohnraum knapp ist und die Mieten immer teurer werden ...
... in dem man seine Gartengeräte sicher und trocken lagern kann. Nein, über die Jahre hat sich die einfache Gartenlaube zu einem echten Designobjekt und Rückzugsort gemausert. Hier kann man z. B. seine Wochenenden verbringen, Gäste übernachten lassen oder Grillparties veranstalten. Sie möchten sich in diesem Frühjahr auch so eine kleine, wohnliche Oase im eigenen Garten schaffen? Dann sollten Sie schon bald mit den Vorbereitungen beginnen, denn es gibt so einiges zu beachten.
Ein Gartenhäuschen sollte gut geplant sein
Zunächst muss geklärt werden, ob für das Gartenhaus eine Baugenehmigung erforderlich ist. Dies variiert von Bundesland zu Bundesland und ist abhängig von der Größe, Nutzung und dem Stellplatz. Wer sicher gehen will, dass das Gartenhaus auch stehen bleiben darf, sollte also vor dem Kauf am besten in die jeweilige Landesbauordnung schauen. Noch sicherer ist es, mit dem Prospekt zum zuständigen Bauamt gehen und dem zuständigen Sachbearbeiter das Haus der Wahl zu zeigen.
Die nächste Überlegung gilt dem Standort. So mag ein schattiges Plätzchen unter alten Bäumen sicherlich seinen Reiz haben, aber Laub und Feuchtigkeit führen dazu, dass die Holzbretter schnell morsch werden. Um diese zu schützen, ist daher ein sonniges, idealerweise windgeschütztes Plätzchen besser geeignet. Dann muss eine stabile Basis geschaffen werden: Denn ein solides Fundament ist für die spätere Stabilität des Gartenhäuschens entscheidend.
Soll das Gartenhaus nur der Aufbewahrung von Gartengeräten dienen, reicht es meistens aus, den Boden zu verdichten. Ansonsten sollte die Fläche 25 bis 30 Zentimeter ausgegraben und mit Kies gefüllt werden. Auf das Kiesbett kommen die Betonplatten, auf denen das Gartenhaus später stehen soll. Bei größeren Gartenhäusern oder sehr weichem Boden muss das Fundament besonders stabil sein. Hier helfen sogenannte Bewährungsmatten. Diese gitterartigen Matten aus Eisenstäben stabilisieren den Beton und verhindern, dass er reißt. Beliebter, beständiger, aber auch teurer ist ein Fundament aus Steinparkett auf Betonstahlplatten. Dieses eignet sich für alle Arten von Gartenhäusern. Diese Variante sollte jedoch besser der Fachmann verlegen, da ein Betonfundament Fachwissen voraussetzt.
Gute Planung für eine lange Freude am Gartenhäuschen
Für welche Lösung Sie sich auch entscheiden, ein solides und waagerechte Fundament ist entscheidend. Wer hier Fehler macht, ärgert sich später nicht nur über verkantete Wände, nicht funktionierende Türen und Fenster, und eine geringe Lebensdauer des Gartenhäuschens. Reklamieren geht dann auch nicht mehr, denn die Garantie erlischt, wenn das Fundament nicht regelgerecht ist. Die REMAX-Germany Makler/-innen empfehlen zudem, vor dem Kauf die Nachbarn zu informieren. Dies gilt besonders, wenn das Gartenhäuschen nah an der Grundstücksgrenze angesiedelt werden soll. Damit Sie lange und ungetrübte Freude an Ihrem lauschigem Plätzchen im Grünen haben.
10.04.2019:
Mit der Haussubstanz verhält es sich wie mit der menschlichen Gesundheit: ...
... Früh erkannt, lassen sich die meisten Schäden in der Regel schnell beheben. Ein Jahrescheck hilft zu verhindern, dass sich kleine Blessuren zu großen und substanziellen Schäden auswachsen. Allerdings liebt nicht jeder den alljährlichen Frühjahrscheck. Doch wer jetzt ein bisschen Mühe investiert, spart sich langfristig Nerven, Zeit und Geld. Und wer mit System vorgeht, kann die Frühjahrsinspektion an Haus und Garten in wenigen Stunden erledigen. RE/MAX Germany hat im Folgenden ein kurze Checkliste für Sie zusammengestellt.
Hat Ihr Haus den Winter gut überstanden?
1. Dach abdichten
Als erstes sollte das Dach unter die Lupe genommen werden. Sitzen alle Dachziegel noch da, wo sie hingehören? Sind die Einfassungsbleche intakt? Gibt es undichte Stellen, durch die Feuchtigkeit ins Hausinnere gelangen kann? Steht eine Neueindeckung an, empfiehlt es sich, auch die Dachdämmung zu überprüfen. Denn eine intakte Dämmung spart nicht nur Heizkosten im nächsten Winter, sondern sie verhindert auch den sommerlichen Hitzestau. Übrigens: Die regelmäßige Kontrolle durch einen Fachmann bewahrt Hausbesitzer davor, für Sturmschäden haftbar gemacht zu werden.
2. Regenrinne reinigen
Wenn Sie auf der Leiter stehen, um das Dach zu begutachten, sollten Sie gleich die Regenrinnen und Abflussrohre von Dreck, Laub, Geäst und Moos befreien. Denn wenn diese verstopft sind, laufen sie über. Dann rinnt das Wasser die Fassade entlang und dringt ins Gemäuer ein. Dadurch kann sich leicht Schimmel, Moos oder Algen bilden.
3. Fassade der Immobilie inspizieren
Der diesjährige Wintereinbruch hat besonders dem Süden Deutschlands große Schneemassen beschert. Das war nicht nur eine Belastungsprobe für die Hausdächer, auch den Fassaden macht die Feuchtigkeit schwer zu schaffen. Schon durch kleine Schäden und Risse kann diese in die Bausubstanz gelangen. Ist die Farbe abgeblättert und der Putz rissig? Schauen Sie lieber genau hin, damit sich kleine Schönheitsfehler nicht beim nächsten Frost zu gravierenden Baumängeln auswachsen.
4. Türen und Fenster am Haus checken
Auch Türen und Fenster sind permanent der Witterung ausgesetzt. Deshalb sollten Sie unbedingt überprüfen, ob der Kitt oder die Silikondichtungen spröde geworden sind. Bei Außentüren ist vor allem die Fuge an der Anschlagschiene kritisch. Hier kann Feuchtigkeit unter den Estrich eindringen. Wenn die Holzfenster nach dem Winter nicht mehr dicht schließen, kann es daran liegen, dass sich die Flügel verzogen haben. Hier kann es helfen, die Dichtungen auszutauschen oder die Scharniere neu einzustellen.
Der Garten – Letzter Punkt auf Ihrer Checkliste
Zum Abschluss Ihres Frühjahrschecks sollten Sie den Blick auf den Boden richten, um eventuelle Stolperfallen ausfindig zu machen. Denn auf dem Balkon, der Terrasse oder Auffahrt können sich durch Frost oder Sickerwasser Platten anheben, Beton bröckeln oder Fliesen abplatzen. Die letzte Inspektionsrunde führt Sie in Ihren Garten. Ist der Zaun vorm Haus noch stabil? Haben Bäume, Hecken und Sträucher die Kälte und den Schnee gut überstanden? Geschafft!!! Die RE/MAX-Immobilienmakler wünschen Ihnen eine lange und sonnige Gartensaison.
05.04.2019:
Endlich ist das Traumhaus oder die Traumwohnung gefunden und ...
... Verkäufer und Käufer sind sich über den Kaufpreis einig geworden. Doch ganz so einfach funktioniert der Verkauf einer Immobilie leider nicht. Denn der Gesetzgeber hat die Spielregeln hierfür ganz klar festgelegt. Diese sollen sowohl zum Schutz des Käufers als auch des Verkäufers dienen. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Notar. Um diese Zusatzkosten kommt man nicht herum, denn ohne Notar ist keine Übertragung von Wohneigentum möglich. RE/MAX GERMANY hat im Folgenden kurz den Eigentumsübergang einer Immobilie für Sie zusammengefasst.
So funktioniert der Eigentumsübergang bei einer Immobilie
Nachdem sich Verkäufer und Käufer über den Verkauf bzw. Kauf einer Immobilie geeinigt haben, können die Parteien einen Notar kontaktieren. Dieser setzt einen notariellen Kaufvertragsentwurf auf. Darin werden alle Punkte (z. B. Zahlungsbedingungen, Kaufpreis, usw.) schriftlich festgehalten, die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer bzw. Immobilienmakler zuvor besprochen worden sind. Die Kosten für den Notar trägt in der Regel der Käufer. Im Anschluss haben die Vertragspartner Zeit, den Kaufvertragsentwurf in Ruhe zu prüfen und eventuelle Änderungen vorzunehmen. Sie können dazu auch einen Anwalt oder Gutachter zu Rate ziehen.
Nach der Prüfung des Kaufvertrags wird ein gemeinsamer Notartermin vereinbart. Bei diesem Termin liest der Notar zunächst den Kaufvertrag nochmal Punkt für Punkt vor und klärt den Käufer und Verkäufer über die Konsequenzen und die weiteren Schritte auf. Im Vertrag wird auch ein Termin festgelegt, ab wann der Käufer für die Immobilie verantwortlich ist. D. h. ab wann er verpflichtet ist, für die Immobilie wirtschaftlich zu sorgen, indem er Eigentümer wird. Wenn beide Parteien mit dem Vertragsinhalt einverstanden sind, wird der Kaufvertrag unterschrieben. Mit der Unterschrift ist der Käufer aber noch nicht der Eigentümer der Immobilie.
Der endgültige Eigentumsübergang beim Immobilienkauf
Rechtlich wird der Käufer erst zum Eigentümer der Immobilie, wenn er als solcher im Grundbuch eingetragen wurde. Der endgültige Eigentumsübergang (§§ 873, 925 BGB bzw. § 4 WEG) erfolgt, sobald der Käufer den Kaufpreis gezahlt und die Grunderwerbssteuer überwiesen hat. Erst dann veranlasst der Notar die Eigentumsumschreibung und die Eintragung im Grundbuch. Dies kann jedoch einige Wochen in Anspruch nehmen. Zum Schutz des Käufers wird in der Zwischenzeit eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie nach der Unterschrift noch belastet oder gar an einen anderen Interessenten weiterveräußert. Bei der Grundbucheintragung wird diese Auflassungsvormerkung wieder gelöscht. Damit wird der Käufer formell zum stolzen Eigentümer seiner neuen Immobilie.
26.03.2019:
In vielen Gärten ist das Gartenhäuschen heutzutage längst nicht mehr einfach nur ein kleines Haus aus Holz ...
... in dem man seine Gartengeräte sicher und trocken lagern kann. Nein, über die Jahre hat sich die einfache Gartenlaube zu einem echten Designobjekt und Rückzugsort gemausert. Hier kann man z. B. seine Wochenenden verbringen, Gäste übernachten lassen oder Grillparties veranstalten. Sie möchten sich in diesem Frühjahr auch so eine kleine, wohnliche Oase im eigenen Garten schaffen? Dann sollten Sie schon bald mit den Vorbereitungen beginnen, denn es gibt so einiges zu beachten.
Ein Gartenhäuschen sollte gut geplant sein
Zunächst muss geklärt werden, ob für das Gartenhaus eine Baugenehmigung erforderlich ist. Dies variiert von Bundesland zu Bundesland und ist abhängig von der Größe, Nutzung und dem Stellplatz. Wer sicher gehen will, dass das Gartenhaus auch stehen bleiben darf, sollte also vor dem Kauf am besten in die jeweilige Landesbauordnung schauen. Noch sicherer ist es, mit dem Prospekt zum zuständigen Bauamt gehen und dem zuständigen Sachbearbeiter das Haus der Wahl zu zeigen.
Die nächste Überlegung gilt dem Standort. So mag ein schattiges Plätzchen unter alten Bäumen sicherlich seinen Reiz haben, aber Laub und Feuchtigkeit führen dazu, dass die Holzbretter schnell morsch werden. Um diese zu schützen, ist daher ein sonniges, idealerweise windgeschütztes Plätzchen besser geeignet. Dann muss eine stabile Basis geschaffen werden: Denn ein solides Fundament ist für die spätere Stabilität des Gartenhäuschens entscheidend.
Soll das Gartenhaus nur der Aufbewahrung von Gartengeräten dienen, reicht es meistens aus, den Boden zu verdichten. Ansonsten sollte die Fläche 25 bis 30 Zentimeter ausgegraben und mit Kies gefüllt werden. Auf das Kiesbett kommen die Betonplatten, auf denen das Gartenhaus später stehen soll. Bei größeren Gartenhäusern oder sehr weichem Boden muss das Fundament besonders stabil sein. Hier helfen sogenannte Bewährungsmatten. Diese gitterartigen Matten aus Eisenstäben stabilisieren den Beton und verhindern, dass er reißt. Beliebter, beständiger, aber auch teurer ist ein Fundament aus Steinparkett auf Betonstahlplatten. Dieses eignet sich für alle Arten von Gartenhäusern. Diese Variante sollte jedoch besser der Fachmann verlegen, da ein Betonfundament Fachwissen voraussetzt.
Gute Planung für eine lange Freude am Gartenhäuschen
Für welche Lösung Sie sich auch entscheiden, ein solides und waagerechte Fundament ist entscheidend. Wer hier Fehler macht, ärgert sich später nicht nur über verkantete Wände, nicht funktionierende Türen und Fenster, und eine geringe Lebensdauer des Gartenhäuschens. Reklamieren geht dann auch nicht mehr, denn die Garantie erlischt, wenn das Fundament nicht regelgerecht ist. Die REMAX-Germany Makler/-innen empfehlen zudem, vor dem Kauf die Nachbarn zu informieren. Dies gilt besonders, wenn das Gartenhäuschen nah an der Grundstücksgrenze angesiedelt werden soll. Damit Sie lange und ungetrübte Freude an Ihrem lauschigem Plätzchen im Grünen haben.
19.03.2019:
Musik wird als störend oft empfunden, derweil sie mit Geräusch verbunden“, ...
... schrieb der Dichter Wilhelm Busch. Und tatsächlich ist das häusliche Musizieren ein häufiger Streitfall vor Gericht. Wann und wie lange darf musiziert werden? Und dürfen Berufsmusiker länger üben als Hobbyspieler? Über diese Frage hat der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) Ende letzten Jahres entschieden. Dem mit Spannung erwarteten BGH-Urteil vorausgegangen war ein jahrelanger Streit zwischen Reihenhaus-Nachbarn in Augsburg. Der Beklagte ist Trompeter beim dortigen Staatstheater. Nach eigenen Angaben übt der Berufsmusiker maximal drei Stunden täglich und nur an zwei Tagen pro Woche. Dabei berücksichtige er die Mittags- und Nachtruhe. Außerdem unterrichtet er zwei Stunden wöchentlich externe Schüler.
Wieviel Musizieren ist denn nun bei den Nachbarn im Reihenhauserlaubt?
Die Bewohner eines Reihenhauses in Augsburg fanden die musikalische Beschallung ihres nachbarlichen Berufsmusikers wenig erbaulich und klagten vor Gericht. Sie verlangten, dass dieser seine Wände dämmen muss, dass bei ihnen nichts mehr zu hören ist. Sie bekamen vor dem Amtsgericht Recht. Daraufhin legte der Musiker Berufung ein und bekam vom Landgericht strenge Auflagen. Demnach durfte er nur noch werktags zu bestimmten Zeiten und maximal zehn Stunden pro Woche in einem Übungsraum unter dem Dach spielen.
Dieses Urteil bewertete der BGH (V ZR 143/17) als zu streng. Musizieren muss als „übliche Freizeitbeschäftigung“ in gewissen Grenzen möglich sein. „Es besteht kein Anspruch auf völlige Stille“, erklärte Christina Stresemann, Vorsitzende des fünften Zivilsenats des BGH. Denn häusliches Musizieren kann von „erheblicher Bedeutung für die Lebensfreude und das Gefühlsleben sein“ und dient der „freien Entfaltung der Persönlichkeit“. Andererseits muss auch der Nachbar seine Wohnung für Erholung und Entspannung nutzen können. Beim Abwägen der sich widerstreitenden Persönlichkeitsrechte der Nachbarn sei die Sicht eines „verständigen Durchschnittsmenschen“ der Maßstab, so der BGH.
Der Kompromiss: Das Musizieren wurde zeitlich begrenzt, doch weniger rigide als es das LG vorgab. Als groben Richtwert gab der BGH zwei bis drei Stunden an Werktagen sowie ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen – vorzugsweise im Dachgeschoss – und unter Einhaltung der üblichen Ruhezeiten vor. Das gilt auch für den Musikunterricht, den das Landgericht untersagt hatte. Denn der Kläger empfand das Spiel der Schüler als besonders laut und lästig.
Kein Unterschied zwischen Berufs- und Hobbymusiker
Der BGH unterscheidet bei seinem Urteil nicht zwischen Berufs- und Freizeitmusiker. Der BGH betonte aber auch, dass das Ausmaß der Geräusche, die Art der Musik und des Instruments sowie die Räumlichkeiten vor Ort in jedem Einzelfall berücksichtigt werden müssen. So ist z. B. eine Harfe natürlich weniger geräuschintensiv als eine Trompete. Auch andere Gegebenheiten wie die Bausubstanz und der Schallschutz vor Ort oder eventuelle Erkrankungen des Nachbarn seien zu prüfen. So führte der Kläger diverse psychosomatische Leiden auf die ständige Lärmbelästigung zurück. Diese Feinheiten für einen Kompromiss muss nun das Landgericht ausarbeiten. Der Kläger will weiter dafür kämpfen, dass sein Nachbar einen Probenraum in seinem Reihenhaus dämmt, damit beide ungestört leben können. Dies lehnt der Beklagte aufgrund der schwierigen Bausubstanz seiner schon älteren Immobilie als zu aufwändig ab.
14.03.2019:
Am 1. Februar 2019 haben sich der Bund und die Länder auf die Eckpunkte für die umstrittene Grundsteuer-Reform geeinigt ...
... Zur Berechnung sollen künftig der Grundstückswert, das Alter von Immobilien und die durchschnittlichen Nettokaltmieten herangezogen werden. Der Deutsche Städtetag und der Landkreistag begrüßten den Kompromiss als gute Lösung. Von der Immobilienwirtschaft und vom Bund der Steuerzahler wird das wertbasierte Modell dagegen scharf kritisiert.
Scharfe Kritik an den vereinbarten Eckpunkten für Grundsteuerreform
Es entsteht ein Bürokratiemonster, wenn die Eckpunkte so umgesetzt werden, meint Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD. Er sagt: „Die Erhebung der Grundstückswerte, des Gebäudealters und der Miethöhe wird zu einem erheblichen Mehraufwand in den bereits voll ausgelasteten Finanzämtern führen“. Schick hält den „faulen Kompromiss“ zudem für ungerecht. Er befürchtet, dass nach dem Einbezug der Durchschnittsmieten in die Berechnung der Grundsteuerlast die Mieten in den Metropolen und Ballungsräumen weiter steigen. Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, dagegen unterstützt das neue Modell. Er findet es gerechter, den Wert von Grundstücken und Immobilien in die Besteuerung einzubeziehen.
Der Städtetag drängt auf einen schnellen Gesetzesentwurf. Denn das Bundesverfassungsgericht erwartet bis zum Ende des Jahres eine Neuregelung der völlig veralteten Grundsteuer. Ohne Einigung fällt die Grundsteuer ab 2020 weg. Ein Horrorszenario für die bundesweit mehr als 11.000 Kommunen. Denn die Grundsteuer ist mit 14 Milliarden EUR jährlich eine wichtige Einnahmequelle. Sie trägt vor allem zum Bau und Sanierung von Schulen, Kitas, Schwimmbändern und Straßen bei. Auch der Bund der Steuerzahler (BdSt) findet die Einigung von Bund und Ländern „ungeheuer bürokratisch und teuer“. Die höhere Grundsteuer in Ballungsgebieten treffe vor allem Menschen mit kleinen Einkommen, Studenten, junge Familien und Rentner. Auch der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdB warnt vor dem Kompromiss.
Kritik kommt auch aus der Politik. Bayerns Ministerpräsident, Markus Söder, hält den Kompromiss für nicht zustimmungsfähig (Bayern hatte eine unbürokratische Steuerberechnung nach Fläche angestrebt.). Unzufrieden mit dem Erreichten äußerten sich auch einige Bürgermeister großer Städte. So warnt Münchens Oberbürgermeister, Dieter Reiter (SPD), vor einer höheren Steuerbelastung der Mieter. Auch Düsseldorfs Oberbürgermeister, Thomas Geisel (SPD), kritisierte die Vorschläge seines Parteifreundes Olaf Scholz. Er findet die Grundsteuerreform „zu kompliziert“. Geisel hält eine Grundsteuer allein auf Basis von Bodenrichtwerten für die einfachste, fairste und beste Lösung, da diese den Wert der Immobilie bereits implizit enthalten.
Antragsfrist Grundsteuererlass bis 1. April
Noch grundlegender ist die Kritik von SPD, Grüne und Linken. Sie fordern, dass Eigentümer die Grundsteuer in Zukunft nicht mehr auf die Mieter abwälzen können. Bei so viel Gegenwind ist davon auszugehen, dass die Eckpfeiler noch nachjustiert werden. Viel Zeit bleibt allerdings nicht. Damit das neue Gesetz bis Ende des Jahres verabschiedet werden kann, muss der Gesetzesentwurf bis spätestens Ostern vorliegen. Der Eigentümerverband Haus und Grund weist darauf hin, dass die Frist zum Grundsteuererlass für Vermieter am 1. April ausläuft. Bis dahin sollten Vermieter, die unverschuldet im vergangenen Jahr erhebliche Mietausfälle hatten, ihre Anträge stellen. Als Ursachen kommen z. B. Leerstand, allgemeiner Preisverfall oder strukturbedingte Nichtvermietbarkeit, aber auch außergewöhnliche Ereignisse wie Wohnungsbrände oder Wasserschäden in Betracht.
26.02.2019:
Bei einer Eigentumswohnung fällt häufig der Begriff „Sondereigentum“. Doch was ist eigentlich damit gemeint?...
... Dazu sollte man sich im § 5 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) die Absätze 1 und 2 anschauen. Diese besagen, vereinfacht ausgedrückt, dass bestimmte Räume oder Bestandteile einer Immobilie vertraglich einem einzigen Besitzer zugeordnet werden können. Dieser Eigentümer bekommt dadurch das Recht, an seinem sogenannten „Sondereigentum“ jeder Zeit Veränderungen vornehmen zu dürfen. Das gilt natürlich nur, solange diese nicht das gemeinschaftliche Eigentum, das Gesetz oder die Rechte Dritter betreffen. Dabei gehören zum Sondereigentum aber nicht nur die Wohnräume einer Immobilie. Im Folgenden möchte REMAX Germany genauer untersuchen, was bei einem Mehrfamilienhaus zum Sondereigentum und was zum Gemeinschaftseigentum gehört.
Der Unterschied von Sonder- und Gemeinschaftseigentum bei einer Immobilie
Wenn man ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentumswohnungen nimmt, so fallen die einzelnen Wohnungen unter Sondereigentum. Das bedeutet, die Wohnungseigentümer haben das Recht, innerhalb ihrer Räume Veränderungen vorzunehmen. Diese dürfen jedoch nicht das Gemeinschaftseigentum betreffen oder gesetzlich verboten sein. In der Regel gehören die Fußböden, sanitären Einrichtungen, Innentüren und Wände (solange es sich nicht um tragende Wände handelt) zum Innenbereich einer Wohnung. Das Treppenhaus, der Aufzug oder das Dach eines Mehrfamilienhauses sind auf der anderen Seite Teil des Gemeinschaftseigentums.
Bei einigen Bestandteilen einer Immobilie fällt die Zuordnung zu Sonder- oder Gemeinschaftseigentum allerdings sehr viel schwerer. So darf z. B. der Eigentümer einer Wohnung mit Balkon den Bodenbelag seiner Veranda selbst bestimmen. Die Balkondecke und die Außenwände sind jedoch Gemeinschaftsgut. Dachterrassen und Gärten sind allgemein nicht sondereigentumsfähig. Das bedeutet, sie gehören immer der Gemeinschaft eines Mehrfamilienhauses. Allerdings kann einem Wohnungsbesitzer durch einen Beschluss auf der regelmäßig stattfindenden Eigentümerversammlung ein Sondernutzungsrecht zugesprochen werden. Das Gleiche gilt für die freien Stellflächen für Autos auf dem Immobiliengrundstück. Auch diese dürfen nicht einfach als Sondereigentum definiert werden. Aber sie können, ebenso wie der Garten, durch einen Beschluss, den verschiedenen Parteien eines Hauses zugesprochen werden.
Die Wichtigkeit der Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum
Welche Flächen und Räume zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum gehören, wird in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung eines Mehrfamilienhauses festgelegt. Diese offizielle Regelung ist sehr wichtig. Denn ohne eine vertragliche Vereinbarung dürfte ein Wohnungseigentümer ansonsten an seinen Wohnräumen keinerlei Änderungen vornehmen. Er müsste vielmehr immer erst, die Eigentümergemeinschaft um Erlaubnis bitten. Auch eine Vermietung wäre ohne die vertragliche Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum nicht möglich. Die Aufteilung ist aber auch für die gerechte Kostenverteilung in einem Mehrfamilienhaus notwendig. Nur durch sie wird klar geregelt, welche Kosten von einem Wohnungseigentümer alleine getragen werden müssen, da sie nur sein Sondereigentum betreffen, und welche Kosten sich die Wohnungseigentümergemeinschaft teilt.
19.02.2019:
Bei der Sanierung einer Immobilie wird ein wichtiges Bauelement häufig übersehen: der Schornstein...
...Das meldet der Verband Privater Bauherren (VPB). Gerade wenn in einer Immobilie die alte Heizungsanlage gegen ein modernes Heizsystem auf Basis der Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik ausgetauscht wird, muss auch die Schornsteinanlage an die neue Technik angepasst werden.
Der Schlot – Das Stiefkind bei vielen Sanierungen
In vielen Fällen ist bei einer Sanierung der Heizanlage auch ein Umbau des Schornsteins angesagt. Denn moderne Heizsysteme verlangen meist deutlich geringere Durchmesser beim Schlot als die alten. Anders ausgedrückt: Alte Schornsteine sind für moderne Heizanlagen häufig überdimensioniert. Wird der Schornstein auf dem Haus jedoch nicht an den neusten Stand der Technik angepasst oder ausgetauscht, kann das zu Folgeschäden führen.
Da moderne Heizkessel die Verbrennungswärme sehr viel besser ausnutzen, gelangen die Verbrennungsgase mit wesentlich niedrigerer Temperatur in den Schornstein. Dadurch wird der Auftrieb der Abgase, die bei der Verbrennung entstehen, vermindert. Das kann dazu führen, dass das Abgas sich noch innerhalb des Schornsteinzuges so weit abkühlt, dass es an den Wänden kondensiert. Das wiederum hat zur Folge, dass der Schornstein langsam von innen durchfeuchtet.
Abgase enthalten zudem einem hohen Anteil an Wasserdampf und Schwefelverbindungen. Auch diese zum Teil ätzenden Stoffe schlagen sich an der Innenseite des Schornsteins nieder. Mit der Zeit durchdringen sie das Mauerwerk und hinterlassen gelb-braune Flecken und einen üblen Geruch. Diese Durchdringung der Mantelsteine eines Kamins mit Wasser, Teer und Säuren wird als Versottung bezeichnet.
So sollte ein moderner Schornstein sein
Moderne Schornsteine müssen also nicht nur brand- und standsicher, sondern auch säure- und feuchtebeständig sein. Abhilfe bei einer Versottung bieten säurefeste Rohre aus Edelstahl, Keramik oder Kunststoff. Diese werden in die bestehenden Kaminzüge eingezogen. Dadurch wird gleichzeitig der Querschnitt verringert. Es gibt jedoch verschiedene Bauweisen für Schornsteine. Deshalb sollte man vor einer Sanierung auf jeden Fall den zuständigen Schornsteinfeger um Rat fragen. Dieser kommt zu Ihnen nach Haus und prüft den Schornstein auf seine optimale Funktionsfähigkeit.
14.02.2019:
Vor allem im Süden Deutschlands hat Frau Holle in diesem Jahr schon große Schneemassen vor sich hergewälzt und damit für Chaos und Unfälle auf den Straßen und Wegen gesorgt...
... In München ging 2018 ein Mieter bis vor den Bundesgerichtshof (BGH), weil er sich eine Verletzung auf dem Gehweg vor dem Haus zugezogen hatte. Doch kann der Vermieter einer Immobilie für solche Schäden durch Sturz belangt werden?
Die allgemeine Rechtslage bezüglich Räum- und Streupflicht in Kürze:
Stürzt ein Passant aufgrund von Eis und Schnee vorm Haus, kann er Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Denn der Vermieter muss dafür zu sorgen, dass der Zugang zum Mietobjekt gewährt ist (BGH §535 Abs. 1). Laut Gesetz ist die Stadt oder Gemeinde für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen und Bürgersteigen verantwortlich. Über die Ortssatzung kann sie diese Pflicht jedoch auch auf die anliegenden Hauseigentümer übertragen. Die Eigentümer wiederum können die ungeliebte Schneeräumpflicht an die Mieter weitergeben. Dies muss allerdings im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart werden.
Die Wege müssen vom Hauseingang bis zum öffentlichen Straßenraum geräumt werden. Auch die Wege von der Haustür zu den Mülltonnen und bis zu den auf dem Grundstück befindlichen Parkplätzen gehören dazu. Die Bewohner eines Mehrfamilienhauses sind ferner angehalten, sich beim Schneeräumen in einer festgelegten Reihenfolge abzuwechseln. Der Vermieter muss für den Schneeräumdienst allerdings die nötigen Geräte und das Material zur Verfügung stellen. Doch an der Grundstücksgrenze endet die Pflicht. Es sei denn, die Gemeinde hat die Räum- und Streupflicht auf den Eigentümer übertragen.
Im vorliegenden Fall hatte die Stadt die Schneeräumpflicht. Sie hatte dafür einen Winterdienst beauftragt. Dieser hatte den Gehweg mehrfach geräumt und gestreut – allerdings nicht auf der gesamten Breite. So war der Streifen bis zur Schwelle des an den Gehweg angrenzenden Hauses nicht von Eis und Schnee befreit. Ein Mieter stürzte und brach sich den Fußknöchel. Er sah den Vermieter in der Pflicht und verklagte ihn auf Schmerzensgeld (4.300 EUR plus Zinsen). Der BGH wies die Schadenersatzklage zurück. Er urteilte, dass ein Vermieter über die Grundstücksgrenze hinaus nur haftet, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Es sei für den Mieter zumutbar gewesen, den nicht geräumten Streifen des Gehwegs „mit der gebotenen Vorsicht zu überqueren“ ( AZ: VIII ZR 255/16). Auch dass die Stadt München den Gehweg nur mittig (ca. 1,20 m breit) geräumt hatte, sei ausreichend.
Vermieter einer Immobilie hat Kontrollpflicht
Der Vermieter muss darüber hinaus kontrollieren, ob ordnungsgemäß geräumt und gestreut wird. Dies sollte er sogar zwei bis dreimal in der Woche tun. “Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass eine monatliche Kontrolle nicht ausreicht“, erklärt Julia Wagner vom Eigentümerverein Haus & Grund Deutschland. Kontrolliert er nicht, haftet er für etwaige Schäden, falls jemand zu Fall kommt. Geräumt werden muss werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr. Nach einem Urteil des BGH muss bei starkem Schneefall auch mehrmals am Tag geräumt und gestreut werden (AZ: VI ZR 49/83), bei Glatteis besteht sogar sofortige Streupflicht. Wenn ein Mieter seiner Räumpflicht wegen Urlaub oder Krankheit nicht nachkommen kann, muss er für Ersatz sorgen. Im Schadensfall könnten die Forderungen sonst an den Mieter weitergeleitet werden. Gestreut werden darf übrigens mit Sand, Granulat oder Rollsplit – Salz sollte wegen seiner Umweltschädlichkeit nicht verwendet werden.
05.02.2019:
Laut einer repräsentativen Wohnraumstudie von Interhyp wünschen sich 76 Prozent der Befragten eine eigene Immobilie...
...Doch Deutschland ist nach wie vor eine Mieternation. So stagniert die Wohneigentumsquote weiterhin bei rund 45 Prozent. Doch was hält die Menschen davon ab, sich ihren Traum zu erfüllen und wie sieht es mit dem Wohnen in Deutschland derzeit aus? Eine Forsa-Umfrage im Auftrag von Ikea ergab, dass im Zentrum der meisten deutschen Wohnzimmer ein riesiges Sofa steht. Die gemütliche Sitz- bzw. Liegelandschaft steht für ein kuscheliges Zuhause. Tatsächlich verbinden fast alle Befragten (97 Prozent) der Studie von Interhyp Zuhause mit Begriffen wie „Geborgenheit“, „Gemütlichkeit“ und „Privatsphäre“.
Eigenes Zuhause in Deutschland zwischen Wunsch und Wirklichkeit
Das eigene Zuhause ist der Ort, an dem wir einfach nur wie selbst sein können. Es ist aber auch die Ausgangsbasis für unsere sozialen Kontakte. Über 90 Prozent der Befragten gaben an, dass ihnen bei ihrem Zuhause die Nähe zu Familie und Freunden wichtig bzw. sehr wichtig ist. Die ideale Immobilie sollte aber insgesamt gut gelegen und behaglich sein. So sollte sie sich in erreichbarer Nähe zum Arbeitsplatz befinden, gut ausgestattet und großzügig geschnitten, aber nicht zu teuer sein.
Dabei denken die Deutschen durchaus pragmatisch und sind kompromissbereit. Auf die Frage, in welchen Bereichen sie bei ihrer Immobilie Abstriche machen würden, nennen 60 bis 70 Prozent der Befragten: Raumaufteilung, Wertigkeit, Ausstattungsniveau, Bauweise und Größe. Überraschenderweise gehören für nur 23 Prozent der Befragten Smart Home Systeme zu einem idealen Zuhause. Grund dafür ist die Sorge, dass Einbrecher die Systeme hacken könnten. Am wenigsten Kompromissbereitschaft bestand in punkto Behaglichkeit (22 Prozent), gefolgt von Haustierhaltung, einer schönen Aussicht und einer guten Lage. Auch was die Höhe der Wohnkosten angeht, also die monatliche Belastung durch Miete oder Kredit, sind nur noch 38 Prozent zu Abstrichen bereit.
Für die meisten Befragten ist eine Traumimmobilie ein freistehendes Einfamilienhaus im Umland einer kleinen oder größeren Stadt: Immerhin 76 Prozent wünschen sich eine eigene Immobilie, idealerweise mit moderner Einbauküche, Garten (73 Prozent), Terrasse oder Balkon, Gäste-WC und Garage. Doch vor allem erhoffen sie sich mehr (Gestaltungs-)Freiraum, Unabhängigkeit vom Vermieter und Sicherheit im Alter. Doch die Wohneigentumsquote in Deutschland stagniert weiterhin bei rund 45 Prozent, wie eine IW-Studie zeigt. Was hält die Mieter-wider-Willen davon ab, sich ihren Traum zu erfüllen?
Das sagen Immobilienbesitzer zum Risiko eines Immoblienkaufs
Wie die Studie zeigt, haben die Deutschen großen Respekt vor dem Immobilienkauf. 83 Prozent der Noch-Mieter machen sich Gedanken über die finanzielle Belastung. 69 Prozent haben Angst, bei der Finanzierung Fehler zu machen. Ein weiterer Aspekt, der den Schritt über die Schwelle zum Eigentum erschwert, ist die langfristige Planung. So stimmen 92 Prozent der Befragten der Aussage zu “Wenn man eine Immobilie kauft, sollte man so planen, dass man sie mindestens 15 bis 20 Jahre behalten kann.“ Wobei ganze 85 Prozent darin eine Entscheidung fürs Leben sehen. Die befragten Immobilienbesitzer teilen die angeführten Bedenken nicht: Nur 30 Prozent sprach von hoher finanzieller Belastung durch den Kredit. 91 Prozent sind mit ihrer Entscheidung sehr zufrieden. Das ist kein Wunder, durchschnittlich haben sie mit 146 Quadratmetern fast doppelt so viel Wohnraum wie Mieter (77 Quadratmeter). 65 Prozent der Eigentümer erwarten zudem eine Wertsteigerung ihrer Immobilie in den kommenden Jahren.
22.01.2019:
Winterzeit ist Hausstaubzeit. Denn bei der trockenen Heizungsluft vermehrt sich der Staub im Haus besonders gut ...
Da kommt sowohl Frau als auch Mann mit dem Staubwischen kaum hinterher. Gerade hat man die graue Staubschicht auf Regalen, Schränken und Böden mühsam entfernt, taucht sie kurze Zeit später an der gleichen Stelle wieder auf. REMAX Germanyhat im Folgenden ein paar Tipps für Sie gesammelt, wie Sie den ungeliebten Wollmäusen zu Leibe rücken können.
Hier kommen unsere Tipps für weniger Staub im Haus
Besonders Allergiker haben unter dem Hausstaub im Winter zu leiden. So kann das Einatmen von Hausstaub bei einem Asthmatiker zu einem Asthmaanfall führen. Doch auch wer nicht tränenden Auges und schniefend durch die Wohnung läuft, findet den Kampf gegen die graue Staubschicht oft äußerst lästig. Denn diese lässt eine Wohnung schnell dreckig und ungepflegt aussehen. Von daher gehört die Wollmaus sicherlich zu den unbeliebteren „Haustieren“. Diese nistet sich bevorzugt unter Möbeln ein und besteht aus langfaserigen Staubknäueln. Mit diesen Tipps können Sie den Plagegeistern den Kampf ansagen:
Grüne Unterstützung beim Hausstaubalarm
Pflanzen verschönern nicht nur eine Wohnung, sondern sie verbessern das Raumklima insgesamt. Sie sorgen im Winter für mehr Sauerstoff und Luftfeuchtigkeit. Aber sie können noch mehr: Die Oberfläche der Blätter ist ein guter „Staubfänger“. Denn von dort lässt er sich sehr leicht abwischen. Und zum Schluss noch ein Tipp für ein natürliches Anti-Staub-Spray. Mixen Sie dazu 1 Tasse Wasser mit ¼ Tasse Essig und 2 Teelöffeln Olivenöl. Geben Sie die Flüssigkeit in eine Sprühflasche und schütteln Sie diese gut. Dann die gewünschten Flächen wie gewohnt abwischen.
15.01.2019:
Der gute alte Kachelofen hat schon zu Omas Zeiten in der Stube für wohlige Wärme gesorgt. Nun erfreut er sich zunehmender Beliebtheit ...
Laut Zentralverband Sanitär Heizung Klima sind es vor allem junge Familien, die sich einen Keramikofen mit Ofenbank zulegen. Denn so ein Kachelofen stellt einen entspannenden Gegenpol zum hektischen Alltag dar. Das Heizen einer Immobiliemit Holz kommt nach Ansicht der Experten zudem der neu aufkeimenden Naturverbundenheit entgegen.
Kachelofen und Kamin – In der Winterzeit der Inbegriff von Gemütlichkeit
Ähnlich wie der Kamin- dient der Kachelofen meist zum Beheizen eines Raumes. Allerdings unterscheiden sich die Beiden ansonsten grundlegend. Ein flackerndes Kaminfeuer für spontane Romantikabende ist schnell entfacht. Der Grund- oder Kachelofen braucht dagegen erst zwei bis drei Stunden Anheizzeit. Dafür speichert er die Wärme, die er langsam und gleichmäßig an den Raum abgibt, sehr lang. Die meist sehr dekorativen Kacheln aus gebrannten Ton fungieren dabei als zusätzlicher Wärmespeicher.
Im Gegensatz zur herkömmlichen Heizung erwärmt die Strahlungswärme eines Kachelofens den Körper durch langwellige Infrarotstrahlen. Diese sind vergleichbar mit sanftem Sonnenlicht. Eine Wärme, die im wahrsten Wortsinne unter die Haut geht und ein angenehmes Wohlgefühl erzeugt. Wie bei einer Infrarotheizung wird der Körper nicht indirekt über die Luft erwärmt, sondern direkt durch die Wärmestrahlung der Kacheln.
„Der Kachelofen, auch Grundofen oder Speicherofen genannt, ist wegen seiner lang anhaltenden, gleichmäßigen Heizleistung als Dauerheizung geeignet“, erläutert Tim Froitzheim vom Zentralverband Sanitär, Heizung Klima. „Sein hoher Wirkungsgrad macht ihn ideal für Niedrigenergiehäuser.“
Der ideale Kachelofen für Ihre Immobilie
Ein Kachelofen sollte von der Größe und Beschaffenheit her zum Haus passen. Damit er im Winter die Wohnräume nicht überhitzt, sollte man deshalb die Maße von einem erfahrenen Ofensetzer individuell berechnen lassen. Dieser passt den Ofen optimal an die eigenen vier Wände an. Die massive Bauweise, die individuelle Planung und der Installationsaufwand machen den Kachelofen natürlich teurer als die einfachen Kamin-Alternativen aus dem Baumarkt. Günstigere Modelle gibt es schon für ca. 5.000 EUR. Ein großzügiger Kachelofen mit aufwendiger Heizgasführung für Nebenräume mit ansprechender Optik kostet dagegen bis zu 10.000 EUR. Sie sind auf der Suche nach einem Haus mit Kachelofen? Dann nehmen Sie mit einem lokalen REMAX-Makler Kontakt auf.
08.01.2019:
Mietrückstand bei Immobilien führt häufig zwischen Vermietern und Mietern zu Streit ...
... Im Herbst letzten Jahres hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Vermietern gestärkt. Nach dem Urteil wird die zusätzlich ausgesprochene ordentliche Kündigung bei Mietzahlungsverzug nicht automatisch hinfällig, auch wenn der Mieter seine Schulden nachträglich bezahlt hat.
Laut BGH ist Mehrfachkündigung bei Immobilien möglich
Zwei voneinander unabhängige Mieter in Berlin waren mit mehr als zwei Monatsmieten im Zahlungsrückstand. Daraufhin kündigten ihnen ihre Vermieter den Mietvertrag für ihre Wohnungen fristlos. Zur Sicherheit sprachen sie zusätzlich noch die ordentliche Kündigung aus. Die Mieter wehrten sich gegen die Mehrfachkündigung, weil sie die offenen Mieten einige Tage nach Erhalt der Kündigung bezahlt hatten. Denn laut Gesetz (§ 543 BGB) ist eine fristlose Kündigung unwirksam, wenn der Mieter die Miete innerhalb der Schonfrist (zwei Monat nach Zustellung der Räumungsklage) vollständig begleicht.
Die Vermieter bestanden trotzdem auf die Räumung der Wohnungen. Das Landgericht Berlin wies die Räumungsklagen jedoch ab. Nach Ansicht der Richter war die berechtigte fristlose Kündigung durch die Zahlung der Mietrückstände innerhalb der Schonfrist erloschen. Die Vermieter gingen daraufhin in Revision. Der zuständige BGH kam zu folgendem Urteil: Der nachträgliche Ausgleich der Mietrückstände kann lediglich die außerordentliche Kündigung unwirksam werden lassen. Die zusätzliche ordentliche Kündigung, durch die der Vermieter zum Ausdruck gebracht hat, dass er das Mietverhältnis auch dann beenden möchte, wenn die fristlose Kündigung hinfällig ist, sei grundsätzlich weiterhin gültig (siehe hierzu auch BGH, Urteile vom 19.9.2018, AZ: VIII ZR 261/17).
Kündigung erfordert eine „erhebliche Pflichtverletzung“
Das Landgericht Berlin muss jetzt prüfen, ob die ordentliche Kündigung mit der Pflichtverletzung „Zahlungsverzug“ ausreichend begründet ist. Ist in den verspäteten Mietzahlungen eine „erhebliche Pflichtverletzung“ der Mieter im Sinne von Paragraf 573 Abs. 2 Nummer 1 BGB zu sehen? Ob am Ende die Interessen von den Vermietern oder den Mietern höher bewertet werden, hängt davon ab, ob die Mieter grundsätzlich als zuverlässig eingestuft werden oder nicht. Das heisst, ob sie ihre Mietzahlungspflicht „schuldhaft“ verletzt haben oder ob die Mietrückstände auf ein Versehen oder einen unvorhersehbaren finanziellen Engpass zurückzuführen sind. Die Entscheidung des Landgerichts steht derzeit noch aus.
03.01.2019:
Das Jahr 2019 bringt bei der Vermietung von Immobilien einige Änderungen mit sich. Denn der Bundestag hat am 30. November 2018 der geplanten Mietrechtsänderung zugestimmt ...
... Damit sollen Wohnungen trotz stetig steigender Mietpreise bezahlbar bleiben. Die Änderung sieht eine Verschärfung der Mietpreisbremse und eine Senkung der Modernisierungsumlage ab Januar 2019 vor.
Das bringt die Mietrechtsänderung 2019
Kappungsgrenze bei Modernisierungen: Statt elf Prozent dürfen in der Zukunft jährlich nur acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Dies gilt nicht nur für Ballungsräume mit hohen Mieten, sondern bundesweit. Damit die Mieter durch eine Modernisierung nicht zu stark belastet werden, darf die monatliche Miete nach einer Modernisierung innerhalb von sechs Jahren um höchstens drei EUR pro qm² erhöht werden. Bei Wohnungen mit einer Miete bis sieben EUR pro qm² liegt die Kappungsgrenze bei zwei EUR.
Bußgeld bei „Herausmodernisieren“: Vermieter, die versuchen ihre weniger solventen Mieter durch Luxussanierungen zu vergraulen, müssen künftig mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Bereits die missbräuchliche Ankündigung von Luxussanierungen soll unter Strafe gestellt werden. Zudem können Mieter Schadensersatzansprüche geltend machen.
Mietpreisbremse angezogen: Vermieter müssen künftig vor dem Abschluss eines Mietvertrages unaufgefordert die Miete des Vormieters nennen. Dadurch sollen Neumieter nachprüfen können, ob die verlangte Miethöhe auch zulässig ist. Generell dürfen Vermieter in Gebieten mit Wohnungsknappheit bei Neuvermietungen nur bis zu zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Um Investoren jedoch nicht abzuschrecken, gilt die Mietpreisbremse nicht für Neubauten, sondern nur bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen. In welchen Städten und Regionen sie gilt, entscheiden die einzelnen Bundesländer. Wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist, zeigt der qualifizierte Mietspiegel.
Vermieter aufgepasst bei Mieterhöung
REMAX Germany rät jedem Vermieter sich über die Obergrenze bei den Mietpreisen genau zu informieren. Ansonsten riskieren Sie, mit späteren Rückforderungen konfrontiert zu werden. Wer sich auf Ausnahmen von der Mietpreisbremse beruft (z. B. wegen vorangegangener Modernisierung), muss die Gründe hierfür unaufgefordert darlegen. Kommt der Vermieter dieser Auskunftspflicht nicht nach, darf die Miete auch dann nur maximal zehn Prozent über der Vergleichsmiete liegen, wenn ein besonderer Grund vorliegt, der eine höhere Miete rechtfertigen würde. Für Mieter wird es einfacher, Verstöße gegen die Mietpreisbremse zu rügen. Es können aber auch zukünftig nur Mieten zurückgefordert werden, die nach der Rüge fällig geworden sind.
18. Dezember 2018:
Der Countdown läuft: Nur noch fünf Tage und der 24. Dezember ist da! An diesem Abend werden die Kerzen am Weihnachtsbaum angezündet und die Häuser und Wohnungen erstrahlen im Lichterglanz ...
... Zur festlichen Stimmung gehört, dass sich die Gäste an diesem Abend weihnachtlich herausputzen und der Weihnachtstisch besonders liebevoll gedeckt wird. Denn viele Familien feiern den Weihnachtsabend gemeinsam mit einem sorgsam zusammengestellten Weihnachtsmenü. REMAX Germany hat ein paar Tipps, wie Sie Ihren Alltags-Esstisch in eine festliche Weihnachtstafel verwandelen.
So schmeckt das Weihnachtsessen doppelt so gut!
Beim Dekorieren des Weihnachtstischs sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Wer auf Schüsseln und Platten verzichtet und Tellergerichte aufträgt, hat mehr Platz für die Deko. Doch Vorsicht: Ein zu üppig dekorierter Tisch wirkt schnell überladen und stört den Blickkontakt der Gäste. Für ein harmonisches Gesamtbild sollte das Tischtuch natürlich zum Geschirr und zur Dekoration passen. Ein Platzteller wirkt besonders festlich und schützt vor unansehnlichen Flecken. Edle Tischläufer und Streusterne machen den Tisch im Handumdrehen zum Blickfang.
Auch Weihnachtskugeln und natürliche Accessoires wie Tannenzweige, Zapfen, Früchte und Beeren sind schöne Hingucker auf einem festlich gedeckten Weihnachtstisch. Kerzenschein taucht die Wohnräume in ein schönes Licht und zaubert eine anheimelnde, warme Atmosphäre. Teelichter (z. B. aus glänzendem Kristallglas) sind besonders geeignet, da hohe Kerzenständer meist die Sicht versperren. Sehr festlich und märchenhaft-verträumt wirkt ein schneeweiß gedeckter Weihnachtstisch mit pudrigen Roséetönen als Farbakzent. Dafür eigenen sich z. B. silberne Perlengirlanden und weiße Federn. Grüne Zweige vom Eukalyptusstrauch setzen einen frischen Akzent und verströmen nebenbei einen angenehmen Duft.
Dem Weihnachtstisch den letzten Schliff geben
Frische Blumen krönen jede Festtafel. Wer es nicht so bunt mag, kann beispielsweise weiße Alpenveilchen auf einer Tortenplatte in Szene setzen. Zu guter Letzt machen sich Stoffservietten auf einer festlichen Tafel besser als gewöhnliche Papierservietten. Verziert mit einem selbst gemachten Serviettenring, eventuell aus frischen Tannenzweigen, wirken sie besonders elegant und festlich. Die REMAX Immobilienmakler/-innen wünschen Ihnen viel Spaß beim Dekorieren Ihres Weihnachtstischs und einen frohen Weihnachtsabend mit Ihrer Familie und Ihren Gästen.
11. Dezember 2018:
Viele Menschen können sich in Deutschlands Großstädten den Kauf einer Immobilie mittlerweile nicht mehr leisten. Doch die Preise für Wohneigentum steigen nicht überall ...
... Laut einer Studie des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI) gibt es abseits der Metropolen und in ländlichen Gebieten noch Immobilien, die deutlich unter dem regulären Marktpreis liegen.
Auf der Suche nach günstigen Immobilien in Deutschland
Das HWWI hat für Käufer, die an Renditen interessiert sind, für den Postbank Wohnatlas Orte in Deutschland ermittelt, in welchen beim Hauskauf starke Wertsteigerungen bis zum Jahr 2030 zu erwarten sind. Besonders gut schneiden dabei Landkreise in Niedersachsen ab. Dazu gehören das Emsland an der niederländischen Grenze und das südlich angrenzende Cloppenburg. Hier prognostiziert das HWWI, dass ein 100-Quadratmeter- Haus im Jahr 2030 etwa 46.000 Euro mehr wert sein wird als heute.
Maximale Rendite soll ein Hauskauf in Heilbronn bringen. Hier rechnet man damit, dass die Immobilienpreise bis 2030 stark ansteigen werden. Nämlich dass ein 100-Quadratmeter-Haus einen Reingewinn von 150.000 Euro einbringt. Aber auch die Käufer in den Landkreisen Oldenburg, Osnabrück, Diepholz und Gifthorn können mit kräftigen Zuwächsen rechnen. Und auch die Grafschaft Bentheim gehört mit 0,7 Prozent Wertsteigerung im Jahr zu den Top100-Regionen.
Aber auch auf halbem Weg zwischen Bremen und Hannover lassen sich echte Immobilien-Schnäppchen finden. So liegen in Nienburg an der Weser die Preise 42 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt. Ein Geheimtipp für Käufer ist laut HMMI das Umland der Freien Hansestadt Bremen. In München, welches als teuerstes Pflaster in Deutschland gilt, sind die Kaufpreise dagegen so hoch, dass sich nur wenige einen Hauserwerb dort leisten können. Aber in den Städten wie Erding, Ebersberg, Dachau und Freising ist auf dem Immobilienmarkt noch Luft nach oben. Insgesamt werden in Bayern und Baden-Württemberg fast flächendeckend Wertsteigerungen erwartet.
In diesen Regionen sind Immobilien noch günstiger
Während die Immobilienpreise in den Trendstädten wie München, Berlin, oder Hamburg immer neue Preisrekorde erreichen, kann man in anderen Gegenden Deutschlands Eigentumswohnungen für knapp ein Zehntel des dortigen Kaufpreises erwerben. Selbstnutzer, die zudem ihren Wohnort unabhängig vom Arbeitsplatz aussuchen können, also vor allem Freiberufler oder Rentner, finden in strukturschwachen Regionen das reinste Schnäppchen-Schlaraffenland. Einer Studie der F+B GmbH zufolge, können Käufer in 17 ostdeutschen Städten geräumige Eigentumswohnungen sogar für weniger als 50.000 Euro erwerben. Wenn Sie auf der Suche nach einer Immobilie sind, dann sollten Sie einen lokalen REMAX Makler kontaktieren. Er berät sie fachkundig. Damit sich das vermeintliche Immobilien-Schnäppchen am Ende nicht als Eurograb entpuppt.
04. Dezember 2018:
Immer wieder kommt es zwischen Mietern und Vermietern zum Streit über die Wohnfläche. Denn diese dient als Bemessungsgrundlage sowohl für die Höhe der Miete als auch für eventuelle Mieterhöhungen...
... Nicht selten weicht die Flächenangabe im Mietvertrag von der tatsächlichen Wohnungsgröße ab. Das Amtsgericht München hat in diesem Jahr ein neues Urteil zur Wohnfläche gefällt. Danach können die Vertragsparteien selbst festlegen, welche Räume bei einer Vermietung zu der Wohnfläche einer Immobilie gehören. Denn laut dem Urteil fällt die Bestimmung der Wohnfläche unter den Grundsatz der Privatautonomie. Das heisst, es gilt das Recht private Rechtsverhältnisse nach eigener Entscheidung zu gestalten.
Grundsatz der Privatautonomie ermöglicht Wahlfreiheit bei Vermietung
Ein Urteil des Amtsgerichts München (Az 411 C 19356/17) erregte vor kurzem öffentliches Aussehen. Ein Paar in Taufkirchen verweigerte nicht nur die Zustimmung zu einer Mieterhöhung, sondern kürzte auch die bisherige Mietzahlung. Als Begründung führte das Paar an, dass eine Überprüfung der Wohnfläche ergeben habe, dass die tatsächliche Wohnfläche des bereits 2010 gemieteten Einfamilienhauses 35 Prozent kleiner sei als die vereinbarten 210 Quadratmeter. Nach mehrmaligen erfolglosen Mahnungen kündigte der Vermieter das Mietverhältnis im Dezember 2017 fristlos.
Es kam zum Rechtsstreit. Die beklagten Mieter führten an, dass die Wohnfläche nicht abschließend definiert und vereinbart worden sei. Von daher würden die gesetzlichen Vorschriften, also die Wohnflächenverordnung und die Bayrische Bauordnung, gelten. Nach diesen betrüge die tatsächliche Wohnfläche des Hauses nur 138 Quadratmeter. Das sei ca. 35 Prozent kleiner als vereinbart. Der klagende Vermieter dagegen war der Meinung, dass der Wohnraum im Mietvertrag korrekt angegeben worden sei. Die Mieter hätten seit 2010 gewusst, dass auch das ausgebaute Dachgeschoss mit Bad und ein beheizbarer, großer Hobbyraum zum Wohnraum gehörten. Dies sei auch aus der Internetanzeige klar ersichtlich gewesen. Das Amtsgericht München gab dem Vermieter Recht und die Mieter mussten die rückständige Miete nachzahlen.
Die Begründung des Urteils zur Wohnfläche
Laut der Richterin hätten die Vertragsparteien nach dem Grundsatz der Privatautonomie bei den Berechnungsmaßstäben die freie Wahl. In dem vorliegenden Fall seien sie sich einig gewesen, dass die fraglichen Räume Wohnzwecken dienen sollten. Auch ohne besondere Fachkenntnis sei auf den ersten Blick erkennbar gewesen, dass die Wohnflächen im Erdgeschoss und im Obergeschoss allein keine Gesamtwohnfläche von 210 Quadratmetern betragen würde. Demnach sei „von einer konkludenten Vereinbarung dahingehend auszugehen, dass auch die entsprechenden Räume im Keller und im Dachgeschoss zu den Wohnräumen zählen sollen“. Die Makler/-innen von REMAX Germany wissen, dass die korrekte Ermittlung einer Miete nicht immer einfach ist. Sie helfen Ihnen gerne dabei ein aussagekräftiges Exposé zu erstellen und einen einwandfreien Mietvertrag vorzubereiten. Alles was Sie tun müssen, ist mit dem Immobilienexperten vor Ort Kontakt aufzunehmen.
28. November 2018:
Gerade in der Erkältungszeit könnte man bei dem Wort Nießbrauch schnell in die völlig falsche Richtung denken. Nießbrauch hat jedoch nichts mit Gesundheit zu tun. Im Falle einer Immobilie steht es vielmehr für ...
... das Recht, diese zu nutzen und auch wirtschaftliche Vorteile aus ihr ziehen zu dürfen, ohne selbst der Eigentümer zu sein. Meistens wird das Nießbrauchrecht bei der Übertragung einer Immobilie auf die Kinder bei einer vorweggenommenen Erbfolge angewandt. Denn durch dieses behält der ursprüngliche Eigentümer, anders als beim bloßen Wohnrecht, sehr umfassende Rechte an seiner Immobilie. Das erleichtert so manchen Eltern die Entscheidung, die eigene Immobilie schon zu Lebzeiten auf die Nachkommen zu übertragen.
Die Vorteile des Nießbrauchrechts
Wenn Eltern das eigene Haus oder die Wohnung bereits zu Lebzeiten auf die Kinder übertragen möchten, so hat dies meistens steuerliche Gründe. Trotzdem fällt vielen Eltern die Entscheidung nicht leicht. Sie haben Sorge, sich dadurch von den Kindern abhängig zu machen. Für diesen Fall gibt es die Möglichkeit, bei der Übertragung der Immobilie ein Nießbrauchrecht im Grundbuch eintragen zu lassen. Dieses sorgt dafür, dass der Schenkende sehr umfassende Rechte an seiner Immobilie behält und er diese auch weiterhin wirtschaftlich nutzen darf (z. B. Vermietung).
Die umfassenden Rechte stellen einen großen Vorteil gegenüber dem reinen Wohnrecht dar. Wie die Rechte und Pflichten sowie der zeitliche Rahmen des Nießbrauchrechts am Ende aussehen, kann vertraglich sehr individuell gestaltet werden. Laut § 1045 BGB muss der Nießbraucher jedoch die Versicherungskosten für den Nießbrauchgegenstand selbst tragen. Ebenso ist er nach § 1041 BGB verpflichtet, für den Erhalt der Immobilie zu sorgen. Wobei er jedoch keine außergewöhnlich hohen Reparaturkosten, wie z. B. die Erneuerung einer Heizung, übernehmen muss.
Auch aus steuerlichen Gesichtspunkten kann die Eintragung eines Nießbrauchrechts sehr interessant sein. Denn durch dieses kann in einigen Fällen die Schenkungssteuer umgangen werden. Da der Wert des Nießbrauchrechts von dem Wert der Immobilie abgezogen werden kann, ist es möglich, dass der Schenkungswert unter den Freibetrag von 400.000 EUR sinkt. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, vor der Eintragung des Nießbrauchrechts ein Wertgutachten erstellen zu lassen.
Der Verkauf einer Immobilie mit Nießbrauchrecht
Für den Eigentümer einer Immobilie bedeutet die Eintragung eines Nießbrauchrechts natürlich auch gewisse Nachteile. Denn wenn er die Immobilie verkaufen möchte, bleibt das Nießbrauchrecht bestehen. Wie lange das Nießbrauchrecht gilt, hängt davon ab, welcher Zeitraum vertraglich vereinbart wurde. Das macht den Verkauf einer solchen Immobilie natürlich nicht einfach. Der Verkauf einer Immobilie ist allgemein eine komplexe Angelegenheit, bei dem man sich die Unterstützung von Immobilienexperten holen sollte. Im Falle des Nießbrauchrechts wird aber meist sowieso zwischen Eltern und Kindern vertraglich festgelegt, dass die Immobilie nicht verkauft werden darf, solange die Eltern leben.
20. November 2018:
Nicht nur sichtbare Gegenstände wie Möbel und Accessoires verleihen einem Raum eine eigene Note. Die Nase entscheidet mit darüber, wie wir unsere nähere Umgebung wahrnehmen. Der Geruch eines Raumes prägt ...
... unser Wohn- und Wohlbehagen nachhaltig. Schon ein paar Tropfen eines naturreinen ätherischen Öls reichen aus, um durch ihren Duft im Wohnraum einer Immobilie eine besondere Atmosphäre zu zaubern.
Wie äthereische Öle die Raumatmosphäre verändern
Gerade in der Winterzeit sind ätherische Öle sehr beliebt. Sie verbreiten in Schalen von dekorativen Duftlampen mit Kerzenlicht oder in beleuchteten elektrischen Diffusoren eine anheimelnde und vorweihnachtliche Atmosphäre. Doch ein Raumduft kann mehr, als nur der Nase schmeicheln. Er wirkt über den Geruchssinn auf unser Unterbewusstsein. Dadurch kann er psychische und physische Prozesse im Körper positiv beeinflussen. So kann das passende Duftöl nach einem langen Arbeitstag Entspannung bringen oder uns mit vitalisierenden Essenzen zu neuer Energie verhelfen.
Ein ätherisches Öl kann sogar helfen, den „Winterblues“ zu lindern und bei Symptomen wie Müdigkeit, Antriebslosigkeit, Traurigkeit oder Gereiztheit zumindest unterstützend wirken. Eine belebende Wirkung haben zum Beispiel die Essenzen von Zitrone, Limette, Lemongras sowie Grapefruit, Rosmarin und Jasmin. Stimmungsaufhellend wirken dagegen Bergamotte, Grapefruit, Neroli, Petit Grain, Ylang Ylang, Muskatellersalbei und Rosengeranie. Bei Stress, Gereiztheit und Ruhelosigkeit sind die Duftnoten von Orange, roter Mandarine, Lavendel, Rose, Melisse, Vanille und Sandelholz sehr beruhigend.
Mit einem Raumduft gut durch die Winterzeit kommen
Empfehlenswert für die Erkältungszeit ist Eukalyptus. Er wirkt nicht nur anregend, erfrischend und befreiend, sondern ist außerdem luftreinigend und antiseptisch. So kann Eukalyptus bei Erkältungen sowie bei Konzentrationsproblemen helfen. Die Anwendungen der Duftessenzen sind vielfältig, Wasser mit ein paar Tropfen ätherischer Öle in eine Sprühflasche gefüllt, ergibt einen wunderbaren und chemiefreien Raumduft. Besänftigende Düfte wie Lavendel aufs Kissen gesprüht, sind eine gute Einschlafhilfe. Wasserschälchen mit Duftölen kann man natürlich auch auf die Heizung stellen, sie erhöhen dann gleichzeitig die Luftfeuchtigkeit. Die REMAX Makler/-innen wünschen Ihnen, dass Sie gesund und entspannt durch die Winterzeit kommen.
13. November 2018:
In den großen Städten versucht man dem anhaltenden Zustrom an Menschen und dem damit einhergehenden akuten Wohnungsmangel mit Nachverdichtung zu begegnen ...
... Das heißt, man möchte durch Bebauung von freien Flächen den vorhandenen Platz optimal nutzen. Doch nicht überall wird mit Augenmaß zu Werk gegangen. So wird es vielerorts bereits zu eng.
Nachverdichtung birgt großes Potenzial – bringt aber auch Konflikte mit sich
In ganz Deutschland wird um-, auf- und neu gebaut. Es wird versucht freie Flächen im Bereich bereits bestehender Bebauung zu schließen. Denn in den deutschen Städten fehlen, gemäß einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung, 1,9 Millionen Wohnungen. Die „Nachverdichtung“ soll Abhilfe schaffen. Das bedeutet, dass man durch Aufstockung, Anbauten oder Bauen von Immobilien in zweiter Reihe die vorhandene Bauflächen effektiver nutzen möchte. Bis zu 1.5 Millionen neue Wohnungen sollen die Lücken füllen. Laut einer Studie der Quantum Research Unit könnten allein durch Dachaufstockungen 1,1 Millionen neue Wohnungen entstehen.
Grundsätzlich ist das Konzept der Nachverdichtung keineswegs eine Laune übereifriger Stadtplaner. Mit Augenmaß durchgeführt, bringt die Nachverdichtung in der Innenstadt viele Vorteile. Denn die neuen Räume müssen strukturell nicht neu erschlossen werden. So ist die komplette Infrastruktur (Straßen, Strom, Wasser, Telefon, Internet sowie Nahverkehr, Schulen und Einkaufsmöglichkeiten) bereits vorhanden. Und auch soziale und kulturelle Angebote würden verstärkt Zulauf finden und genutzt.
Die Bundesregierung unterstützt das Konzept, indem sie den Kommunen mehr Spielraum für die Bebauung von Innenstadtflachen einräumt. Fallstudien hätten gezeigt, dass die städtebauliche Nachverdichtung ein beträchtliches Potenzial für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung birgt. Doch nicht überall gelingt der Lückenschluss. So mancher Neubau ist deplatziert und überdimensioniert. Dadurch nimmt er den bestehenden Häuserzeilen Licht und Luft. Immer mehr grüne Oasen schwinden.
Die Immobilien rücken enger zusammen
Besonders die Bebauung von Hinterhöfen und auf Siedlungswiesen stößt auf Ablehnung der alteingesessenen Anwohner. Sie sind durch die zunehmende Enge um ihre Lebensqualität besorgt sind. Die Betroffenen fürchten höhere Mieten, mehr Stress durch Lärm und Verkehr, Platzmangel und soziale Konflikte durch dichtgedrängtes Wohnen. Die räumlich-soziale Verdichtung kann auch zu einer Gentrifizierung führen. Denn die Aufwertung eines Stadtteils durch Sanierung oder Umbau hat nicht selten zur Folge, dass die ansässige Bevölkerung durch wohlhabendere Schichten verdrängt wird. Von daher bleibt die Nachverdichtung ein Streitthema.
06. November 2018:
Wer muss beim Auszug renovieren? Ein aktuelles BGH-Urteil hat dieses Dauerstreitthema zwischen Vermietern und Mietern nun geklärt. Laut diesem Urteil muss der Mieter ...
... die Malerarbeiten beim Auszug nicht übernehmen, wenn er die Wohnung unrenoviert übernommen hat. Das gilt auch, wenn im Mietvertrag etwas anderes steht oder wenn der Mieter mit seinem Vormieter vereinbart hatte, das Streichen zu übernehmen.
Ärger beim Auszug – BGH stärkt Mieterrechte
Streichen, ja sicher! Leider fehlt dazu beim Auszug jedoch meist die Motivation. So ging es vermutlich auch einem Mieter im niedersächsischen Celle. Sein Fall hat vor ein paar Wochen den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Der Mieter war seiner vermeintlichen Renovierungspflicht nachgekommen. Doch die vermietende Wohnungsbaugenossenschaft war mit dem Resultat seiner Malerarbeiten nicht zufrieden. Ihrer Ansicht nach waren die Decken und Wände zu „streifig“. Sie beauftragte also einen Maler. Der Mieter sollte die Kosten in Höhe von knapp 800 Euro tragen. Dieser weigerte sich jedoch und damit landete der Fall vor Gericht.
Dass der Streitfall am Ende sogar bis zum BGH vordrang, lag daran, dass eine Vereinbarung zwischen dem beklagten Mieter und dessen Vormieter den Fall verkomplizierte. Der Mieter hatte nämlich ein paar Einrichtungsgegenstände zu einem günstigen Preis von seinem Mietvorgänger übernommen. Im Gegenzug dafür sollte er bei seinem Einzug alle fälligen Malerarbeiten erledigen. Der BGH mußte nun also entscheiden, ob aufgrund dieser Vereinbarung die Wohnung bei der Übergabe als renoviert anzusehen war oder nicht. Denn wenn eine Wohnung frisch gestrichen übergeben wurde, ist der neu Einziehende tatsächlich verpflichtet, zu malern – insofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde.
Der Bundesgerichtshof widerlegte mit seinem Urteil (BGH VIII ZR 277/16) die Urteile der Vorinstanzen. Es fußte auf der Tatsache, dass die Wohnung von dem Beklagten bei seinem Einzug vor fünf Jahren in unrenoviertem Zustand übernommen worden war. Die Klausel im Mietvertrag, die den Mieter einer unrenoviert übergebenen Wohnung dazu verpflichtet, Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich durchzuführen, ist dabei unwirksam. Die Richter begründeten dies damit, dass wenn die Klausel gültig wäre, müsste ein ausziehender Mieter die Räume womöglich schöner hinterlassen, als er sie übernommen hat.
Bedeutendes Urteil bzgl. Schönheitsreparaturen für Vermieter
Die Frage, wer und in welchem Umfang die Schönheitsreparaturen auszuführen hat, führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern. Aus diesem Grund kommt dem Urteil des BGH eine besondere Bedeutung zu. Es wird dadurch noch wichtiger, dass die Formulierung im Mietvertrag bezüglich Schönheitsreperaturen möglichst wasserdicht ist. Die Makler von REMAX Germany helfen gerne bei der Erstellung eines Mietvertrags. Als Immobilienexperten wissen sie, worauf zu achten ist. Dadurch bleibt beim Mieterwechsel so manchem Vermieter eine Menge Ärger erspart.
30. Oktober 2018:
Wenn man das Wort „Passivhaus“ hört, ist es zunächst schwierig, sich darunter etwas Konkretes vorzustellen. Wie kann ein Haus denn passiv sein? Der Wortteil „Passiv“ bezieht sich auf ...
... die passive Erwärmung einer Immobilie: Ein Passivhaus nutzt nämlich die im Haus vorhandenen Energiequellen wie z. B. die Wärme durch Sonneneinstrahlung, elektrische Geräte und sogar von Personen oder Haustieren. Durch eine spezielle Gebäudehülle wird ein unnötiger Wärmeverlust vermieden. So kann ein Passivhaus ohne konventionelles Heizsystem im Winter und ohne Klimaanlage im Sommer auskommen. Das macht das Passivhaus energiesparend, wirtschaftlich und umweltfreundlich zugleich. REMAX Germany hat untersucht, wie so ein Passivhaus funktioniert.
Die Funktionsweise und Vorteile eines Passivhauses
Die spezielle Gebäudehülle eines Passivhauses ist so konstruiert, dass möglichst wenig Wärme verloren geht. Dazu werden besondere Fenster, eine energieeffiziente Wärmedämmung in den Außenwänden sowie spezielle Dach- und Bodenplatten eingebaut. Diese sorgen dafür, dass die Wärme im Haus bleibt. Das bedeutet, ein Passivhaus ist aufgrund seiner speziellen Bauweise besonders effizient. Die daraus resultierende Energieeinsparung ist der größte Vorteil eines Passivhauses. Dieses braucht bis zu 80 Prozent weniger Heizwärme als z. B. ein durchschnittlicher Neubau. Gerade in Zeiten steigender Energiepreise ist dies für Immobilienbesitzer enorm attraktiv, da sie dadurch eine Menge Heizkosten sparen können.
Eine Lüftungsanlage sorgt dafür, dass genügend frische Außenluft in den Wohnraum gelangt. Während im Winter die Fenster von Passivhäusern möglichst geschlossen bleiben sollten, um die Effektivität der Wärmerückgewinnung nicht zu verringern, kann im Sommer ganz nach Belieben gelüftet werden, ohne dass dies einen negativen Einfluss auf das Energiekonzept hat.
Ein weiterer großer Vorteil von Passivhäusern ist ihre Nachhaltigkeit. Denn der geringe Energieverbrauch macht Passivhäuser besonders umweltfreundlich. Auch wenn beim Bau eines Passivhauses mehr Energie aufgewendet werden muss, ist diese gegenüber der späteren Energieeinsparung vernachlässigbar. Zudem ist die Passivbauweise sehr vielfältig. D. h. die meisten Architekten können jede Art von Neubau auch mit einem Passivhauskonzept planen.
Das Passivhaus ist zukunftstauglich
Das europäische Parlament hat für das Jahr 2020 beschlossen, dass alle Neubauten ’nearly zero energy buildings‚ (Nahe-Null-Energiehäuser) sein müssen. Das heißt, dass diese nahezu keine nicht-erneuerbaren Energien verbrauchen dürfen. Das bedeutet, dass auch in der Zukunft viele Neubauten mit einem Passivhaus-Konzept gebaut werden, weil dieses besonders im Vergleich zu Nullenergiehäusern, relativ kostengünstig ist. Außerdem wird der Bau von Passivhäusern staatlich gefördert (KfW-Energiesparhaus-Förderprogramm). Dies macht das Passivhaus-Konzept so beliebt.
23. Oktober 2018:
„My home is my castle“? – da sind die Anhänger der Tiny-House-Bewegung ganz anderer Meinung. Die Gegenbewegung zur Wohnraumaximierung heißt „Downsizing“. Dabei ist das ...
... sogenannte Tiny Home (Mini- oder Singlehaus) längst nicht mehr nur ein Trend, sondern es ist zum Ausdruck eines Lebensgefühls geworden. Das Ganze hat jedoch nichts mit Puppenstubenromantik zu tun. Denn Minihäuser bieten alle Annehmlichkeiten eines regulären Hauses mit Schlafzimmer, Küche, Bad und Wohnzimmer. Allerdings ist der Maßstab sehr viel kleiner und liegt bei einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern. REMAX Germany hat sich diese Raumwunder mal genauer angeschaut.
Lieber ein Minihaus als gar kein Haus
Der Wunsch nach Vereinfachung („simplify your life“), Überschaubarkeit und einem Leben ohne Überfluss, Ressourcen-Verschwendung und Umweltbelastung spielt bei vielen Minihaus-Anhängern eine wichtige Rolle. Zu diesem Konzept gehört die Einschränkung von Wohnraum und Besitz. Aber man möchte trotzdem nicht auf den Traum von einem unabhängigen Leben im eigenen Häuschen verzichten. Dieser Wunsch ist durchaus nachvollziehbar angesichts des Budgets von privaten Haushalten in Deutschland. Dieses liegt im Bezug auf Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung aktuell bei über 36 Prozent.
Tatsächlich bieten die Miniaturhäuschen viele Vorteile: Sie benötigen nur wenig Platz (kleinere Grundstücke) und die Investitionskosten sind überschaubar. So muss man sich für die Finanzierung eines Tiny Home nicht lebenslang verschulden. Denn das für einen Kredit erforderliche Eigenkapital ist deutlich geringer als bei einem regulären Haus. Auf diese Weise können sich auch Studenten, Berufsanfänger, Alleinerziehende oder junge Paare eine eigene Immobilie kaufen.
Zudem ermöglicht ein Minihaus umweltbewussten Bauherren ein nachhaltiges, ressourcenschonendes und auf Wunsch sogar energieautarkes Wohnen (durch Solarpaneele, Regenwasser-Auffanganlagen und Bio-Toiletten). Auf Rädern montiert, sind die Tiny Houses außerdem flexibel und mobil. Allerdings ist der Wohnraum bei diesen Modellen äußerst beschränkt, denn die Häuschen auf Rädern unterliegen hierzulande dem Straßenverkehrsrecht.
Der Tiny House-Markt in Deutschland
Die Tiny House Bewegung entstand in den USA im Zuge der Finanz- und Immobilienkreise. Diese kostete viele Amerikaner ihr hoch verschuldetes Eigenheim. Von dort verbreitete sie sich angesichts wachsender Metropolen und immer knapper werdender Lebensräume zu einem weltweiten Phänomen. Die Auswahl an Modellen ist riesig und reicht vom süßen Minihaus auf Rädern über postmoderne Cubig Modelle bis hin zu Modulhäusern nach dem Baukastenprinzip. Je nach Anbieter, Ausstattung und Eigenleitung variiert der Preis für ein bezugsfertiges Objekt zwischen 27.000 und 80.000 Euro. In Deutschland sind jedoch, anders als im Land der unbegrenzten Möglichkeiten die bau,- wohn- und verkehrsrechtlichen Hürden ungleich höher. So fällt ein Tiny House in Deutschland unter das Baurecht und darf ausschließlich auf einem erschlossenen Grundstück bewohnt werden.
16. Oktober 2018:
Nach Paragraph 11 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist eine Wohneigentümergemeinschaft unauflöslich. Doch keine Regel ohne Ausnahme: ...
... Wenn einer ständig querschießt und den Miteigentümern das Leben schwer macht, können diese ihn unter Umständen mittels einer Entziehungsklage dazu bringen, seine Wohnung zu veräußern.
Diese Gründe können zum Rauswurf führen
Die Entziehung von Wohneigentum ist ein schwerer Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum. Deshalb muss eine Eigentümergemeinschaft gewichtige Gründe haben, um solch ein Verfahren anzustrengen. Dass der missliebige Miteigentümer unbequem ist, weil er bei der Eigentümerversammlung gerne Contra gibt, reicht hier natürlich nicht aus.
Es gab jedoch Fälle, die die Richter dazu bewogen, in die Grundrechte eines Wohneigentümers einzugreifen. So geschehen in Hamburg (318 S 50/15) wo die Amts- und später auch die Landgerichtsrichter entschieden, dass ein Eigentümer mit Messie-Syndrom seine selbst genutzte Wohnung verkaufen muss, weil er grob gegen seine Pflichten verstieß und eine weitere Nachbarschaft mit ihm nicht mehr zumutbar sei (siehe § 14 und 18 WEG).
Weitere rechtsrelevante Gründe für eine Entziehung sind zum Beispiel Tätlichkeiten und/oder Beleidigungen gegenüber anderen Wohnungseigentümern und dem Verwalter, dauernde Misstrauensbekundungen, wiederholte Sachbeschädigung und -beschmutzung und penetrante Fäkalgerüche aus dem Sondereigentum. (Gehen diese Pflichtverstöße von Mitbewohnern oder Mietern aus, so ist der Wohnungseigentümer verantwortlich.)
Beim Geld hört die WEG auf
Die REMAX-Makler wissen, bei einer WEG ist es wie bei einer Freundschaft: Beim Geld hört die WEG auf. So gehört der Hausgeldverzug zu einer schwerwiegenden Pflichtverletzung. Ist ein Eigentümer mit seinen Hausgeldzahlungen mit mehr als drei Prozent des Einheitswertes seines Wohneigentums über mehr als drei Monate im Rückstand, kann eine Eigentumsentziehung beschlossen werden. Allerdings ist eine Zwangsversteigerung in so einem Fall einem langwierigen und umständlichen Entziehungsverfahren vorzuziehen. Das Entziehungsurteil nach Paragraf 18 Abs. 1 WEG verpflichtet den verurteilten Eigentümer nur, sein Wohneigentum zu veräußern. Es gibt der Gemeinschaft jedoch keinen Räumungsanspruch. Diesen hat nur der Erwerber der Wohnung.
09. Oktober 2018:
Lebendig, bunt, sozial, smart, vernetzt und multifunktional – so stellen sich Architekten und Stadtplaner die Stadt der Zukunft vor. ...
... Eines scheint dabei sicher: Die Zukunft gehört der Stadt. So wird sich der Trend zur Urbanisierung nach Meinung der Beobachter bis 2030 verschärfen. Und die wachsende Vielfalt an Lebensstilen und Wohnformen müssen dort auf engstem Raum integriert werden. Das wird die Bauweise von Häusern und Wohnungen verändern.
Diesen Wohntrend sehen die Zukunftsforscher bis 2040
Früher war unsere Wohnbiografie klar vorhersehbar: Nach der Kinderzimmerzeit kam die erste kleine Mietwohnung oder ein Zimmer in einer WG. Später ging es nach der Hochzeit ins Einfamilien- oder Reihenhaus und die letzte Station war oder ist oft ein Zimmer im Altenheim. Aber im 21. Jahrhundert werden die Biografien vielfältiger. Unterschiedliche Lebensstile, Familienformen und Arbeitsmodelle verändern zunehmend die Anforderungen an den Wohnungsbau.
Eine Studie „Zukunft des Wohnens“ des Zukunftsinstituts kommt zu dem Ergebnis, dass die bisherigen Grenzen der Lebensbereiche immer mehr verschwimmen werden. Wohnen, Arbeiten, Einkaufen, Beruf und Freizeit, öffentlich und privat – alles passiert gleichzeitig und ist überall möglich. Um die verschiedenen Lebensbereiche und Wohnmodelle zu verzahnen, sind innovativer Wohnungsbau und zukunftsweisendes Immobilienmanagement gefragt. Deshalb werden Wohnungen, Gebäude, ja, ganze Stadtviertel zunehmend multifunktional und „nutzungsneutral“ gestaltet.
„Conceptual Living“ nennen die Forscher des Zukunftsinstituts dieses Phänomen. Demnach werden wir in der Zukunft nicht mehr in Räumen, sondern in Zonen wohnen. Möbel ersetzen Mauern und Wände lassen sich versetzen. Doch nicht nur die einzelne Wohnungen, sondern das ganze Haus oder Quartier wird als flexibles System gedacht, bei dem Räume bei Bedarf zuschaltbar sind. Hausgemeinschaften bieten Räume der Begegnung und stärken dadurch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Die REMAX-Makler-/innen am Puls der Zeit
Die Forscher des Zukunftsinstituts gehen davon aus, dass sich die in sozialen Medien erlernte Kultur des Teilens und Tauschens auf den realen (Wohn-)raum übertragen wird („Collaborative Living“). Weil der Wohnraum in den Ballungszentren immer knapper wird und die Wohnungen immer kleiner werden, wird ein Auslagern privater Bereiche nötig sein. Die kommenden Jahrzenten werden mit vielfältigen technischen Innovationen aufwarten, die die Wohnstandards weiter verbessern. Die Makler/-innen von REMAX bekommen als Immobilienprofis die Veränderung auf dem Wohnungsmarkt täglich hautnah mit. Sie sind gespannt auf den Wohnmarkt der Zukunft.
02. Oktober 2018:
Beim Kauf einer Immobilie ist schon so mancher Käufer über den Begriff „Auflassungsvormerkung“ gestolpert. Welche Bedeutung versteckt sich hinter diesem komplizierten Wort? ...
Kurz zusammengefasst versteht man unter einer Auflassungsvormerkung eine vertragliche Einigung zwischen dem Eigentümer und dem Käufer, also dem zukünftigen Eigentümer, der Immobilie. Sie dient in erster Hinsicht als Schutz für den Käufer. Denn sie sichert ihm den Erwerb der Immobilie zu den im Kaufvertrag festgesetzten Bedingungen zu.
Die Vorteile der Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung wird in § 883 BGB geregelt. Sie schützt vor allem den Käufer einer Immobilie. Denn der Eintrag der Auflassungsvormerkung im Grundbuch sichert ihm zu, dass der Immobilienkauf zu den vertraglich festgelegten Bedingungen abgewickelt wird. Von daher wird die Vormerkung besonders gerne bei Käufen von einem Bauträger angewandt. Sie stellt jedoch noch keine Eigentumsübertragung dar. Diese ist von den beiden Parteien zu Beginn oft auch noch gar nicht gewollt. Denn der Käufer muss z. B. erst noch die Finanzierung regeln oder vielleicht sind noch behördliche Genehmigungen einzuholen. Die offizielle Eigentumsübertragung findet dann statt, wenn der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird.
Häufig vergehen zwischen der Vertragsunterzeichnung beim Notar und dem tatsächlichen Grundbucheintrag als Eigentümer jedoch einige Monate. Ohne die Auflassungsvormerkung im Grundbuch könnte es in dieser Zwischenzeit zu Szenarien kommen, die den Kauf auf einmal erschweren oder ihn am Ende sogar ganz vereiteln. So könnte der Verkäufer z. B. die Immobilie an einen Höherbietenden verkaufen. Oder er belastet sie mit einer Grundschuld oder Hypothek, für die der Käufer später aufkommen muss. Auch wäre es möglich, dass der Verkäufer Insolvenz anmelden muss und das Haus Teil der Insolvenzmasse wird. All diese Vorkommnisse werden durch die Auflassungsvormerkung verhindert. Die Kosten für den Eintrag im Grundbuch teilen sich der Käufer und der Verkäufer in der Regel.
Vor dem Eintrag ins Grundbuch sollte jedoch nochmal überprüft werden, ob die Immobilie eventuell belastet ist. Wenn ja, sollte die Löschung dieser Belastungen notariell bestätigt werden. Mit der Auflassungsvormerkung ist auch eine Bezahlung nach dem Eintrag als neuer Eigentümer im Grundbuch möglich. Die Auflassungsvormerkung wird dann erst nach der vollständigen Bezahlung des vollständigen Kaufpreises gegenstandslos und daraufhin gelöscht.
Der Hauskauf ist eine komplexe Sache
Der Kauf oder Verkauf eines Hauses ist eine komplizierte Sache, bei der viele Fallstricke drohen. Ein Laie kann da schnell etwas Wichtiges übersehen. Von daher empfiehlt es sich, sich einen Fachmann an die Seite zu holen, der einen professionell unterstützt. Die REMAX-Makler/-innen wissen durch die jahrlange Erfahrung genau, worauf bei einem Kauf oder Verkauf einer Immobilie zu achten ist. Nehmen Sie Kontakt auf und schützen Sie sich so vor unangenehmen Überraschungen.
Auf der Internationalen Bauausstellung (IBA) 2013 in Hamburg wurde das weltweit erste Haus mit einer Fassade aus lebendigen Algen präsentiert. ...
... Diese Glasfassade ist mit den pflanzlichen Organismen gefüllt, die durch Photosynthese Wärme und Biomasse produzieren. Weitaus weniger beliebt und nützlich sind dagegen Mikroorganismen wie Algen oder Pilze, wenn sie die Hauswand besiedeln. 90 bis 95 Prozent aller Fassadenverschmutzungen werden durch sie herbeigeführt. Dabei erzeugen sie einen unansehnlichen, grau-grünen Schleier und Schlieren. Wie kann man verhindern, dass sich die Hauswand einer Immobilie verfärbt?
Hilfe, die Hauswand meiner Immobilie lebt!
Das Wärmedämm-Verbundsystem gilt als der Klassiker der Gebäudesanierung. Allerdings erweist es sich ausgerechnet in Bezug auf Mikroorganismen als kontraproduktiv. Denn, wenn die Wärme im Gebäude gehalten wird, bleibt die Außenseite der Fassade kalt. Bei kalten Außentemperaturen bildet sich dann Kondenswasser.
Die kühl-feuchte Oberfläche ist der ideale Nährboden für Algen. Von daher wohl dem, der bei der Bauplanung an einen Feuchtschutz gedacht hat. Denn auf trockenen Untergründen können Mikroorganismen nicht gedeihen. Eine dickere Putzschicht, ein Dachüberstand von 60 bis 80 Zentimetern und korrekt angeschlossene Fensterbänke verhindern die Algenbildung.
Auch hydrophile, mineralische Putzsysteme und Anstriche mit Silikatfarbe wirken vorbeugend. Sie nehmen die Feuchtigkeit auf, die später verdunstet. Wer eine Wärmedämmung plant, sollte deshalb ein System mit hinterlüfteter Außenfassade wählen. Damit machen Sie den Algen das Leben schwerer. Da Algen keine trockenen Wände mögen, lautet die simpelste Algenabwehr: mehr Sonnenlicht und weniger Schatten! Aus diesem Grund sollten Sie auch große Pflanzen zurückschneiden und nichts vor den Hauswänden aufstellen. So kann die Sonne das Kondenswasser auf den Wänden schneller trocknen.
REMAX-Tipps zur Säuberung von verschmutzten Fassaden
Ist die Fassade einer Immobilie bereits besiedelt, reinigen Sie sie auf keinen Fall mit einem Hochdruckreiniger. Denn der hohe Druck raut die Oberfläche auf. So können sich Algen künftig noch viel besser ansiedeln. Empfehlenswerter und schonender für den Anstrich und Putz ist es, den wasserliebenden und damit auch -löslichen ungebetenen Gästen, möglichst mit einer Bürste oder einem Schrubber zu Leibe zu rücken. Einen noch stärkeren Reinigungseffekt erreichen Sie, wenn Sie dem Wasser Essigessenz oder einen Löffel Soda-Pulver pro Liter beifügen. Oder Sie stellen einen Brei aus 500 Gramm Speisestärke, 100 Gramm Soda auf fünf Liter Wasser her. Diesen lassen Sie vier Stunden lang einwirken. Dann wird die Fassade mit Wasserstrahl abgewaschen und erstrahlt hoffentlich in neuem Glanz.
Seit dem 1. August 2018 gilt für Immobilienmakler und -verwalter die Weiterbildungspflicht. ...
... D. h. sie sind per Gesetz verpflichtet, sich in einem Zeitraum von drei Jahren mindestens 20 Stunden lang fortzubilden. Diese Fortbildungspflicht gilt auch für die Angestellten, die für einen Immobilienmakler oder -verwalter arbeiten. Neu ist zudem, dass WEG- und Mietverwalter künftig eine Erlaubnis für ihre Tätigkeit beantragen müssen. Diese wird laut IVD erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist, in geordneten Verhältnissen lebt und eine Berufshaftplicht gegen Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von jährlich 500.000 Euro vorweisen kann.
Mehr Qualität und Professionalität bei Immobilienmaklern
Anfang 2021 müssen Immobilienmakler und –verwalter erstmals das vorgegebene Fortbildungspensum nachweisen können. Das neue Gesetz zur Fortbildung soll in erster Linie die Verbraucher schützen. Denn durch die regelmäßige Weiterbildung soll die Qualität und Professionalität eines Immobilienmaklers sicherstellt werden. Die Fortbildung kann sowohl durch begleitete Fern- oder Präsenzkurse als auch durch betriebsinterne Schulungen erfolgen.
Die konkreten Vorgaben findet man in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Wichtige Fortbildungsinhalte für Immobilienmakler und –verwalter sind z. B.: Rechtsgrundlagen im Immobiliengeschäft, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz. Aber auch die Kundenberatung, Immobilienfinanzierung und Steuern sind Themen, die für Immobilienmakler relevant sind.
Für Makler, die gerade ihre Ausbildung beendet haben, gilt unter Umständen eine kleine Schonfrist. Sie müssen erst drei Jahre nach ihrem Abschluss mit der Weiterbildung beginnen. Anerkannte Abschlüsse im Immobilienmarkt sind z. B. der Immobilienkaufmann oder der geprüfte Immobilienfachwirt.
REMAX setzt schon immer auf Weiterbildung
Bei REMAX steht die Fortbildung schon immer im Fokus. Denn wir sind der Meinung, dass nur durch eine regelmäßige Weiterbildung die Qualität einer kundenorientierten Leistung von unseren Immobilienmaklern sichergestellt werden kann. Von daher ist die Verpflichtung zur Weiterbildung auch in dem „Code of Ethics“ (Artikel 3), zu dem sich jeder REMAX Franchisepartner verpflichtet, verankert. Mit dem Thema Fortbildung lässt REMAX jedoch seine Mitglieder nicht alleine, sondern bietet getreu der REMAX Maxime: „selbstständig, aber nicht allein“, regelmäßig interne Schulungen zu den aktuellen Immobilienthemen an.
Steigende Preise für Trinkwasser und Abwasser haben bei Hausbesitzern in den letzten Jahren zu einem deutlich stärkerem Interesse an ...
... Regenwassernutzungsanlagen oder eigenen Brunnen geführt. Denn Wasser ist nicht nur ein kostbares, sondern leider auch ein teures Gut. So liegen die Kosten in Deutschland bei ein bis 2 EUR pro Kubikmeter zuzüglich der Abwassergebühren. Der durchschnittliche Wasserverbrauch pro Kopf beträgt im Durchschnitt 123 l täglich. Die meisten Verbraucher nutzen dafür Trinkwasser. Ein nachhaltiger Umgang mit Niederschlagswasser würde Umwelt und Geldbeutel schonen. Die REMAX-Makler/-innen wollten wissen, wann es sich lohnt, die bestehende Wasserversorgung durch eine Regenwasseranlage zu ergänzen.
Einfamilienhaus mit Garten und das kostbare Nass
Die einfachste und sinnvollste Nutzung von Regenwasser ist die Bewässerung vom Garten. Als Faustregel gilt: Pro Jahr werden in den 20 Sommerwochen bis zu 20 Liter pro m² verbraucht. Wer mit Leitungswasser gießt, muss eine Abwassergebühr zahlen. Und das, obwohl das Gießwasser im Boden versickert. Die Kommunen erheben aber auch für die Einleitung von Regenwasser eine Niederschlagswassergebühr. Dieses kann über bebaute oder versiegelte Flächen nicht ins Erdreich fließen und gelangt in die öffentliche Kanalisation. Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus liegen die Kosten bei ca. 150 bis 200 EUR pro Jahr. Vermeiden lassen sich die Gebühren, wenn das Niederschlagswasser auf dem Grundstück bleibt.
Eine Regenwassernutzungsanlage mit unterirdischen Zisternen eignet sich besonders in Gegenden mit häufigem Regen und längeren Trockenperioden. Unterirdische Zisternen haben gegenüber einer Regentonne den Vorteil, dass in ihnen das Niederschlagswasser das ganze Jahr über gesammelt werden kann. Das gesammelte Wasser kann man nicht nur für die Bewässerung des Gartens nutzen, sondern auch für die Toilettenspülung und die Waschmaschine. Das ist sehr sinnvoll, denn schließlich rauschen pro Tag und Kopf 35 Liter sauberes Trinkwasser durch die Toilette.
Nicht nur die Pflanzen freuen sich über weiches Regenwasser, sondern auch die Wäsche und Waschmaschine. Und die Umwelt profitiert von weniger Waschpulver- und Weichspülerverbrauch. Wer das Regenwasser aus der (zuschussfähigen) Zisterne auch im Haus nutzen will, braucht allerdings ein zweites Leitungssystem. Dieses sorgt dafür, dass sich Brauch- und Trinkwasser nicht vermischen. Die aufwändige Installation eines zusätzlichen Leitungssystems ist vor allem im Zuge von Renovierungen oder bei einem Neubau zu empfehlen.
Lohnt sich die Anschaffung für Hausbesitzer mit Einfamilienhaus?
Ob es sich lohnt, hängt davon ab, wie hoch die kommunalen (Ab-)Wassergebühren sind. Ein Vier-Personen-Haushalt kann jährlich etwa 40 Kubikmeter (40.000 l) durch Regenwasser ersetzen (60 Kubikmeter, wenn auch die Wäsche damit gewaschen wird). Wenn die Abwassergebühren wegfallen, bedeutet das eine jährliche Ersparnis von ca. 240 bis 300 EUR. Allerdings müssen die recht hohen Investitionskosten sowie Montage- und Wartungskosten gegengerechnet werden. . Eine kostengünstigere Alternative zum Regenwasser in der Zisterne ist der Zugriff auf Grundwasser durch einen eigenen Brunnen. Ein solches Unterfangen muss jedoch bei der Unteren Wasserbehörde der Gemeinde angezeigt werden. Die konkreten Kosten Brunnen hängen von der Grundwassertiefe und der Bodenbeschaffenheit ab. Brunnenbesitzer haben den Vorteil, dass ihnen (insofern der Grundwasserstand konstant bleibt) unabhängig vom Niederschlag ganzjährig Wasser zur Verfügung. Zudem braucht ein Brunnen weniger Platz und lässt sich auch nachträglich leicht installieren.
Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist für Viele noch ein Buch mit sieben Siegeln ...
... Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue Verordnung auch für Mietverhältnisse. Für private Vermieter von Immobilien ist die Mieterselbstauskunft ein Mienenfeld. Eine zu laxe Handhabung kann hohe Kosten nach sich ziehen. Denn die Bußgelder für Verstöße wurden drastisch erhöht.
Was darf man als Vermieter fragen
Die Selbstauskunft erlaubt es den Vermietern, die Bonität und damit die Zuverlässigkeit des zukünftigen Mieters zu überprüfen. Das ist sinnvoll und nach wie vor legitim. Doch eine zu große Neugierde kann besonders gewerbliche Vermieter teuer zu stehen kommen. Bei Verstößen werden laut EU-Verordnung Zwangsgelder bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des Gesamtumsatzes fällig. Allerdings sieht eine Empfehlung vor, dass unabsichtliche Fehler oder Erstverstöße nachsichtig geahndet werden sollen.
Doch was sind unzulässige Fragen? Grob gesagt fallen hierunter alle Informationen, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Mietverhältnis stehen sondern die Privatsphäre des Mietinteressenten betreffen. Dazu gehören z. B. Fragen nach dem Familienstand, religiösen Ansichten und dem Gesundheitszustand. Auch Fragen nach der ethnischen Zugehörigkeit, Partei- oder Vereinsmitgliedschaften oder zu Vorstrafen sind unzulässig. Denn solange sich der künftige Mieter an den Mietvertrag hält, spielt es keine Rolle. Antwortet der Mietinteressent auf diese Fragen, damit er seine Chance auf die Wohnung erhöht, muss er nicht die Wahrheit sagen.
So darf ein Punkrocker sich als Freund der Volksmusik ausgeben. Er muss auch nicht offenbaren, dass er hobbyhalber weiße Mäuse züchtet. Denn Kleintiere darf er auch ohne Bewilligung des Vermieters halten. Der Vermieter darf jedoch Antworten auf Fragen nach den Einkommensverhältnissen verlangen. Auch sind pauschale Fragen nach dem Beruf und dem derzeitigen Arbeitgeber erlaubt. Die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ist jedoch irrelevant. Lügt ein Mietinteressent bei den für das Mietverhältnis relevanten Fragen, darf ihm der Vermieter fristlos kündigen.
Was darf der Vermieter wann fragen?
Auch das Timing zählt. Vor und während des Besichtigungstermins müssen die allgemeine Daten wie Name, Vorname und Anschrift dem Vermieter reichen. Der Vermieter darf jedoch fragen, ob der Bewerber beabsichtigt, Haustiere zu halten. Wenn der Interessent die Wohnung mieten möchte, darf der Vermieter nach der Anzahl der Personen, dem Beruf, dem Arbeitgeber und den Einkommensverhältnissen fragen. Auch Fragen nach einem etwaigen Verbraucherinsolvenzverfahren oder einem Räumungstitel wegen Mietrückständen sind jetzt erlaubt. Vor Vertragsunterzeichnung darf der Vermieter Nachweise zu den Einkommensverhältnissen verlangen. Auch die Bank- oder Kontodaten braucht er, um später etwaige Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen auszuzahlen. Gehen Sie bei Ihrer nächsten Vermietung auf Nummer sicher und lassen Sie sich von einem lokalen REMAX Immobilienmakler unterstützen. Er weiß als Immobilienfachmann, was man fragen darf und was nicht.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat im Februar diesen Jahres für Aufsehen gesorgt...
...Ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker mit einer Reparatur beauftragte, muss für Schäden haften, die dieser am Nachbargebäude verursacht hat. Die Frage, die sich nun stellt, lautet: Wie kann sich ein Grundstückseigentümer vor einer derart weit reichenden Verantwortung schützen?
Immobilienbesitzer und die Schäden auf dem Grundstück des Nachbarn
Ein Ehepaar aus Sachsen-Anhalt hatte einen Handwerker damit beauftragt, das Dach seines Hauses zu reparieren. Bei Heißkleberarbeiten verursachte der Dachdeckergeselle ein Glutnest unter den aufgeschweißten Bahnen des Flachdachs. Dieses entwickelte sich bis zum Abend zu einem Schwelbrand. Das reparierte Haus brannte vollständig nieder. Durch das Feuer und die Löscharbeiten wurde auch das angrenzende Nachbarhaus beschädigt. Die Versicherung des Nachbarn übernahm zunächst den Schaden, forderte aber dann den Betrag in Höhe von knapp 98.000 Euro von den Erben des mittlerweile verstorbenen Eigentümer-Ehepaars zurück. Beim Handwerker war nichts mehr zu holen: Dieser hatte inzwischen Insolvenz angemeldet.
Die Gerichte der Vorinstanzen hatten die Forderung der Versicherung gegen die Erben abgewiesen mit der Begründung, dass die Auftraggeber mit der Auswahl eines Fachhandwerkers ihre Sorgfaltspflichten erfüllt hätten. Sie würde deshalb keine Schuld an dem Feuer treffen. Das Landgericht Magdeburg war der Meinung, dass der Handwerker grob fahrlässig gehandelt habe.
Der BGH sah dies anders. Entscheidend sei der Anspruch auf einen nachbarrechtlichen Ausgleich nach Paragraf 906 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dieser gewährt dem Eigentümer von einem Grundstück einen verschuldensunabhängigen Ersatzanspruch gegen den Besitzer des anderen Grundstücks, wenn von dort eine Immission ausgeht, die der geschädigte Eigentümer nicht unterbinden kann. Der Brand, der auf das fremde Grundstück übergegriffen hat, sei eine rechtswidrige Einwirkung auf das Nachbargrundstück. Der betroffene Nachbar konnte die Gefahr nicht erkennen und konnte diese deshalb auch nicht abwehren.
Haftung trotz Beauftragung eines Fachmanns
Die Beeinträchtigung muss dabei (zumindest mittelbar) auf den Willen des Eigentümers einer Immobilie zurückgehen. Im vorliegendem Fall war der Wille der Auftrag einer Dachreparatur an den Handwerker. Durch diesen Auftrag ist laut dem BGH eine potenzielle Gefahrenquelle geschaffen worden. Es spielt dabei keine Rolle, dass der Auftraggeber den Handwerker sorgfältig ausgewählt hat. Für die REMAX-Makler/-innen stellt sich nun die Frage, was man tun kann, um sich vor Haftung von etwaigen Fehler eines beauftragten Handwerkes zu schützen? Um das eigene Risiko zu minimieren, sollte man sich z. B. vor Arbeitsbeginn von dem beauftragten Handwerker einen Versicherungsnachweis zeigen lassen oder sich entsprechend selbst versichern. Auf keinen Fall sollte man jedoch schwierige Reparaturen in Eigenregie ausführen. Denn wenn die Haftung schon bei Beauftragung eines Fachmanns droht, ist diese natürlich noch wahrscheinlicher, wenn man ohne die nötige Qualifikation einen Schaden am Nachbargrundstück verursacht.
Gerade im Sommer erfordert der Garten viel Pflege. Ein Steingarten dagegen bringt nicht nur alpines Flair in Ihren Garten...
..., er ist zudem auch unkompliziert. Besonders bei einem Grundstück mit schwer zu gestaltenden Stellen wie Hängen oder Böschungen kann ein Steingarten eine gute Alternative sein. Dabei hat man bei der Gestaltung die Möglichkeit sich für einen Steingarten im asiatischen, mediterranen oder Landhausstil zu entscheiden. Für das Anlegen eines Steingartens eignet sich besonders der Herbst.
So entsteht eine Alpine Gartenlandschaft
Ideal für einen Steingarten ist ein Grundstück mit einem leicht abfallenden Südhang. Da die Steingartenpflanzen meist aus sonnenreichen Gebirgsregionen stammen, bekommen sie hier für ihr Wachstum genügend Sonneneinstrahlung. Entfernen Sie zunächst Unkraut und Wurzeln. Nachwachsendes Unkraut vermeiden Sie, indem Sie die Fläche bzw. den Hang mit Vlies abdecken. Steingartenpflanzen mögen besonders karge, steinige Böden und reagieren auf Staunässe empfindlich. Eine etwa 20 cm dicke Schicht Kies oder Mauerschutt als Untergrund sorgt für eine gute Entwässerung und damit für gutes Wachstum der Blumen und Pflanzen. Optimal ist ein sandiger Boden als Untergrund für die Steinschicht.
Bei der Auswahl der dekorativen Steine sollten Sie sich für eine Gesteinsart entscheiden, die auch zum Stil Ihrer Immobilie passt. In unseren Breitengraden eignen sich vor allem Granit, Quarzit und Basalt. Für ein harmonisches Gesamtbild, wählen Sie am besten nur runde oder eckige Steine aus. Abgesehen davon brauchen Sie nicht auf eine symmetrische Anordnung zu achten, denn der Steingarten am Haus soll ja natürlich aussehen. Bei der Suche nach Felsbrocken als Hingucker werden sie recht preiswert in regionalen Steinbrüchen fündig.
Bevor sie mit der Bepflanzung beginnen, betten sie zunächst die Findlinge mit der flachen Seite in die Kiesdrainage ein. Zwischenräume füllen sie mit Steinen oder Schotter. Je größer der Stein, desto tiefer sollte er eingedrückt werden, damit er nicht wegrutscht. Wenn die Kolosse sich „gesetzt“ haben, füllen Sie Gartenerde und evtl. Kompost zwischen die großen Steine. Falls sie Terrassen auf Ihrem Grundstück angelegt haben, füllen Sie diese mit Gartenerde auf. Nun können Sie die Pflanzen setzen. Schneiden Sie dazu das Wurzelvlies kreuzweise ein. Zum Schluss bewässern sie ihr Steinbett großzügig.
Diese Pflanzen eignen sich am besten
Allgemein kann man sagen, dass ein Steingarten recht anspruchslos ist, was die Pflege betrifft. Aber die REMAX-Makler/-innen wissen, dass auch ein Steingarten Pflege (wie z. B. regelmäßiges Unkrautzupfen) braucht, wenn er die Immobilie optisch wirklich aufwerten soll. Wichtig ist es auch die passenden Pflanzen für das Grundstück auszuwählen. Alpine Pflanzen wie Fingerkraut, Heidenelken, Herbst-Steinbrech oder Alpenazalee harmonieren gut mit niedrigen Gehölzen wie Zirbelkiefern und Zwergkoniferen. Beliebt und unkomplizert sind Steinkraut, Fetthenne und Seifenkraut. Aber auch Stauden wie Blaukissen, Polsterphlox oder Halbsträucher wie Lavendel und Blauraute eigenen sich für einen Steingarten. Dekorative, teppichartige Matten bildet der Gartensilberwurz. Und für echte Bergromantik sorgen Edelweiß, Enzian und Primeln.
Wenn die Temperaturen draußen die 30-Grad-Marke erreichen, möchte man in den eigenen vier Wänden gern einen kühlen Kopf bewahren...
... Klimaanlagen oder Kompakt-Klimageräte im Haus bringen zwar Abkühlung, sind aber leider Energiefresser und treiben die Stromrechnung in die Höhe. Wenn man jedoch ein paar Regeln beachtet, lässt es sich auch ohne Kühlgeräte bei hohen Außentemperaturen sogar unterm Dach aushalten.
REMAX-Empfehlungen für angenehme Temperaturen im Haus
Regel Nummer eins: Die Hitze muss draußen bleiben! Darum auf keinen Fall tagsüber die Fenster offen stehen lassen bzw. auf Kippe stellen. Besser ist es, morgens sehr früh und abends spät bzw. in der Nacht zu lüften, möglichst mit Durchzug. Damit die Räume im Haus oder in der Wohnung nicht so schnell aufheizen, ist es außerdem sinnvoll, die Fenster tagsüber zu verdunkeln. Am effizientesten halten geschlossene Rollläden die Hitze ab (bis zu 70 Prozent).
Auch Markisen oder Jalousien können die Sonneneinstrahlung durch Fenster sowie Balkon- und Terrassentüren beträchtlich verringern. Generell gilt: Hat ein Sonnenstrahl erst einmal die Glasscheibe passiert, gelangt auch die Hitze ins Innere einer Immobilie. Am besten wirkt also der Sonnenschutz, wenn er draußen vor dem Fenster angebracht ist. Einen spürbaren Effekt bringen aber auch von innen angebrachte (Thermo-)Rollos. Diese sollten am besten in hellen, das Sonnenlicht reflektierenden Farben sein.
Da bewegte Luft sich kühler anfühlt, leistet auch ein Ventilator im Zimmer gute Dienste. Unser Tipp: Stellen Sie ein Gefäß mit Eiswürfeln vor den Ventilator, so dass die Luft über das Eis geblasen wird. Und wenn es doch einmal zu warm geworden ist, stellen Sie den Ventilator nach Sonnenuntergang ans Fenster oder an die Balkontür, sodass die heiße Luft aus dem Raum nach draußen geblasen wird.
Spezieller Tipp für Haus- und Gartenbesitzer
Übrigens: Ein Zimmerbrunnen ist nicht nur dekorativ, sondern sorgt auch für Verdunstungskälte! Und noch noch ein Tipp zum Schluss für Haus- und Gartenbesitzer: Große Bäume spenden Schatten und angenehme Kühle. Wer keine Bäume hat oder diese noch zu klein sind, kann auch mit Rankgewächsen wie Efeu oder wildem Wein an der Hauswand die Hitze abhalten.
Ein gemütliches Nest hoch oben im Baum, inmitten der Natur, eingebettet in raschelndes Laub – das weckt längst vergessene Kinderträume...
... Schon unsere Großväter kannten das Baumhaus als spielerischen Rückzugsort. Denn als Kind braucht man keine Luxusimmobilie. Nein, das kleine Haus aus Holz hoch oben war eine feine Sache. Dort war man ungestört und konnte sich aus der Welt der Erwachsenen ausklinken. Das ging ganz einfach – man musste dafür nur, die Strickleiter nach oben ziehen.
Das Nest im Baum wird immer mehr zur Luxusimmobilie
Aber die Baumhäuser von früher haben sich heute nahezu zu kleinen Luxusimmobilien entwickelt. Denn was früher mit Brettern und Nägeln mit einer mehr oder weniger wackeligen Statik improvisiert wurde, gibt es heute in anspruchsvollen und ausgefallenen architektonischen Varianten auch für Erwachsene. Von edel bis rustikal, von der schlichten Schlafkammer bis zum luxuriösen Appartement ist alles dabei.
Europaweit haben sich Firmen auf die Herstellung anspruchsvoller und origineller Baumhäuser zum Wohnen und Spielen spezialisiert. Moderne Baumhäuser sind außerdem Teil von Hotelanlagen – neuerdings werden sie sogar als Büros errichtet. Allerdings sind nur wenige dieser originellen Häuser hierzulande tatsächlich in die Baumkronen hineingebaut. Meist handelt es sich um Holzhäuschen mit einem Unterbau aus Stelzen. Derart stabilisiert, halten sie auch stärkeren Windböen schwankungsfrei stand. Der Preis variiert je nach Ausstattung, Größe und Konstruktionsweise zwischen 5.000 bis zu 70.000 Euro.
Wer das Wohnfeeling in den Baumkronen ausprobieren möchten, ohne sich gleich ein eigenes Baumhaus zuzulegen, kann eine (oder mehrere) Übernachtung in einem Baumhaushotel buchen. Baumhaushotels liegen in Deutschland voll im Trend. Anbieter, auch im Ausland, findet man zum Beispiel unter www.baumhaushotels.eu. Die meisten Wipfel-Unterkünfte sind beheizbar. Damit eignen sie sich auch für einen Kurzurlaub im Winter – ob als Romantik-Trip zu zweit oder als Abenteuer für die ganze Familie.
Ein Häuschen auf Stelzen
Und wer vom Leben im Baumhaus nicht genug bekommen kann, der baut sich ein eigenes. Begabte Handwerker können sich ihr Baumhaus natürlich selbst bauen. Weniger Begabte müssen sich ihr Baumhaus bauen lassen. Oder sie lassen nach dem passenden Häuschen auf Stelzen suchen. Die REMAX-Makler sind es gewohnt, auch ungewöhnliche Suchaufträge entgegenzunehmen. In dem kostenlosen Suchauftrag kann man im Detail angeben, wie die Wunschimmoblilie aussehen soll. Der erfahrene Makler in Ihrer Nähe begibt sich dann auf die Suche: Vom Baumhaus bis zur Luxusimmobilie.
Der Streit über die Höhe der Nebenkostenrechnung beschäftigt immer wieder Deutschlands Gerichte....
... Anfang dieses Jahres hat der Bundesgerichtshof (BGH) dazu ein grundlegendes Urteil (7.2.2018 VIII ZR 189/17) zu Gunsten der Mieter gefällt. Es besagt: Streiten sich Vermieter und Mieter einer Wohnung im Mehrfamilienhaus darüber, ob eine Nebenkostennachzahlung berechtigt ist, liegt die Darlegungs- und Beweislast beim Eigentümer bzw. Vermieter.
Dürfen Mieter die Ablesebelege im Mehrfamilienhaus einsehen?
Wenn ein Mieter ein Siebtel der Gesamtwohnfläche eines Mehrfamilienhauses bewohnt, aber fast die Hälfte der angefallenen Heizkosten zahlen soll, kann er schon mal ins Grübeln kommen. So geschehen im südhessischen Heppenheim. Die beklagten Mieter bewohnten eine Dreizimmerwohnung in einem Mehrfamilienhaus. Wie im Mietvertrag vereinbart, leisteten sie monatlich eine Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 200 Euro. Ihr Erstaunen war groß, als sie für die Jahre 2013 und 2014 plötzlich eine Heizkostennachzahlung über mehr als 5.000 Euro leisten sollten. Die Mieter wollten deshalb die Ablesebelege der anderen Wohnungen einsehen. Dies verweigerte die Vermieterin und klagte die Betriebskostennachzahlung vor Gericht ein.
Auch das Urteil des Berufungsgerichts in zweiter Instanz, fiel zu Gunsten der Vermieterin aus. Danach sollten die beklagten Mieter trotz der außergewöhnlichen Höhe darlegen, weshalb die ihnen in Rechnung gestellten Heizkosten nicht berechtigt sind. Zudem war es für das Gericht nicht nachvollziehbar, welche Vorteile die Beklagten durch die Einsicht in die Belege der anderen Mietwohnungen für sich herleiten wollten.
Daraufhin landete der Fall vor dem BGH. Dieser hat das Urteil der beiden Vorinstanzen revidiert. Nach dem neuen Urteil liegt bei einer Nachforderung von Betriebskosten die Darlegung- und Beweislast beim Vermieter. Er muss die angefallenen Betriebskosten richtig erfassen, zusammenstellen und auf die einzelnen Mieter verteilen.
Belegeinsicht darf nicht verweigert werden
Außerdem muss der Vermieter dem Mieter die Einsichtnahme in die Einzelverbrauchsdaten der anderen Nutzer im Mehrfamilienhaus ermöglichen. Vor allem wenn dies zur sachgerechten Überprüfung der Nebenkostenabrechnung oder zur Vorbereitung etwaiger Einwendungen erforderlich ist. Dieses Interesse muss nicht gesondert dargelegt werden, befanden die Richter. Solange der Vermieter die Belegeinsicht verweigert, besteht keine Verpflichtung des Mieters, die geforderte Nachzahlung zu leisten. Damit wurde die Klage der Vermieterin als unbegründet abgewiesen.
26. Juni 2018:
Im Sommer verlagert sich der Lebensmittelpunkt vom Haus in den Garten...
... Es wird gegrillt, was das Zeug hält. Fleisch, Fisch aber auch Gemüse und Obst landen auf dem Rost. Dabei kommen häufig Alufolien und -schalen zum Einsatz, nicht nur um das Grillgut zusammenzuhalten, sondern auch als Schutz vor krebserregenden Kohlenwasserstoffpartikeln. Das Problem dabei: Aluminium kann sich auflösen, wenn es mit Salz oder Säure in Kontakt kommt. Mariniertes Grillgut in Alufolie ist von daher tabu. Auch säurehaltige Lebensmittel wie Tomaten, Rhabarber und Äpfel sollten nicht in Alufolie verpackt gegrillt werden. Wenn Sie Fleisch, Fisch und Gemüse in Aluminiumschalen oder Folie grillen, salzen oder würzen Sie das Grillgut erst hinterher – das gilt auch für das Beträufeln mit Zitronensaft.
Im Haus einen Ersatz für die Alufolie bereit legen
Aluminium steht in Verdacht, sich negativ auf das Nervensystem, den Knochenaufbau und die Fruchtbarkeit des Menschen auszuwirken und Alzheimer zu begünstigen. Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sollte deshalb ein Milligramm je Kilogramm Körpergewicht wöchentlich nicht überschritten werden. Diese Menge wird jedoch meist bereits durch die normale tägliche Nahrung aufgenommen. Deshalb rät das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) auf Alufolie und Aluschalen beim Grillen von säure- und salzhaltigen Lebensmitteln zu verzichten.
Stattdessen sollte man eine natürliche Alternative im Haus für das Gillen bereit liegen haben. Zum Einwickeln des Grillguts bieten sich z. B. Bananenblätter, Kohl-, Mangold-, Rhabarber- oder Weinblätter an. Feste Blätter sollten vorher kurz blanchiert werden. Besonders gut eignet sich die Blätter-Variante für Fisch, Gemüse und Käse. Übrigens: Für ein Dessert kann man die Bananen auch perfekt in Bananenblättern grillen. Kartoffeln und Fisch lassen sich gut in recyclebare Materialien wie Pergament- und Backpapier einwickeln, wenn man das Papier leicht mit Speiseöl einstreicht und die Zutaten nicht zu heiß grillt.
Tipps für das Grillen im Garten
Statt die Grillzutaten einzuwickeln, kann man sie auch einfach auf Spieße stecken. Damit kann man das Fleisch oder den Fisch direkt über dem Feuer grillen. Ein weiterer Vorteil: Diese Grillspieße lassen sich mit einer Grillzange leicht wenden. Aber auch für die Alu-Grillschalen gibt es sinnvolle Alternativen. Zum Beispiel kann man unbesorgt Schalen aus Edelstahl, Keramik oder Emaille verwenden. So ausgerüstet steht einer ausgiebigen Grillsaison 2018 nichts mehr im Wege. Die REMAX-Makler wünschen Ihnen dazu viele laue Sommernächte.
19. Juni 2018:
In Deutschland gibt es mehr Mieter- als Eigentümerhaushalte...
... Dabei werden von den 21 Millionen Mietwohnungen 15 Millionen von privaten Kleinvermietern angeboten. Dass es so viele Miethaushalte gibt, liegt laut einer Umfrage des Meinungsinstitutes Civey auch daran, dass viele Mieter mit dem Vermieter ihrer Wohnung oder ihres Hauses überdurchschnittlich zufrieden sind. Auf dieses Ergebnis weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Gute Noten für private Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses
60 Prozent der über 5.000 Mieter einer Immobilie, die deutschlandweit befragt wurden, wohnen bei einem privaten Einzelvermieter. Von dieser Gruppe gaben 43,6 Prozent der Befragten an, dass sie mit ihrem Vermieter sehr zufrieden sind. Bezogen auf alle Vermieter waren es dagegen nur 36,9 Prozent. Weniger oder gar nicht zufrieden mit ihrem Vermieter sind lediglich 12,9 Prozent der ersten Gruppe (private Einzelvermieter). In der zweiten Gruppe (alle Vermieter) sind es immerhin 15,2 Prozent.
Dabei mag es auch eine Rolle spielen, dass die Miete bei privaten Vermietern im Laufe eines längeren Mietverhältnisses immer weiter hinter die ortsübliche Vergleichsmiete zurückfällt. Im Durchschnitt liegt sie 2,67 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Denn knapp ein Viertel aller privaten Vermieter erhöht die Miete nämlich ausschließlich bei einem Mieterwechsel und nicht während eines laufenden Mietverhältnisses. Dies liegt wohl zum Teil auch daran, dass den meisten Vermietern daran gelegen ist, einen zuverlässigen Mieter langfristig zu halten.
Guter Ratschlag für private Eigentümer
Wie wichtig ein gutes Mietverhältnis ist, wissen die REMAX-Makler nur zu gut. Aus diesem Grund versuchen sie bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses auch immer den passenden Mieter zu finden. Ein guter Ratschlag für private Vermieter einer Immobilie ist es mit Sicherheit, auf eine barrierefreie Ausstattung zu achten. Denn dadurch bleibt die Wohnung oder das Haus für den Mieter von morgen bzw. den heutigen Mieter auch in der Zukunft attraktiv. Dazu gehört bei einem mehrgeschossigen Haus z. B. ein Fahrstuhl.
12. Juni 2018:
Der Einbau eines Aufzugs sorgt für Barrierefreiheit und erhöht normaler Weise den Wohnkomfort...
... Doch ein Lift befördert nicht nur die Bewohner eines Mehrfamilienhauses in die Höhe, sondern auch die Betriebskosten. Aus diesem Grund wollte sich die Eigentümerin einer Erdgeschosswohnung nicht an den Kosten für einen Aufzug beteiligen. Denn für sie bringt dieser keinerlei Nutzen. Jetzt gab das Landgericht München ihr recht. Laut dem Urteil muss sie sich nicht an den Kosten für einen Aufzug beteiligen, wenn sie keinen Nutzen von ihm hat.
Nicht jeder im Mehrfamilienhaus braucht einen Aufzug
In dem Fall hatte die Klägerin die Jahresabrechnung angefochten. Die Kosten für die Aufzugswartung waren auf alle Eigentümer des Hauses verteilt worden. Ihre Wohnung befindet sich jedoch im Erdgeschoss und der Aufzug kommt ausschließlich den Eigentümern der oberen Etagen des Mehrfamilienhauses zugute. Das Münchener Landgericht gab ihr recht (AZ 1 S 18504/16). Es befand, dass wenn der Aufzug noch nicht einmal ins Kellergeschoss fährt, er für die Eigentümerin keinerlei Nutzen bringt.
Außerdem urteilte das Landgericht, dass die Kostenverteilung nicht korrekt war. Denn, so das Landgericht, „werden Kosten entgegen den Vereinbarungen in der Gemeinschaftsordnung verteilt, ist der Beschluss fehlerhaft“. Eine Klausel in der Gemeinschaftsordnung besagt, dass die Betriebskosten technischer Anlagen nur von denen zu tragen sind, die davon profitieren. Deshalb muss die Erdgeschossbewohnerin weder für den Einbau noch für den Unterhalt des Aufzugs aufkommen.
Ein früheres Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) (VIII ZR 103/06) kam allerdings zu einem anderen Ergebnis. Es entschied, dass die Betriebskosten für einen Aufzug auch auf den Mieter einer Erdgeschosswohnung umgelegt werden dürfen. Dies gilt solange im Mietvertrag keine Ausnahmeregelung vereinbart wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Mieter den Fahrstuhl nutzt oder nicht. In der Rechtsprechung und Fachliteratur ist die Aufzugsfrage allgemein äußerst umstritten. Es sei ungerecht, den Erdgeschossmieter “mit der Subventionierung der Annehmlichkeiten für andere Mieter“ zu belasten, sagen die einen (Langenberg in: Schmidt-Futterer § 556a BGB). Andere Juristen berufen sich auf die Grundsätze der Praktikabilität und der Transparenz. (Weitemeyer in: Staudinger § 556a BGB).
Vor dem Einzug in eine Wohnung den Mietvertrag genau lesen
Die Makler von REMAX empfehlen jedem Mieter, sich vor dem Einzug den Mietvertrag möglichst mit einem Fachmann genau durchzulesen. Denn grundsätzlich kann ein Erdgeschossmieter mit dem Vermieter bei einem Mehrfamilienhaus vertraglich vereinbaren, dass er von den Aufzugskosten freigestellt wird. Dann muss der auf die Erdgeschosswohnung entfallende Kostenanteil von den übrigen Mietern getragen werden. Fehlt eine solche Umlagevereinbarung, dann werden die Betriebskosten nach den Anteilen an der Gesamtfläche verteilt.
05. Juni 2018:
Der Sommer naht mit Riesenschritten. Egal ob Haus oder Wohnung an lauen Sommerabenden versammelt...
... man sich gern zum Essen unter freiem Himmel. Doch einfach nur grillen war gestern. Immer mehr (frischluft-)hungrige Terrassen- und Gartenbesitzer richten sich eine Außenküche ein. Da kann man im Kreis von Familie und Freunden echte Menüs zaubern.
Haus mit Outdoor-Küche
Lifestyle-Trend oder Lebensgefühl? Wetterfeste Kochoasen halten zunehmend Einzug in deutsche Gärten. Denn unter freiem Himmel schmeckt alles doppelt so gut. Inzwischen ist die Auswahl an Outdoor- oder Gartenküchen groß. Sie reicht von einfachen Grillstationen über kleine Kochinseln bis hin zu ausladenden, luxuriösen Küchenzeilen mit Bar und Zapfanlage.
Die meisten Küchensysteme für Garten oder Terrasse bestehen aus einzelnen Modulen. Sie sind also je nach Bedarf erweiterbar. Herzstück der Outdoor-Küche ist ein Gasgrill, mit dem man rauchfrei das perfekte Steak zubereiten kann. Die meisten Außenküchen haben auch eine Kochstelle (Gaskochfeld mit elektrischem Zünder), was die Auswahl der Speisen natürlich erweitert.
Unverzichtbar ist eine Arbeitsplatte und Stauraum für Kochutensilien. Wieviel Ausstattung man für das Kochvergnügen im Freien braucht, hängt vor allem von der Entfernung der Außenküche zum Haus ab. Als geschützter und hausnaher Standort mit kurzen Wegen bietet sich die Terrasse an. Sehr praktisch ist auf jeden Fall ein Spülbecken mit Wasserhahn, an den der Gartenschlauch mit einem Stecksystem angeschlossen werden kann (kein Trinkwasser!). Elemente einer luxuriöseren Ausstattung sind zum Beispiel eine Backröhre (Räucher- oder Pizzaofen) und ein Kühlschrank für Getränke.
Mobile Außenküche auf Rädern
Bei Hausbesichtigungen sind unsere REMAX-Makler manchmal erstaunt. Denn so manche Outdoor-Küche gleicht einer echten Profiküche. Wer über genügend Stauraum zu ihrem Überwintern im Gartenhaus verfügt, kann auch eine mobile Außenküche auf Rädern erwerben bzw. selbst bauen. Dies hat den Vorteil, dass die Küche flexibel im Garten oder auf der Terrasse aufstellbar ist. Für den Eigenbau der fest installierten Outdoor-Küche haben sich gemauerte Unterbauten bewährt. In diese kann man dann Geräte wie Ofen oder Grill einsetzen. Wichtig ist, dass die Außenküche der Witterung standhält. Aus diesem Grund kommen nur hochwertige und robuste Materialien wie Edelstahl, Teakholz oder Granit zum Einsatz.
29. Mai 2018:
Je sonniger die Tage werden, desto mehr spielt sich das Leben außerhalb des Hauses ab. Wer ein Haus mit Garten hat, ist klar im Vorteil. Denn der...
... verlegt sein Wohnzimmer während der Sommermonate einfach auf die Terrasse. Aber was nützt der schönste Garten ohne die passenden Sitzgelegenheiten? Die Messe Spoga+Gafa in Köln ist der Treffpunkt für die internationale Gartenwelt. Dort wurden im Herbst letzten Jahres die neuesten Gartenmöbeltrends für Terrasse und Garten vorgestellt.
Der Garten wird zum Wohnzimmer
„Diese Couch könnte genauso gut im Wohnzimmer stehen …“ – Dieser Satz beschreibt sehr treffend das Auffälligste am derzeitigen Gartenmöbeltrend. Denn die Möbel draußen unterscheiden sich nicht wesentlich von denen im Innern des Hauses. Gemütlich und wohnlich soll es sein. Harte Stühle und Plastikliegen haben ausgedient, alles wird hochwertiger.
In diesem Sommer machen wir es uns im Freien auf Sofas, Tagesbetten und Hängemöbeln bequem. Denn Terrasse, Garten und Balkon sind keine abgetrennten Aufenthaltsbereiche mehr, sondern erweitern den Wohnraum nach draußen. Ihr Wohnzimmer-Flair erhalten die neuen Lounge-Sets nicht zuletzt durch die textilen Materialien. Die innovativen Outdoor-Stoffe, aus denen sogar Teppiche gefertigt werden, sind wasser- und schmutzabweisend. Das atmungsaktive Gewebe der Polsterstoffe ist zudem farb- und witterungsbeständig sowie UV-resistent.
Pflegeleicht ist auch die Hauptfarbe der diesjährigen Outdoor-Saison: ein dezentes Grau in allen Schattierungen, passend zum reduziert-schlichten Möbeldesign. Hingucker sind bunte Kissen und Accessoires. Muster sind dabeí nicht so gefragt, sondern mehr Unifarben wie z. B. Grün- und Blautöne in allen Schattierungen.
Tipps für’s Haus mit kleinem Garten
Multifunktionalität ist ein weiterer großer Sommermöbel-Trend. So wird z. B. aus einem Daybed ein Sofa oder der Beistelltisch zum Hocker. Und auch der Sonnenschirm schützt nicht nur vor den Sonnenstrahlen, sondern bei kühleren Temperaturen wird aus ihm ein Heizstrahler. Wie auch immer Sie Ihren Garten möbeltechnisch gestalten, beim Verkauf vom Haus mit Garten ist es auf jeden Fall immer von Vorteil, wenn das Haus so wohnlich und gepflegt wie möglich aussieht. Das wissen die RE/MAX-Makler aus ihrer langjährigen Erfahrung. Aus diesem Grund bieten einige von ihnen sogar das sogenannte „Homestaging“ als verkaufsförderliche Maßnahme an. So eine optische Aufhübschung der Immobilie kann zum Teil erheblich dazu beitragen, dass für eine Immobilie schneller und zu einem besseren Preis der passende Käufer gefunden wird.
22. Mai 2018:
Eine Wohnung mieten beinhaltet verschiedene Pflichten. In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass die Zustimmung für eine Mieterhöhung jedoch in dem Moment erfolgt ist ...
..., wenn der Mieter die erhöhte Miete vorbehaltlos zahlt. In so einem Fall hat der Vermieter dann kein Recht darauf, noch eine zusätzliche schriftliche Zustimmung zu verlangen.
Wohnung mieten trotz Mieterhöhung
Mangelnde Information kann teuer werden. Diese Erfahrung machte vor kurzem eine Vermieterin, die wegen einer Mieterhöhungssache vor Gericht gezogen war. Sie verlangte per Klage, dass ihre Mieterin das Mieterhöhungsschreiben unterzeichnen sollte. Rein formal hätte die Mieterin sich bis Ende des zweiten vollen Monats nach Eingang des Erhöhungsverlangens erklären müssen. Denn verweigert ein Mieter seine Zustimmung, kann der Vermieter innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Überlegungsfrist Klage vor dem Amtsgericht erheben.
Was die Vermieterin jedoch nicht wusste: Ein Mieter muss sein Einverständnis nicht unbedingt schriftlich geben. Er kann seine Zustimmung die Wohnung weiterhin zu mieten, auch dadurch signalisieren, indem er die höhere Miete einfach stillschweigend zahlt. Dies hatte die Mieterin des Klagefalls bereits in drei aufeinanderfolgenden Monaten getan. Von daher hatte die Vermieterin keinen Anspruch auf die schriftliche Zustimmung. So entschied der BGH (VIII ZB 74/16). Aus diesem Grund musste die Vermieterin auch die Kosten für den angestrengten Rechtsstreit selbst tragen.
Grundsätzlich kann ein Vermieter die Miete frühestens 15 Monate nach Einzug des Mieters bzw. nach der letzten Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) anheben. Wichtig ist dabei, dass das Mieterhöhungsschreiben an alle vertraglichen Mieter der Wohnung adressiert ist. Ansonsten ist die Forderung unwirksam. In dem Schreiben muss der Vermieter auch den Grund der Mieterhöhung angeben.
Vor der Mieterhöhung erst einen Vergleich starten
Bezieht der Vermieter sich auf die ortsübliche Vergleichsmiete, muss er sich am Mietspiegel orientieren. Er kann sich dabei auch auf die Vergleichsmieten einer frei zugänglichen Mietdatenbank beziehen. Die angeführten Wohnungen müssen gemäß der Lage, Größe und Beschaffenheit allerdings tatsächlich vergleichbar sein. Aber auch hier gilt die Kappungsgrenze. Laut dieser darf die Miete für eine Wohnung nicht um mehr als 20 Prozent (in Ballungsräumen nur um 15 Prozent) innerhalb von drei Jahren steigen. Wenn Sie den Wert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung einmal genau wissen möchten, dann lohnt sich ein professionelles Bewertungsgutachten. Als eine erste Wertschätzung bietet RE/MAX eine kostenlose und unverbindliche Online-Immobilienbewertung an. Da erhalten Sie schnell und unkompliziert einen groben Orientierungsrahmen für Ihre Immobilie per E-Mail.
15. Mai 2018:
Im Zuge stetig sinkender Einspeisevergütung fragen sich viele Eigenheimbesitzer: Lohnt es sich noch, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Hauses zu installieren? Die Antwort ...
... hängt von der beabsichtigten Nutzung ab. Die (Voll-)Einspeisung ins Stromnetz bringt nur noch wenig Rendite. Aber der Eigenverbrauch von Solarstrom wird bei den steigenden Strompreise immer lukrativer.
Lohnt sich eine Photovoltaikanlage auf dem Dach?
Die Einspeisevergütung für selbst produzierten und in das öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom ist seit April 2012 kontinuierlich gesunken. Derzeit liegt sie bei lediglich 12,20 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für Dachanlagen mit zehn Kilowatt peak (kWp). Das entspricht einer Größenordnung von Ein- oder Zweifamilienhäusern. Im Vergleich dazu lagen die Einspeisevergütungssätze in den Vorjahren noch bei 30 Cent pro Kilowattstunde. Obwohl die Preise für Solaranlagen fielen, ist die Volleinspeisung von Solarstrom also kein Selbstläufer mehr.
Weitaus attraktiver hingegen ist der Eigenverbrauch: Derzeit liegt der Netzstrompreis bei 26 Cent. Wer seinen Strom selbst verbraucht, kann gegenüber dem Netzstrombezug über 13 Cent pro Kilowattstunde sparen. Die neue Faustregel lautet also: Je größer der Eigenverbrauchsanteil, desto höher die Rendite. Zwar hat der Gesetzgeber im August 2014 eine Abgabe für selbst erzeugten Strom eingeführt, doch Neuanlagen für Eigenheime bis zehn kWp Leistung (das entspricht 80 bis 100 Quadratmeter bebauter Dachfläche) sind davon ausgenommen.
Um möglichst viel des erzeugten Solarstroms selbst verbrauchen zu können, empfiehlt sich die zusätzliche Investitionen in einen Stromspeicher. Denn nur durch Zwischenspeichern ist es möglich, den selbst erzeugten Strom bedarfsgerecht abzurufen. Seit 1. Mai 2013 werden Photovoltaikanlagen mit Solarstromspeicher vom Staat zudem finanziell unterstützt. Einen Zuschuss gewährt die KfW für alle Heimspeicher, die zusammen mit einer neuen Photovoltaik-Anlage angeschafft oder nachgerüstet werden. Diese KfW Förderung läuft allerdings 2018 aus.
Das sagen Experten zu Photovoltaikanlagen
Unterm Strich sind sich die Experten einig, dass sich die Investition in eine Photovoltaikanlage nach wie vor lohnt. Man muss nur eine gute Mischung aus Eigenverbrauch und Einspeisung des Solarstroms finden. Der Rat der RE/MAX-Immobilienexperten: Egal wie Sie Ihre Photovoltaikanlage nutzen wollen, lassen Sie sich die Wirtschaftlichkeit bei Ihrem Haus zunächst von einem Fachmann errechnen.
08. Mai 2018:
Die Gartensaison 2018 hat begonnen. Manche Gartenliebhaber mögen die Abwechslung. Darum gestalten sie ihren Garten rund ums Haus alle paar Jahre um...
... Besonders asiatische Gartenlandschaften üben mit ihren sanft hügeligen Beeten und malerischen Formgehölzen eine große Fazination aus. Deshalb sind sie auch hierzulande als Ruhe-Oasen sehr beliebt. Vor allem ist ein japanischer Garten eine gute Alternative für alle, die nicht gerne Rasenmähen. Aber Vorsicht, auch wenn die Gärten mit ihren geschwungenen, organischen Formen schlicht und natürlich wirken, so steckt doch sehr viel Planung dahinter. Denn jedes Detail ist durchdacht und jedes Gestaltungselement hat eine symbolische Bedeutung. So steht z. B. die Kiefer für Beständigkeit, die Kirsche für Schönheit und Vergänglichkeit. Der Wasserfall im japanischen Teichgarten gilt als Sinnbild der Erleuchtung.
Wasser als zentrales Element des japanischen Gartens
Neben Steinen, Moos und Ziergehölze wie Fächerahorn, Buchsbaum, Kiefern und Konifären ist Wasser ein wesentliches Gestaltungselement eines japanischen Gartens. Allerdings erfordert ein Teichgarten mit Bachlauf, Brücken und kleiner Insel natürlich eine großzügige Gartengrundfläche. Aber auch eine kleinere Fläche lässt sich mit Rhododendren, Azaleen, einem kleinen Gartenbrunnen und wenigen ausgewählten Dekorationselementen in eine asiatische Ruhe-Oase verwandeln.
Eine schöne Alternative zum Teich ist ein in Wellenmustern geharkter Kiessee. Die Fläche aus hellgrauem Kies symbolisiert in der japanischen Gartenkunst das Wasser. Als schönen Blickfang dazwischen bieten sich Inseln bzw. Hügel aus bemoosten Steinen und immergrünen Gehölzen an.
Bei der Farbgestaltung gibt Grün in Gestalt von Blattschmuckstauden, Farnen, Gräsern und Bodendeckern den Ton an. Als Alternative zu den schwer erhältlichen japanischen Moospolstern, lassen sich flachwüchsige Stauden wie Sternmoos oder Andenpolster verwenden. Dazu sind immergrüne Gehölze wie der Japanische Spindelstrauch, die Stechpalme und der Buchsbaum sehr beliebt. Malerische Akzente werden durch große Bonsais gesetzt. Außerdem gehören zum typischen Pflanzenensemble eines japanischen Gartens auch Bambus und Blutgras.
Haus mit japanischem Garten gesucht?
Ein japanischer Garten wirkt vor allem durch sein akkurates Erscheinungsbild. Dies ist nur durch eine regelmäßige Pflege zu erreichen. Vor allem das Kiesbett als zentraler Blickfang sollte sauber und frei von Unkraut sein. Das Wellenmuster muss zudem regelmäßig nachgeharkt werden. Wer in diesen Tätigkeiten Entspannung findet, hat den Sinn der meditativen Gartenlandschaft verinnerlicht. Sie suchen derzeit ein Haus mit Garten? Auch einen japanischen Garten können Sie selbstverständlich als Detail im Suchauftrag von RE/MAX eingeben. Denn unsere erfahrenen Makler sehen es als spannende Herausforderung, die Immobilie zu finden, die Ihren Wünschen im Suchprofil so nahe wie möglich kommt.
01. Mai 2018:
Der Frühling ist da und langsam klettern die Temperaturen auf dem Barometer immer weiter nach oben. Zeit um sich Gedanken darüber zu machen, wie es im Sommer trotz Hitze Innen angenehm kühl bleibt. Derzeit gibt es ...
... eine neue Generation von Raumklimasystemen auf dem Markt, die zu den echten Multitalenten gehört. Denn, egal ob Sie im Altbau oder Neubau wohnen, die multifunktionalen Raumklimasysteme heizen, kühlen und lüften wohngesund und nachhaltig – ganz ohne Klimaanlage.
Multifunktionale Raumklimasysteme für Alt- und Neubau
In den letzten Jahren ist die Nachfrage an Deckenheizungen gestiegen. Denn sie sorgen für eine angenehme Strahlungswärme, sparsamen Energieverbrauch und ein gesundes Raumklima. Jetzt gibt es jedoch – auch für die Altbausanierung geeignet – eine neue Generation auf dem Markt, die noch viel mehr kann. Heizen, kühlen, lüften, wohngesund und nachhaltig? Für die multifunktionalen Raumklimasysteme kein Problem.
Warme Luft steigt nach oben, lautet ein physikalischer Grundsatz. Doch die modernen Heizsysteme stellen dieses Prinzip auf den Kopf. Im Gegensatz zu herkömmlichen Heizungen basiert die Raumklimadecke auf dem Prinzip des Wärmewellenaustauschs zwischen warmen und kalten Flächen. Die Wärmestrahlung der Decke verteilt sich gleichmäßig horizontal und vertikal im Raum und wird von kühleren Körpern wie Fußböden, Wänden und Einrichtungsgegenständen aufgenommen.
Da nur ein geringer Luftstrom entsteht, bleiben Staub und Milben am Boden und die Raumluft sauber und gesund. Der menschliche Körper empfindet die gleichmäßige Wärmestrahlung als sehr angenehm, denn Räume mit warmem Oberflächen und frischer Luft sind behaglicher als Räume mit kalten Oberflächen und staubig-trockener Heizungsluft. Das Profilsystem als Trockenbauvariante besteht aus einer beheizbaren Unterkonstruktion, die einfach an die Zimmerdecke montiert wird. Dabei wird die vollständige Fläche der Raumdecke genutzt. Die Raumhöhe wird dabei nur geringfügig, nämlich um etwa 3 bis 4 cm, reduziert. So entfallen hässliche Heizkörper, was die Gestaltung der Räume erleichtert.
Kühlen im Haus ohne Klimaanlage
Das Kühlen eines Raumes funktioniert genau umgekehrt: Das in diesem Falle kalte Wasser, das durch die Decke geleitet wird, kühlt Fußboden, Wände und Möbel gleichmäßig ab. Das nimmt die Wärmestrahlung aus dem Raum – und spart die Klimaanlage. Die Raumklimadecke gibt es für Massiv- und Trockenbau. Sie ist auch im Altbau problemlos zu installieren. Das beheizbare Profilsystem wird individuell zugeschnitten. Daher passt es sich auch an verwinkelte Grundriss und Dachschrägen an. Auch für spezielle architektonische Anforderungen wie Dachausbau und abgehängten Decken ist es verwend- und in kurzer Zeit montierbar. Sie möchten in diesem Frühjahr ein Eigenheim bauen oder Ihren Altbau sanieren? Dann – so empfehlen die RE/MAX-Makler – sind die neuen Raumklimasysteme eine Überlegung wert. Denn wer träumt nicht von angenehmer Kühle im Sommer und wohliger Wärme im Winter.
24. April 2018:
Mieter einer Immobilie sind nach § 555 d dazu verpflichtet, eine Modernisierungsmaßnahme zu dulden. Aber nur, wenn diese keine unzumutbare Härte für sie darstellt. Denn die Duldungspflicht hat ihre Grenzen. Dies zeigt ein aktuelles ...
... Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Ist eine Modernisierungsmaßnahme so weitreichend, dass sie den Charakter einer Mietsache grundlegend verändert, hat der Mieter das Recht, sie abzulehnen.
Aus einem alten Reihenhaus ein neues machen
§ 555 b definiert Modernisierungsmaßnahmen als über reine Erhaltungsmaßnahmen hinausgehende bauliche Veränderungen. Sie sollen Energie einsparen und den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen. Ziel ist es, dass “die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden“.
Im aktuellen Streitfall beschränkten sich die Arbeiten nicht nur darauf, den aktuellen Bestand zu verbessern. Die neue Eigentümerin eines älteren Reihenhauses verklagte ihre Mieter, weil diese die angekündigten Baumaßnahmen nicht dulden wollten. Die geplanten Maßnahmen umfassten unter anderem: die Wärmedämmung an Fassade, Dach und Bodenplatte, den Austausch von Fenstern und Türen, die Veränderung des Zuschnitts von Wohnräumen, den Bau eines Wintergartens mit Durchbruch zu einer neuen Wohnküche, den Ausbau des Spitzbodens und den Bau einer Terrasse sowie den Abriss eines Anbaus. Die Kaltmiete sollte sich nach Bauabschluß von 463,62 Euro auf 2.149,99 Euro monatlich erhöhen. Die Mieter forderten die Abweisung der Klage – mit Erfolg.
Der BGH ( Az. VIII ZR 28/17) entschied, dass es sich in diesem Fall nicht mehr um eine Modernisierungsmaßnahme handelt, die ein Mieter dulden muss. Denn eine Modernisierungsmaßnahme darf die Mietsache nicht so stark verändern, dass etwas ganz Neues entsteht. Die Richter bezogen sich dabei vor allem auf die Grundrissänderung des Reihenhauses (z. B. Anbau einer Terrasse und eines Wintergartens). Bei solch weitreichenden Maßnahmen kann man nicht mehr von einer „nachhaltigen Erhöhung des Wohnwerts der Mietsache“ (§ 555 b Nr. 4 BGB) oder einer „dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse“ (§ 555 b Nr. 5 BGB) sprechen.
RE/MAX-Makler empfehlen Modernisierungsregularien einzuhalten
Grundsätzlich muss ein Mieter eine Modernisierungsmaßnahme dulden. Allerdings muss der Vermieter die Maßnahme drei Monate im Voraus schriftlich ankündigen. Diese Ankündigung muss neben Beginn und voraussichtlicher Dauer der Arbeiten auch Angaben über Art und Umfang der geplanten Maßnahmen enthalten. Der Mieter muss auch über eine eventuelle Erhöhung von Miete und Betriebskosten informiert werden. Außerdem muss der Vermieter den Mieter darauf hinweisen, dass er (schriftlich und fristgerecht) eine besondere Härte geltend machen kann, wenn die voraussichtliche Mieterhöhung für ihn nicht tragbar ist.
17. April 2018:
Das Heizen mit Holz ist sehr beliebt. Leider ist es jedoch nicht besonders umweltfreundlich. Haben Sie mitbekommen, dass ...
... seit dem 1. Januar 2018 für kleine und mittlere Feuerungsanlagen in Häusern und Wohnungen strengere Feinstaub-Grenzwerte gelten? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) will damit gesundheitsschädliche Emissionen von Staub und Kohlenmonoxid langfristig eindämmen.
Muss der alte Kachelofen raus?
Bei der Verbrennung entstehen Ruß und gesundheitsgefährdender Feinstaub. Um die Emissionen vor allem von älteren Öfen zu verringern, werden die Ofengenerationen seit 2010 schrittweise den Regelungen der ersten Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSCHV) unterworfen. Öfen, die vor 1975 installiert wurden, mussten bereits bis Ende 2014 nachgerüstet werden.
Seit dem 1. Januar 2018 ist die nächste Generation an der Reihe. Wer mit einem Holzofen heizt, der zwischen 1975 und 1984 gebaut wurde, sollte seine Anlage jetzt schnellstmöglich nachrüsten, falls er die Frist versäumt hat. Denn nur Anlagen, die die zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten, dürfen seit Beginn dieses Jahres noch weiter betrieben werden. Jeder Ofen hat ein Typschild. Auf diesem steht, wann er zugelassen wurde. Falls das Typschild fehlt, kann der Schornsteinfeger mit einer Messung vor Ort den Nachweis erbringen.
Der Grenzwert von Heizungsanlagen, die mit Festbrennstoffen wie Holzscheiten, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle befeuert werden, liegt für Feinstaub bei 150 mg/Kubikmeter. Für Kohlenmonoxid liegt er bei 4 g/Kubikmeter. Werden diese Werte überschritten, müssen die Anlagen ausgetauscht oder mit einem Rußfilter nachgerüstet werden. Andernfalls sind laut dem Industrieverband Haus-, Heiz-und Küchentechnik ((HKI) Bußgelder von bis zu 50.000 Euro fällig.
Die nächsten Fristen stehen schon fest
Die Immobilienmakler von RE/MAX wissen, dass bei vielen Immobiliensuchenden ein Kamin oder Kachelofen mit auf der Wunschliste steht. Um so wichtiger ist es, sich vor dem Kauf zu informieren, ob dieser auch die gesetzlichen Grenzwerte einhält. Das Ende ist noch nicht erreicht. Besitzer von Öfen, die von 1985 – 1994 gebaut wurden, müssen bis Ende 2020 aktiv werden. Öfen ab dem Baujahrt 1995 müssen bis Ende 2024 aufgerüstet werden. Der Schornsteinfeger überprüft die Maßnahmen im Rahmen seiner Feuerstättenkontrolle. Er kann auch im Vorfeld darüber informieren, ob Ihr Modell die Grenzwerte einhält oder nicht. Informationen und Fristen für die eigene Feuerstätte finden Sie auch im Feuerstättenbescheid Ihres zuständigen Schornsteinfegers.
10. April 2018:
Endlich ist die dunkle Jahreszeit vorbei. Sonne und Wärme machen das Leben leichter und bringen neuen Schwung in den Alltag. Doch intensive Sonneneinstrahlung sorgt in modernen Wohn- und Büroräumen mit großen Glasflächen schnell für saunaartige Temperaturen . Um für Kühle zu sorgen,...
... sperren wir dann mithilfe von Jalousien und Rollläden das Licht und die Wärme wieder aus. Doch damit kehren wir wieder in den Zustand zurück, dem wir doch eigentlich entfliehen wollten: der Dunkelheit.
Smart Glass reguliert die Raumtemperatur
Für Brillen gibt es das schon lange: Gläser, die sich bei Sonneneinstrahlung abdunkeln. Und auch für Immobilien wurde längst eine Möglichkeit entwickelt, die Hitze auszusperren. Dank dieser braucht man nicht auf die Helligkeit im Raum und den freien Blick durch die Glasfenster verzichten. Die Lösung heißt: Intelligentes Glas oder auch „Smart Glass“ genannt.
Das Prinzip des elektrochromen (EC)-Glases: Bei Sonneneinstrahlung wird das äußere Glas blau eingefärbt. Das Glas bleibt dabei transparent. Ist der Himmel bewölkt, verschwindet die Blaufärbung wieder. Das intelligente Glas schützt zudem vor neugieren Blicken von Außen – ohne jedoch das Tageslicht auszusperren.
Die intelligenten Fenster sind manuell per Knopfdruck oder automatisch durch Helligkeitssensoren in mehreren Stufen oder stufenlos steuerbar. EC-Glas wird gern in öffentlichen Einrichtungen und Bürogebäuden verwendet, im privaten Bereich empfiehlt es sich für teil- oder vollverglaste Wohnräume, Wintergärten und Dachfenster.
Individuell und automatisch steuerbar
Sie werden in diesem Frühjahr mit dem Bau eines Eigenheims beginnen? Und wie das bei modernen Häusern heute üblich ist, haben Sie große Fensterfronten eingeplant? Dann, so empfehlen die RE/MAX-Makler, ist das Smart Glass zumindest eine Überlegung wert. Zwar sind die Kosten für intelligentes Glas leider nicht unbeträchtlich. Langfristig gesehen amortisiert sich die Investition jedoch. Denn der Verbrauch an elektrischer Energie von EC-Fenstern ist wesentlich geringer als z. B. der Betrieb einer Klimaanlage. Und da intelligentes Glas auch ein guter Wärmeschutz ist, reduziert es zudem im Winter die Heizkosten. Das eingesparte CO2 kommt dann der Umwelt zugute. Außerdem können Sie auf teure Vorhänge verzichten, sondern können den freien Ausblick in Ihren Garten Sommer wie Winter genießen.
03.April 2018:
Durch Dachaufstockungen neuen und bezahlbaren Wohnraum in den Wachstumsregionen schaffen – Das ist das erklärte Ziel der aktuellen bundesweiten „100 Tausend Dächer Initiative“. Diese wurde u.a. vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW) ins Leben gerufen. Mehr als...
... eine Million zusätzliche Wohnungen sollen auf diese Weise in den dicht besiedelten Ballungszentren entstehen.
Einfach noch ein Stockwerk drauf setzen
In Deutschland mangelt es schon seit langem an bezahlbarem Wohnraum. Laut einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln (IW) fehlen in Deutschland bis 2020 jährlich 385.000 neue Wohnungen. Angesichts der stetig steigenden Nachfrage ist der Wohnungsmarkt vor allem in Ballungsräumen, Groß- und Universitätsstädten sehr angespannt. Nicht einmal 30 Prozent des gesamten bundesdeutschen Gebäudebestandes befindet sich in den Ballungszentren.
Zwar ist die Zahl sowohl der fertiggestellten Wohnungen als auch der Baugenehmigungen in Deutschland in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Doch das reicht noch lange nicht aus. Vor allem in den Metropolen wie Berlin, Frankfurt, Stuttgart oder München fehlt es an bezahlbarem Wohnraum. Logische Folge des Missverhältnisses von Angebot und Nachfrage: Die Immobilienpreise steigen weiter.
Um diesem Trend entgegenzuwirken, wollen der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW), der Bundesverband der Gipsindustrie e.V. (GIPS) und der FMI Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. (FMI) nun hoch hinaus: Insgesamt sollen über eine Million zusätzliche Wohnungen entstehen. Dazu möchte man in dicht besiedelten Gebieten einfach noch „eins draufsetzen“ – ein Stockwerk nämlich.
Über eine Million zusätzliche Wohnungen
Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Vorteile leuchten ein. Aufstockungen bestehender Gebäude können dazu beitragen, kostengünstigen Wohnraum vor allem im innerstädtischen Bereich zu schaffen. Zumal dadurch keine Grundstückskosten anfallen. Energetisch optimiert, verbessern sie außerdem die Energieeffizienz des gesamten Hauses. Sie tragen also zum Klimaschutz effektiv bei. Ein weiter Umweltaspekt: Grünflächen bleiben unversiegelt. Das heißt, dass kein zusätzliches Bauland benötigt wird. Die RE/MAX-Makler werden die Initiative gespannt verfolgen. Sie wissen, dass das Potenzial ist groß. Dennoch müssen für die Bauherren sowohl baurechtlich als auch wirtschaftlich günstige Rahmenbedingungen als Anreiz geschaffen werden. Nur so kann die Umsetzung der Initiative gelingen.
27. März 2018:
Auch 2018 werden die Immobilienpreise für Häuser und Wohnungen weiter anziehen...
... Zu diesem Schluss kommt der Arbeitskreis der Gutachterausschüsse in seinem „Immobilienmarktbericht 2017„. Es wurden für diesen rund eine Million Kaufverträge ausgewertet. Anzeichen für eine spekulative Blase sehen die amtlichen Gutachter dem Bericht nach nicht. „Die Investitionsbereitschaft auf dem Immobilienmarkt in der Bundesrepublik Deutschland ist vor dem Hintergrund positiver wirtschaftlicher Entwicklungen nach wie vor hoch“, sagt Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks im Vorwort. Auch wegen des anhaltend niedrigen Zinsniveaus bleibt eine Investition in Immobilien auch in 2018 attraktiv.
Große regionale Unterschiede bei den Immobilienpreisen
Allerdings gibt es bei den Immobilienpreisen große regionale Unterschiede. Wegen der mangelnden Angebote wurden vor allem in den städtischen Regionen Umsatzsteigerungen erzielt. Die Immobilienpreise in ländlichen Regionen dagegen stagnierten oder waren sogar rückläufig. Doch die durchschnittliche jährliche Preissteigerungsrate von neun Prozent seit 2009 zeugt von einer ungebrochen hohen Dynamik. Im Jahr 2016 wurden über 237 Millionen Euro auf dem Immobilienmarkt umgesetzt (bei gleichbleibender Transaktionsrate), Dies war im Vergleich zu 2014 ein Plus von knapp 25 Prozent.
Den größten Anteil am Umsatz hatten Wohnimmobilien. Hier wiederum machten selbstgenutzte Eigenheime und Eigentumswohnungen mit 75 Prozent den Löwenanteil aus. Die Gutachter stellten für das Jahr 2016 eine Preissteigerung von 20 Prozent gegenüber 2014 fest. Ein Ende des Preisanstiegs scheint noch nicht in Sicht. Im Fazit des Immobilienmarktberichts heißt es: „Der Druck auf den Wohnungsmarkt bleibt hoch, und das fehlende Angebot treibt die Preise weiter hoch.“ Hinzu kommt, dass es, besonders in den Großstädten, an Bauland fehlt.
Am stärksten stiegen die Preise in den „Top Seven“ (München, Stuttgart, Frankfurt, Düsseldorf, Köln, Berlin und Hamburg). Zumal es in diesen Städten viel Geld auf dem Markt gibt. Auch sind Immobilien in deutschen Metropolen bei vermögenden Anlegern aus Asien, Amerika und dem Nahen Osten sehr gefragt. Außerdem zieht es nach wie vor junge, gut qualifizierte Menschen in die deutschen Innenstädte. Auch durch dieses „Schwarmverhalten der nachwachsenden Generation“, wie es im Fachjargon heißt, haben sich die regionalen Preisunterschiede verstärkt.
2018 in eine eigene Immobilie investieren
In 2017 stiegen die Preise (gemessen zum Vorjahr) für Eigentumswohnungen in den ersten drei Quartalen um 7,8 Prozent. Für Ein- und Zweifamilienhäuser lag die Preissteigerung bei 5,8 Prozent. Sie möchten in diesem Jahr in ein Eigenheim investieren, bevor die Preise vielleicht noch weiter steigen? Dann lassen Sie sich bei der Suche von einem erfahrenen RE/MAX-Makler unterstützen. Er kennt sich auf dem Wohnungsmarkt aus und kann die Immobilienpreise einschätzen. Er weiß, wann eine Immobilie total überteuert ist. Durch ein detailliertes Suchprofil kann er nach passenden Immobilien Ausschau halten und Sie informieren sobald eine in sein Portfolio kommt.
20. März 2018:
In der Psychologie gilt die Wohnung als Ausdruck des seelischen Befindens. Egal ob Mietwohnung oder Eigenheim unser persönlicher Lebensraum spiegelt wieder, was wir brauchen und was uns wichtig ist. Dennoch ändert sich unser Einrichtungsgeschmack im Laufe der Jahre. Dies liegt nicht zuletzt daran...
...dass wir von wechselnden Stilen beeinflusst werden. Ob es uns gefällt oder nicht: Trends sind ansteckend. Es ist also völlig normal, das wir das rosa Samtsofa, dass wir vor Jahren noch als kitschig abgetan hätten, auf einmal total schön finden. Und tatsächlich ist es das auch, wenn wir es richtig in Szene setzen. Die Wandfarbe des Jahres 2018 heißt „Heart Wood“, ein Grau-Rosa, welches an edles Rosenholz erinnert.
Welche Einrichtungstrends ziehen 2018 in die Wohnungen ein?
2018 stehen vorwiegend gedeckte Farbtöne auf der Palette für Heimtextilien, Wandfarben und Wohnaccessoires. Dazu gehören von der Natur inspirierte Grüntöne wie Salbei und Minze sowie nostalgische Fliederfarben. Bei Möbelbezugsstoffen sind Blau-Varianten von „Blue Bell“ über „Navy Peony“ bis hin zu „Marina“ angesagt. Highlight-verdächtig sind auch die Grüngelb-Töne der Palette des Farbinstituts Pantone mit so klangvollen Namen wie „Golden Lime“. Sie werden, wenn man sie mit leuchtenden Rottönen kombiniert, zu echten Hingucker und sorgen bei Accessoires und der Dekoration für knallige Akkzente.
Schlicht designte, sehr hochwertige und klassische Möbelstücke sind einer der Trends der nächsten Jahre. Geradlinige Formen und reduziertes Design wirken beruhigend und entspannend. Gegentrend zum Minimalismus mit Fokus auf das Wesentliche ist der mystische Stil, der sich an der „Faszination der Nacht“ orientiert. Typisch für die neue Sehnsucht nach Opulenz sind Edelsteinfarben, samtige Materialien, Marmor, Terrazzo, Stuck und dunkles Holz.
Dazu passt der Kreis als Form des Jahres 2018. Runde Formen schaffen Wohninseln und stehen für Energie und Gemeinschaft. „Die Zeit des Cocoonings (Sich-Einspinnens) ist vorbei. Wir sehnen uns nach Gesellschaft, guten Gesprächen und Geborgenheit“, sagt die Trendforscherin Gudy Herder.
Das Zuhause als Oase des Wohlbefindens
Die Makler von RE/MAX wissen, am Ende entscheidet, wie auch bei der Auswahl einer Immobilie, immer der individuelle Geschmack. So ist es egal, ob man Trendfarben, Naturtöne oder den neuen Metallic-Look mag, ob man schlichte Eleganz, rustikale Gemütlichkeit oder üppige Pracht bevorzugt: Im Zentrum aller Geschmacksfragen steht das Zuhause als Oase des Wohlbefindens. Das Bedürfnis nach Schutz und Behaglichkeit in einer schnelllebigen und zunehmend als unsicher empfundenen Außenwelt wird sich voraussichtlich auch mittelfristig in unseren Wohnräumen abbilden. Zum Zuhause als Ort der Beständigkeit passen Möbel mit Geschichte, die die Bewohner erden und beruhigen.
14. März 2018:
Der März kündigt den Frühling an und die damit verbundene Aufbruchstimmung. Doch wenn die Tage langsam länger und heller werden, fällt in der Wohnung oder im Haus leider so manche „Grauzone“ störrend ins Auge. Nicht jeder fängt bei dem Gedanken an einen gründlichen Frühjagsputz an, zu frohlocken. Deshalb eine Sache gleich vorweg...
... :Auch Putzen ist Einstellungssache. Wer es als lästige Pflicht oder gar als Strafe ansieht, dem mag es helfen, ans Ziel zu denken. Denn eine saubere Wohnumgebung fördert den Wohlfühlfaktor. Hier kommen ein paar Tipps, wie Sie sich den Kampf gegen Wollmäuse & Co leichter machen können.
Tipps für den Frühjahrsputz
Für den nötigen Schwung beim Frühjahrsputz sorgt Ihre Lieblingsmusik. Warum wagen Sie nicht ein kleines Tänzchen mit dem Staubsauger? Wichtig für die Motivation ist es auch, sich klare Zeitlimits zu setzen. Auch muss der Frühjahrputz kein einsamer Kampf sein: Beziehen Sie Ihre Familie mit ein! Jeder bekommt eine Aufgabe – vielleicht möchten Sie die gemeinsame Anstrengung danach ein bisschen feiern?
Damit der Frühjahrsputz reibungslos vonstatten geht, sollten die Putzutensilien für Ihre Frische-Aktion stimmen. Für eine hygienische und pflegeleichte Reinigung genügen meist schon einfache Hausmittel und wenige, am besten biologisch abbaubare Putzmittel. Verwenden Sie hochwertige Reinigungstücher aus Mikrofaser und tragen Sie bequeme Gummihandschuhe. Praktisch ist auch eine Profi-Putzschürze mit vielen Taschen für Ihr Handwerkszeug.
Als erstes rücken Sie dem Gerümpel, das sich vor allem in den Schränken, Kisten und Schubladen angesammelt hat, zu Leibe. Denken Sie daran – Wegschmeißen befreit von unnötigen Staubfängern! Entsorgen Sie rigoros alles, was Ihr Wohnwohlgefühl behindert und genießen Sie das Gefühl von Freiheit und Leichtigkeit durch den neu gewonnenen Platz. Danach nehmen Sie sich für das Putzen einen Raum nach dem anderen vor. Grundsätzlich sollten Sie von oben nach unten und von hinten nach vorne putzen. Auch sollten Sie so vorgehen, dass Sie die Aufgaben nach Art der gleichen Putzutensilien einteilen.
Ein frischgeputztes Haus kann goldwert sein
Gerade wenn Sie planen, Ihre Wohnung oder Ihr Haus in diesem Frühjahr zu verkaufen, lohnt sich der ausgiebige Frühjahrsputz. Denn die RE/MAX-Makler wissen: der erste Eindruck ist beim Käufer oft entscheidend. Eine gepflegte Immobilie wirkt gleich viel hochwertiger. Dies kann sich auch positiv auf den Verkaufspreis auswirken. Wenn das kein guter Motivator ist, um den Staubwedel etwas gründlicher zu schwingen? Und wenn Sie Unterstützung beim Verkauf der Immobilie brauchen, dann kontaktieren Sie einfach einen RE/MAX-Immobilien-Fachmann in Ihrer Nähe.
07. März 2018:
Gerade in den vergangenen Wochen wurden wegen der anhaltenden Kälte die Heizungen hochgedreht. Das böse Erwachen kommt dann leider in manchen Fällen mit der...
... Heizkostenabrechnung. Wenn Ihre Heizkosten auffallend hoch sind, könnte dies auch daran liegen, dass Sie „zum Fenster raus heizen“. Das heißt, dass ein Teil der Wärmeenergie über sogenannte Wärmebrücken entweicht. Diese Wärmelecks eines Hauses lassen sich anhand von Thermografiebildern gezielt orten.
Thermografiebilder zeigen, wo die Wärme entweicht
Thermografiebilder zeigen, wo genau die Schwachstellen der Gebäudehülle eines Hauses liegen. Diese können sich am Dach, der Fassade, den Fenstern oder der Haustüre befinden. Optimale Voraussetzungen für die Thermografie-Aufnahmen sind winterliche Außentemperaturen von unter 5° C. Wichtig ist außerdem, dass das Gebäude zum Zeitpunkt der Aufnahmen gut beheizt ist.
Um die bestmögliche Kontrastwirkung zu erreichen, sollten die Bilder am späten Abend bzw. in der Nacht bei kalter und trockener Witterung aufgenommen werden. Die RE/MAX-Makler empfehlen in diesem Fall jedoch unbedingt die Nachbarn vorher zu informieren. Nicht dass diese denken, dass Einbrecher draußen ihr Unwesen treiben.
Auf den Bildern leuchtet Ihr Haus dann in bunten Farben: Rot, orange, gelb oder weiß stehen für mittlere bis hohe Wärmeverluste. Blau, lila und schwarz dagegen stehen für eine gute Isolierung. Wer ganz sichergehen will, kombiniert die Außenansicht von jeder Seite des Hauses mit Aufnahmen des Hausinneren. Dort ist es genau umgekehrt: Dunkle Farben markieren ein kaltes, also schlecht isoliertes Bauteil.
Thermografiebilder gehören in die Hände eines Fachmanns
Es ist möglich, sich so eine Spezialkameras für Thermographiebilder auszuleihen. Der DEN empfiehlt jedoch, die Aufnahmen von einem professionellen Gebäudethermographen machen zu lassen. Am besten ist es, einen unabhängigen Energieberater mit Kenntnissen über Messtechnik und Baukonstruktion zu beauftragen. Denn der Umgang mit dem Aufnahmegerät und die Bilder sind nicht selbsterklärend. Bei einer Begehung vor Ort kann der Spezialist auf Basis der Thermografie-Aufnahmen genau feststellen, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll und nachhaltig sind, um Ihre Heizkosten wieder zu senken.
27. Februar 2018:
Die Nebenkostenabrechnung eines Jahres bezieht sich in den meisten Fällen auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Eine „deadline“, die der Vermieter unbedingt einhalten sollte...
... ist die Abrechnungsfrist. Das heißt, die Abrechnung über die Betriebskosten von 2017 sollte den Mietern bis spätestens zum 31. Dezember 2018 vorliegen. Ist dies nicht der Fall, wird die Nebenkostenabrechnung unwirksam und eventuelle Nachforderungen an den Mieter sind ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 BGB).
Das sagt der Gesetzgeber zu den Verjährungsfristen
Diese Frist gilt auch dann, wenn es zu einer Verspätung der WEG-Abrechnung kommt. In einem Urteil vom 25.1.2017 (VIII ZR 249/15) entschied der Bundesgerichtshof, dass Vermieter einer Eigentumswohnung die Betriebskosten auch dann innerhalb der Jahresfrist abrechnen müssen, wenn der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung noch nicht vorliegt.
Ist die Nebenabrechung einmal verschickt, sollte der Vermieter darauf achten, dass der Mieter seine Schulden innerhalb einer bestimmten Frist begleicht. Denn nach Ablauf der Verjährungsfrist dürfen z. B. nicht einfach die Mietkautionen für offenstehende Nachzahlungen verwendet werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil aus dem Jahr 2016 (BGH, Urteil v. 20.7.2016, VIII ZR 263/14).
In diesem Fall verweigerte ein Vermieter beim Auszug des Mieters die Herausgabe des zu Beginn des Mietverhältnisses in Form eines Sparbuches bereitgestellten Mietsicherheit. Er tat dies, weil der Mieter einige Nachzahlungen aus älteren Betriebskostenabrechnungen nicht beglichen hatte. Der Bundesgerichtshof entschied trotzdem zugunsten des Mieters. Denn für Nebenkostenabrechnungen gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195, BGB) . Diese war bereits überschritten und die Nachforderungen damit hinfällig.
Eine Verjährung der Nebenkostenforderung kann laut § 203 BGB nur gehemmt werden, wenn der Mieter während der Verjährungsfrist Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegt und die Verhandlungen und Überprüfungen der Abrechnung noch andauern.
Kein Risiko eingehen bei der Nebenkostenabrechnung
Bei der alljährlichen Erstellung der Betriebskostenabrechnung muss der Vermieter also nicht nur darauf achten, dass die Rechnung inhaltlich korrekt und formell richtig (§ 259 BGB) ist. Genauso wichtig ist, dass er die Fristen einhält, die im § 556 BGB festgelegt sind. Daher raten die RE/MAX-Makler: Machen Sie Ihre Abrechnung nicht auf den letzten Drücker. Denn falls Ihnen ein Fehler unterläuft und Sie Ihre Abrechnung korrigieren müssen, greift die Ausschlussfrist und Sie laufen Gefahr, Geld zu verlieren. Tragen Sie sich am besten schon heute einen Termin im Kalender ein, bis wann Sie die Nebenkostenabrechnungen erledigt haben möchten. So laufen Sie keine Gefahr, am Ende auf den Kosten sitzen zu bleiben.
20. Februar 2018:
Bei Kündigung wegen Eigenbedarf muss der Vermieter seiner Anbietpflicht nachkommen. Besitzt er mehrere Wohnungen in einem Haus oder einer Wohnanlage, muss er...
...dem gekündigten Mieter eine Alternativwohnung anbieten. Dies gilt sowohl für freistehende Wohnungen als auch für welche, die erst im Zeitraum der Kündigungsfrist frei werden (BGH, VIII ZR 311/02). Dabei spielt es keine Rolle, wenn diese Wohnungen nur befristet zur Verfügung stehen.
Bei Verstoß gegen die Anbietpflicht droht Schadensersatz
Ein Verstoß gegen die Anbietpflicht kann den Vermieter teuer zu stehen kommen. Denn sie ist mit hohen Folgekosten verbunden, weil dem zu Unrecht gekündigten Mieter Schadenersatz zusteht. Dieser umfasst die Umzugs- & Maklerkosten, Herrichtungskosten der neuen Wohnung und eventuell die Differenz zwischen alter und neuer Miete (VIII ZR 232/15).
Die Kündigung ist dann ungerechtfertigt, wenn der Kündigungsgrund bereits bei Abschluss des Mietvertrags vorhersehbar war. Das Gleiche gilt, wenn der Kündigungsgrund nur vorgeschoben ist. Der Vermieter muss in seiner schriftlichen Kündigung vernünftige und nachvollziehbare Gründe angeben, warum er für sich, seine Familienangehörigen oder Haushaltsangehörigen Eigenbedarf anmeldet. Oder warum er bei mehreren frei stehenden Wohnungen gerade diese Wohnung braucht.
Grundsätzlich kann der Vermieter jedoch entscheiden, welche seiner Wohnungen er, bzw. ein Angehöriger, nutzen möchte. Falls ein Angehöriger einziehen soll, muss dessen Name und der Verwandtschaftsgrad genannt werden. Wichtig ist außerdem der Hinweis auf das Widerspruchsrecht. Legt der Mieter Widerspruch ein, muss er sein Schreiben dem Vermieter spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist zukommen lassen.
Kündigungsfristen bei Kündigung einhalten
Die gesetzlichen Kündigungsfristen müssen auch bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf eingehalten werden. Bei einer Mietdauer von bis zu fünf Jahren beträgt sie drei Monate. Wohnt der Mieter über acht Jahre in der Wohnung sind es schon neun Monate. Schwierig wird es, wenn bei dem Mieter die Sozialklausel greift. Härtegründe sind z. B. hohes Alter, Krankheit, Schwangerschaft oder ein bevorstehendes Examen. Ob etwas zumutbar oder nur schwierig ist, ist jedoch Ermessenssache des Gerichts. Das Vermietungsrecht ist komplex. Bei einer Neuvermietung Ihrer Immobilie unterstützen Sie gerne die erfahrenen RE/MAX Makler in Ihrer Nähe.
13. Februar 2018:
„Wer ist an einer Senioren WG interessiert? Bin 64 Jahre jung und habe eine Katze!“, lautet der Text eines Inserats. Früher waren WGs eine Wohnform für Studenten. Doch die Zeiten ändern sich. Bei den Senioren...
...wächst der Mut, sich auf alternative Wohnformeneinzulassen. Denn auch Mehrgenerationshäuser erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Inzwischen gibt es rund 540 Multigenerationenhäuser in Deutschlands Städten. Dort wohnen Menschen aller Generationen zusammen und helfen einander im Alltag.
Gute Gründe für alternative Wohnformen
Die heutige Generation „50+“, die sich allmählich über alternative Wohnformen Gedanken macht, entstammt den geburtenstarken Jahrgängen der 60er Jahre. Sie haben häufig in jüngeren Jahren bereits WG-Erfahrung gesammelt. Sie wissen also, worauf sie sich einlassen. Es wächst eine Generation aktiver Senioren heran. Diese möchten so lange wie möglich selbstbestimmt leben. Das Altersheim ist für viele Menschen ein Schreckgespenst, dem man möglichst nicht begegnen möchte. Zudem hat, wer in Gesellschaft lebt, gute Chancen, bis ins hohe Alter geistig fit zu bleiben.
Wer seine Mitbewohner für eine Wohngemeinschaft nicht im Bekannten- oder Freundeskreis findet, nutzt das Internet. Auf Portalen wie „Lebensfreude 50.de“ kann man gezielt nach Gleichgesinnten suchen. Vereine wie „MuT“ planen generationsübergreifende WG-Projekte. Sie mieten z. B. stillgelegte Bauernhäuser an,. Dort sollen „Wohlfühlgruppen“ entstehen. Es geht dabei um ein „tolerantes und tatkräftiges Miteinander“ mit viel Platz für separates und individuelles Wohnen. Aber es gibt dort auch Gemeinschaftsräumen wie eine große Wohnküche. Wichtig ist bei nachlassender Mobilität im zunehmendem Alter natürlich eine gute Anbindung an Stadt mit Einkaufs- und Freizeitangeboten.
Finanzielle Pluspunkte für das gemeinsame Wohnen
Selbstverständlich bieten Senioren-WGs über die persönlichen Vorteile hinaus auch pragmatische Pluspunkte: Das Einmieten oder -kaufen in ein gemeinsames Wohnprojekt bringt beträchtliche Kostenersparnis. Das betrifft nicht zuletzt auch die Pflege im fortgeschrittenem Alter. Je nach Wunsch und Bedürftigkeit kommt dann ein ambulanter Pflegedienst. Aber auch eine 24h-Betreuung ist für WG-Mitglieder ist leichter. Sie suchen derzeit mit Gleichgesinnten nach einer passenden Immobilie, die sie sich teilen möchten? Dann nehmen Sie Kontakt mit einem lokalen RE/MAX-Makler auf. Die gemeinsame Suche mit einem Immobilienexperten führt meist sehr viel schneller ans Ziel.
06. Februar 2018:
In Deutschland leben Millionen Paare ohne Trauschein zusammen. Das kann viele Vorteile haben, im Falle eines gemeinsamen Immobilienkaufs gibt es jedoch einiges zu beachten....
...Dadurch wird vermieden, dass einer der Partner im Falle einer Trennung oder beim Tod des Partners benachteiligt wird. Während Ehepartner in der Regel im Güterstand einer Zugewinngemeinschaft leben, gibt es für unverheiratete Paare keine Rechtssicherheit und damit auch keinen Wertausgleich. Vorbeugen kann man durch einen Partnerschaftsvertrag. Auch die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann Ärger vermeiden.
Partnerschaftsvertrag statt Trauschein
Grundsätzlich gilt: Der Eintrag im Grundbuch bestimmt die Eigentumsverhältnisse. Deshalb sollten sich beide Partner im Grundbuch eintragen lassen. Haben sie unterschiedlich viel zum Kauf beigesteuert, kann statt der hälftigen Verteilung auch ein Beteiligungsverhältnis eingetragen werden.
In einem notariell beurkundeten Partnerschaftsvertrag oder im Gesellschaftervertrag der GbR können die weiteren Regelungen für den Fall einer Trennung vereinbart werden. Hier kann festgehalten werden, ob im Falle einer Trennung die Immobilie verkauft werden soll, bzw. wer ausziehen muss. Auch wird die Entschädigungshöhe festgelegt, die der Partner, der die Immobilie behält, dem anderen auszahlen muss. Der Vertrag regelt zudem, inwiefern eventuelle Eigenleistungen eines Partners beim Bau oder Umbau einer Immobilie berücksichtigt werden.
Der Vertrag sollte die Interessen beider Partner bestmöglich berücksichtigen, um einer Wertminderung der Immobilie durch eine Zwangsversteigerung vorzubeugen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, frühzeitig einen Notar zu konsultieren.
Die Wichtigkeit eines Erbvertrags beim Immobilienkauf
Auch der Tod eines der Partner sollte beim Immobilienkauf bedacht werden. Gibt es keinen Erbvertrag, erben die leiblichen Kinder des Verstorbenen bzw. dessen Eltern den entsprechenden Anteil an der Immobilie. Selbst wenn der Lebensgefährte im Testament bedacht ist, steht nahen Verwandten ein gesetzlicher Pflichtteil zu. Dieser beträgt immerhin die Hälfte des Anspruchs. Das heißt: Gehörte die Immobilie dem verstorbenen Partnern zur Hälfte, bekommen die Erben ein Viertel der Immobilie. Auch das Finanzamt langt bei unverheirateten Paaren im Erbfall kräftig zu. Während der erbschaftssteuerliche Freibetrag bei Ehegatten 500.000 EUR beträgt, steht dem überlebenden Partner nur ein Freibetrag von 20.000 EUR zu. Die RE/MAX-Makler empfehlen zudem ein lebenslanges Nießbrauchsrecht an der Immobilie einzutragen. Dadurch erhält der überlebende Partner die alleinige Weiternutzung der Immobilie. Auch wenn Verwandte Miteigentümer der Immobilie sind. So lässt sich auch die Erbschaftssteuer umgehen.
30. Januar 2018:
Die Plattenbauweise mit vorgefertigten Betonteilen bescherte der modularen Bautechnik einen schlechten Ruf. „Arbeiterschließfächer“ nannte man die stereotypen Plattenbauten der Fünfzigerjahre in der DDR...
...Heute gibt sich modulares Bauen experimentell und visionär. Damit ist sie nicht nur im Sozialen Wohnungsbau gefragt. Ob Containerhaus, Bungalow oder mehrstöckige Wohn- oder Bürohäuser, die reduzierten Kosten und eine verringerte Bauzeit machen die Modulare Bauweise attraktiv.
Bezahlbare Unterkünfte dank Baukastenprinzip
Wohnraum ist knapp. Das Modulare Bauen erweist sich als probates Mittel, um in kurzer Zeit bezahlbare Unterkünfte zu schaffen – nicht nur für Flüchtlinge, sondern auch für Studenten, Senioren und junge Familien. Beim Bauen mit Modulen werden vollständig montierte Bauteile und sogar komplett ausgestattete Wohneinheiten in einer Fabrik vorgefertigt und an Ort und Stelle wie Legosteine eines riesigen Baukastens zusammengesetzt.
Doch nicht nur im Sozialen Wohnungsbau ist das modulare Bauen en vogue. Neben Hausanbietern greifen auch Architekten zunehmend das Thema der vorgefertigten Module auf. Modulares Bauen bedeutet größere Planungs- und damit Kostensicherheit für den Bauherren sowie mehr Mobilität und Flexibilität: So können einzelne Module auch auf Zeit aufgestellt und später wieder abgebaut werden (z. B. beim Auszug der Kinder). Oder man kann später ein Gebäude noch problemlos aufstocken, wenn der Platz im Haus zu knapp wird.
Neben Mini-Atelierhäusern und komplett bezugsfertigen kleinen Feriendomizilen gehören auch Anbaumodule zum Sortiment einiger moderner Hausanbieter. Diese kann sogar mieten. Sie werden durch einen Windfang mit dem Haupthaus verbunden. Es ist auch möglich, das komplette Eigenheim oder auch ein Mehrfamilienhaus aus einzelnen vorgefertigten Systembauteilen zusammenzusetzen. Dazu werden eine Vielzahl von Modulelementen zu einer Gruppe zusammengestellt wird. So gibt es Bausätze für die Gebäudehülle mit Stützen, Balken, Fester oder Türen.
Indivuelle Häuser in Rekordbauzeit?
Die RE/MAX-Makler sind bei Besichtungsterminen von Immobilien in Modularer Bauweise immer wieder erstaunt, wie individuell sie sein können. Aber ihr größter Vorteil liegt natürlich in der schnellen Bauzeit und ihrer Flexibilität. Durch die serielle Produktion der Module kann die Baufirma die Herstellungszeit reduzieren. Da vor Ort dann nur noch Wasser und Strom angeschlossen werden müssen, ist das Modulhaus innerhalb weniger Tage bezugsfertig. Aber es ist natürlich klar, dass der Individualität mit dieser Bauweise Grenzen gesetzt sind. So lassen sich nicht alle Sonderwünsche damit realisieren.
23. Januar 2018:
In Zeiten niedriger Zinsen stecken viele Anleger ihr Geld in den Kauf einer Immobilie. Da Baugrundstücke immer rarer werden, ist der Kauf eines Hauses in attraktiver Lage besonders beliebt...
...Damit spart man sich zudem die oft anstrengende Bauphase. Es gibt aber nur wenige Altbauten, die gänzlich frei von Mängeln sind. Diese fallen bei einer Besichtigung jedoch nicht immer ins Auge. Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht ARGE rät Immobilienverkäufern, bauliche Mängel offenzulegen. Klauseln wie „gekauft wie gesehen“ können den privaten Verkäufer einer gebrauchten Immobilie teuer zu stehen kommen. Denn sie schützen nicht vor eventuellen Schadensersatzansprüchen.
Die Offenbarungspflicht des Verkäufers
Von pauschalen Klauseln wie „gekauft wie gesehen“ ist bei einem Hausverkauf grundsätzlich abzuraten. Sie sind meist unwirksam. Außerdem bergen sie für den Verkäufer das Risiko, der arglistigen Täuschung bezichtigt zu werden. Denn bei dem Verkauf einer Immobilie hat der Verkäufer eine Offenbarungspflicht. Wenn der Verkäufer also einen Mangel kennt und ihn nicht offenlegt, muss er für ihn haften.
Ein häufiger Klagegrund sind Feuchtigkeitsschäden. Sie führen immer wieder zu Anfechtungen des Kaufvertrages. Es sei denn der Verkäufer kann sich darauf berufen, dass der Käufer durch die deutlich sichtbaren Schimmelflecken an den Wänden hätte vorgewarnt sein müssen. Arglistiges Handeln wäre es, die Flecken an der Wand hinter einer Tapete zu verbergen.
Zu Mängel und Risiken, die dem Käufer auch ungefragt offenbart werden müssen, gehören z. B.: eine mangelnde Außenabdichtung, Altlasten auf dem Grundstück, Asbest-Belastung des Gebäudes, Gefahr von Hochwasser und Überflutung, ein feuchter Keller oder eine unzureichend funktionierende Heizung. Grundsätzlich darf der Verkäufer nichts verschweigen, was für den Kaufinteressenten von Bedeutung ist.
Der sichere Hausverkauf
Sie möchten demnächst ein Haus oder eine Wohnung verkaufen? Ein Hausverkauf ist komplex. Von daher lassen Sie sich dabei von einem RE/MAX-Fachmann unterstützen. Er analysiert Ihre Immobilie und bereitet die Verkaufsunterlagen professionell vor. Außerdem übernimmt er für Sie die Verkaufsverhandlungen. Und wenn der Käufer gefunden ist, setzt er mit Ihnen den Kaufvertrag auf und bereitet den Notartermin vor. Kontaktieren Sie uns für ein erstes unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch!
16. Januar 2018:
Gerade in der kalten Jahreszeit ist es herrlich, morgens in ein vorgeheiztes Badezimmer zu kommen. Und in der Küche wartet bereits der frisch gebrühte Kaffee auf einen...
Dabei handelt es sich nicht um Zauberei. Nein – Dank der modernen Smart Home-Technikist dies für viele Menschen bereits Normalität. Eine Studie des Marktforschungsinstitutes Splendid Research aus dem Jahr 2017 hat herausgefunden, dass bereits 36 Prozent der Verbraucher zwischen 18 und 69 Jahren Zuhause Smart Home-Anwendungen nutzen. 40 Prozent zeigen sich interessiert und lediglich jeder Vierte lehnt eine solche Nutzung generell ab.
Smart Home-Anwendungen auf verlangsamten Wachstumskurs
Der Studie zufolge besitzen Smart-Home-Nutzer vor allem Anwendungen aus den Bereichen Energiemanagement, Unterhaltung und Kommunikation. Steigender Wachstum ist bei Anwendungen, die die Wohn- und Gebäudesicherheit betreffen, zu erwarten. Dazu zählen z. B. Bewegungsmelder im Haus, die mit Überwachungskameras verbunden sind. Für diese Technik interessieren sich auch die bisherigen Nichtnutzer. Sie möchten dadurch ihr Haus oder ihre Wohnung besser vor Einbruch schützen.
Die Studie zeigte jedoch, dass das Wachstum des Smart Home-Marktes in den letzten zwei Jahren langsamer war, als erwartet. Die Befragten nannten als Grund für ihre Skepsis gegenüber der Hausautomatisierung die verwirrende Vielfalt an Anbietern und Anwendungen. Ein weiterer Kritikpunkt war, dass die Funkstandards und -systeme unterschiedlicher Hersteller häufig nicht kompatibel sind. Als größte Sorge wurde jedoch der Punkt Datensicherheit bzw. Schutz der Privatsphäre genannt.
Wichtige Tipps zum Schutz Ihres Hauses
Um sich vor Hackerangriffen zu schützen, sollten die Datenverbindungen Ihrer Smart Home-Technik immer verschlüsselt sein. Auch ist es wichtig, Updates immer sofort zu installieren, um dadurch eventuelle Sicherheitslücken zu vermeiden. Aber natürlich sollten Sie sich nicht nur auf den digitalen Schutz verlassen. Sicherheitsschlösser, einbruchssichere Fenster und verstärkte Türen sind auch bei der neuesten Smart Home-Technik empfehlenswert. Sie sind auf der Suche nach einem „intelligenten“ Haus? Dann seien Sie smart und kontaktieren Sie einen RE/MAX-Makler in Ihrer Nähe. Dieser hilft Ihnen, eine Traumimmobilie zu finden, die für Sie mitdenkt.
09. Januar 2018:
Die meisten Menschen suchen nach einem geschützten und sicheren Ort, an dem sie sich fallen lassen können. Das Gefühl von Geborgenheit gibt uns Kraft, die Herausforderungen des Alltags besser zu bewältigen...
...Und ein Wohlfühlort kann dabei helfen, die eigenen Träume zu verwirklichen. Dabei spielen Bezugspersonen meist sogar eine wichtigere Rolle als die häuslichen vier Wände. Denn viele verbinden „Zuhause“ in erster Linie mit vertrauten Menschen. Im letzten Jahr fand Vonovia durch eine repräsentative TNS-Emnid-Verbraucherumfrage heraus, dass 67 Prozent der Deutschen (71 % Frauen, 64 % Männer) sich dort heimisch fühlen, wo sie sich mit ihren Liebsten umgeben.
Ein Zuhause sorgt für’s Nestgefühl
Der Wunsch nach einem Nest ist erwartungsgemäß bei den 30- bis 39-Jährigen besonders hoch (88 %). Viele Paare heiraten in den Dreißigern und gründen eine Familie. Sie wissen das Eigenheim besonders zu schätzen. Ganz nach dem Motto: „My Home, my Family“.
Mit steigendem Alter gewinnen Faktoren wie Behaglichkeit und Gemütlichkeit zunehmend an Bedeutung. Besonders bei der Generation 50+ stehen Bequemlichkeit und Komfort hoch im Kurs. Dennoch empfinden nur 40 Prozent die Wohnung als ihr Zuhause. Bei den Menschen ab 60 sind es bereits 52 Prozent. Für sie spielt auch die Verwurzlung am Wohnort eine stärkere Rolle.
Berufstätige (74 %) verbinden ein schönes Zuhause vor allem mit der Anwesenheit ihrer Liebsten. Sie freuen sich nach einem anstrengenden Arbeitstag meist darauf, nach Hause zurückzukehren. Im heimischen Hafen können sie dann den Arbeitsalltag hinter sich lassen.
62 Prozent der Frauen finden es wichtig, eine heimelige Atmosphäre durch Dekoration und schöne Möbeln zu schaffen. Dagegen verbindet nur jeder zweite Mann eine schön eingerichtete Wohnung mit heimeligen Empfindungen.
Das Zuhause in einer mobilen Gesellschaft
Es gibt auch regionale Unterschiede. Im Saarland wird z. B. die häusliche Gemeinschaft besonders hoch bewertet (95 %). In Norddeutschland setzt man vor allem in Bremen (94 %) und Hamburg (73 %) auf ein behagliches Kuschel-Feeling zu Hause. Das Fazit der Studie lautet: Das Zuhause in den eigenen vier Wänden genießt in unserer mobilen Gesellschaft nach wie vor einen hohen Stellenwert. So stimmten nur sieben Prozent der Befragten der Aussage zu “Zuhause ist dort, wo ich bin, auch wenn ich unterwegs bin“. Wenn auch Sie nach einem behaglichen Zuhause suchen, dann lassen Sie sich von einem unserer lokalen RE/MAX-Maklern helfen. Sie haben ein großes Netzwerk und richten sich bei der Suche nach einer Immobilie ganz nach Ihren persönlchen Vorstellungen und Wünschen.
03. Januar 2018:
Ein neues Jahr ist angebrochen und sicherlich sind auch Sie voller guter Vorsätze. Fitnessstudios haben regelmäßig am Jahresanfang Hochkonjunktur. Mit Sport soll gegen die über Weihnachten angegessenen Fettpölsterchen angekämpft werden...
...Doch es gibt auch eine Methode, um den Geist und die Seele zu Jahresbeginn von altem Ballast zu reinigen: Nämlich durch das Haus entrümpeln! Sich von alten Sachen zu befreien, schafft nicht nur Ordnung in Ihrem Haus, sondern auch Platz im Kopf für neue Ideen und Impulse. Ein aufgeräumtes Zuhause wirkt harmonisierend auf das Unterbewusstsein und lässt die von altem Gerümpel blockierte Energie frei fließen.
Die Drei-Kisten-Methode für das Haus entrümpeln
Die erste Kiste ist für den Müll bestimmt. Hier gehört alles hinein, was Sie die letzten zwölf Monaten nicht mehr benutzt haben, was kaputt oder abgenutzt ist. Wichtig: Entsorgen Sie Kiste 1 so schnell wie möglich, damit Sie nicht in Versuchung kommen, das ein oder andere Stück zu „retten“.
Die zweite Kiste ist für die Dinge bestimmt, bei denen Sie sich unsicher sind oder die für andere vielleicht noch brauchbar sind. Was zu schade für den Müll oder den Kleider-Sammelcontainer ist, können Sie auch über das Internet verkaufen. Oder vielleicht gibt es demnächst einen Flohmarkt in Ihrer Nähe? Die Kiste mit den restlichen Sachen stellen Sie in den Keller. Wenn Sie die Sachen im Laufe des Jahres nicht vermissen, ist auch diese Kiste reif für den Müll!
Kiste Nr. 3 ist Ihre persönliche Schatzkiste. Sie ist z. B. für Erinnerungsstücke bestimmt, die Ihnen ans Herz gewachsen sind, die aber in einem Regal nur Staub fangen würden. Diese Kiste können Sie z.B. im Schrank im Schlafzimmer verstauen. Dann können Sie immer wieder hineinsehen, um Kraft zu tanken. Doch seien Sie ehrlich beim Aussortieren: In die Schatztruhe gehören nur Dinge, die Ihnen wirklich wichtig sind!
Haus entrümpeln vor einem Umzug
Die Drei-Kisten-Methode können Sie auch als Vorbereitung für einen Umzug anwenden. Denn gerade bei einem Umzug empfiehlt es sich, sich von Altem zu trennen und unnötigen Ballast nicht mehr in das neue Zuhause mitzunehmen. Nutzen Sie diese Gelegenheit zum Ausmisten! Denn damit ersparen Sie sich die Arbeit für Dinge, die Sie nicht mehr brauchen, einen neuen Platz zu finden. Die RE/MAX-Makler wünschen Ihnen einen guten Jahresbeginn und drücken Ihnen die Daumen, dass es in diesem Jahr mit der Umsetzung der guten Vorsätze für das neue Jahr wirklich klappt.
28. Dezember 2017:
„Da konnte ich einfach nicht dran vorbeigehen. Dieses Kleid musste ich einfach kaufen“ – kommt Ihnen dieser Satz bekannt vor? Gerade die Damen der Schöpfung...
.... entwickeln beim Thema Kleidung eine gewisse Sammelleidenschaft. Die Folge: Irgendwann platzt der Kleiderschrank aus allen Nähten. Darunter leidet nicht nur die Ordnung, sondern auch die Nerven. Z. B. wenn die Arbeit ruft und die passende Bluse einfach nicht auffindbar ist. Träumen deshalb auch Sie von einem maßgeschneiderter Stauraum, der zur Wohnung und zu Ihrer Garderobe passt? Ein begehbarer Kleiderschrank ist ein Luxus, der kein Traum bleiben muss. Mit einer variablen Innenausstattung, passgenauen Gleittüren und ein wenig Geschick bzw. Hilfe vom Fachmann kann jeder sein ganz persönliches Raumwunder schaffen.
Der Luxus vom begehbaren Kleiderschrank
Viele wünschen sich mehr Platz für Kleider, Schuhe oder Accessoires. Und wie für (fast) alle Probleme auf dieser Welt, gibt es auch hierfür eine Lösung: der begehbare Kleiderschrank. Selbst wenn Sie kein Zimmer zu Hause „übrig“ haben, das man zum Ankleide umfunktionieren kann. Der stressfreie Start in den Tagist realisierbar. Um einen Schrank in den Raum zu integrieren, sollte das Schlafzimmer etwa zwölf Quadratmeter messen. Eine Tiefe von 120 Zentimetern reicht für den maßgeschneiderten Stauraum aus, der mit dekorativen Gleitschiebetüren vom Schlafzimmer abgetrennt werden kann.
Eine vom Fachmann individuell geplante Schrankinnenaufteilung ermöglicht es, den Platz bis unter die Decke optimal zu nutzen. Durch millimetergenau eingepasste Ordnungssysteme, wie herunterklappbare Kleiderstangen, spezielle Krawattenbügel, Schubladen für Accessoires und Schmuck sowie Schuhablagen wird dies möglich. Auszüge und fahrbare Liftsysteme garantieren, dass jedes Teil leicht zugänglich wird, indem es auf Wunsch auf Greifhöhe herunterfährt. Dabei lassen sich ungenutzte Ecken, Nischen und Dachschrägen im Schlafzimmer z. B. optimal für Schubfächer oder Regale verwenden.
Begehbarer Kleiderschrank – Den Traum wahr werden lassen
Warum nicht einfach das Projekt vom begehbaren Kleiderschrank auf die Liste der Vorsätze für das nächste Jahr setzen? Damit Sie den Vorsatz dann am Ende auch wirklich umsetzen, sollten Sie schriftlich einen Monat festlegen, in dem Sie den Umbau starten wollen. Der begehbare Kleiderschrank gehört übrigens zu den Details, die unsere Kunden in dem RE/MAX-Suchprofil sehr häufig angeben. Je detailliertere Angaben Sie im Suchauftrag machen, desto leichter kann der örtliche RE-MAX-Makler dann die Immobilie finden, die den Vorstellungen von Ihrem Traumhaus entspricht.
19. Dezember 2017:
Weihnachten und Neujahr sind gute Gelegenheiten, um für ein harmonisches Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter zu sorgen. Wie wär‘s mit einer netten Neujahrskarte für den oder die Mieter im Haus? Viele Hauseigentümer bedenken nicht...
... dass es gerade in konfliktfreien Zeiten hilfreich ist, den Kontakt mit dem Mieter durch kleine Gesten aufrecht zu erhalten. Das hilft auf Dauer ein harmonisches Miteinander zu schaffen. Die Erfahrung zeigt, dass sich viele Probleme auf der Grundlage eines guten Verhältnisses einvernehmlich lösen lassen.
Als Vermieter zum harmonischen Mietverhältnis beitragen
Grundsätzlich sollte ein Vermieter seinem Mieter auf Augenhöhe begegnen und ihn keinesfalls in Großgrundbesitzer-Manier von oben herab behandeln. Ihr Mieter ist gewissermaßen Ihr Kunde. Bieten Sie ihm also einen gewissen Service. Signalisieren Sie ihm, dass er sich an Sie wenden kann, wenn er ein Anliegen hat. Kümmern Sie sich zeitnah darum und schieben Sie die Lösung des Problems bzw. die Reparatur eines Schadens nicht auf die lange Bank. Mieter, die sich nicht beachtet fühlen, suchen sich gern beim Mieterverein einen aufmerksameren Ansprechpartner. Wer sich hingegen vom Vermieter gut behandelt fühlt, ist seinerseits auch eher bereit, entgegenzukommen. Da wird zum Beispiel eine Kleinreparatur auch mal selbst ausgeführt.
Es ist außerdem ratsam, wichtige Angelegenheiten persönlich bzw. telefonisch zu besprechen. E-Mails, Faxe oder Briefe sind nicht nur zeitaufwendig, sie führen auch schnell zu Missverständnissen. So manches Mietverhältnis ist bereits durch unglückliche Formulierungen, die der andere in den falschen Hals bekommen hat, auf eine harte Probe gestellt worden.
Auch wenn es um neue Vereinbarungen wie z. B. die Ankündigung einer Nebenkostenerhöhung geht, sollten Sie zunächst das persönliche Gespräch suchen, um sich mit dem Mieter zu einigen. Im Anschluss fixieren Sie dann die Vereinbarung schriftlich, um künftigen Konflikten vorzubeugen. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht an Ihrem Vertragspartner vorbei reden.
Ein persönliches Gespräch baut so manche Brücke
Wenn der Mieter nicht oder nicht pünktlich zahlt, sprechen Sie erst persönlich ihm. Sobald Dritte hinzugezogen werden wie Anwalt oder Mieterverein, verhärten sich oft die Fronten. Die Makler von RE/MAX raten in so einem Fall, immer, sachlich zu bleiben und eine Vereinbarung zu treffen, mit der alle Beteiligten leben können. Am Ende zahlt es sich aus, sich um ein harmonisches Miteinander zu bemühen. Es erspart auf die lange Sicht viel Ärger. Warum nicht in der Weihnachtszeit damit anfangen? RE/MAX wünscht Ihnen auf jeden Fall eine friedliche Weihnachtszeit und einen erfolgreichen Start ins Jahr 2018!
12. Dezember 2017:
Viele Menschen freuen sich, wenn endlich der erste Schnee im Jahr fällt. Die Schneeschaufel gehört allerdings zu den weniger beliebten Gerätschaften. Aus diesem Grund stellt sich alle Jahre wieder die Frage: Wer muss eigentlich,...
... wann und wo Schnee räumen? Grundsätzlich muss der Hauseigentümer dafür sorgen, dass die Gehwege entlang seines Grundstückesfrei von Schnee und Eis sind, damit es nicht zu Unfällen durch Ausrutschen kommt. Wenn er diese Pflicht auf seine Mieter überträgt, muss dies im Mietvertrag geregelt sein. Ein Absatz in der Hausordnung genügt nur, wenn diese Bestandteil des Mietvertrags ist.
Wichtige Hinweise zum Winterdienst
Steuer: Ob Mieter oder Vermieter: Wer keine Lust auf Schneeschippen hat, kann einen Hausmeisterdienst beauftragen. Diese Kosten sind steuerlich absetzbar. Viele Vermieter geben die Schneeräumarbeiten in Auftrag und legen die Kosten auf die Mieter um. Diese dürfen den in der Nebenkostenabrechnung erscheinenden Betrag von der Steuer absetzen, wenn die Rechnung per Überweisung gezahlt wurde.
Räum- und Streupflicht: In den meisten Kommunen beginnt die Sreupflicht schon um sieben Uhr morgens und am Wochenende zwei Stunden später. Für das Schneeschaufeln gilt: Der Hauptweg vor dem Haus muss verkehrssicher sein. Wenn es keinen Bürgersteig vor dem Grundstück gibt, muss eine begehbare Spur von mindestens 1,20 Meter am Straßenrand freigeschaufelt werden. Der Fußweg zwischen dem eigenen und dem Nachbarhaus muss bis zur Mitte freigeräumt werden. Und bei Kreuzungen geht die Räumpflicht bis zur Fahrbahnkante. Außerdem sollte bei einem Mehrfamilienhaus dafür gesorgt werden, dass kein Bewohner auf dem Weg zum Hauseingang oder den Garagen ausrutschen kann. Wurde kein Winterdienst in Auftrag gegeben, muss der Vermieter alle benötigten Geräte und Streumittel zur Verfügung stellen.
Es gibt Ausnahmen beim Schneeräumen
Für altersschwache und kranke Mieter entfällt die Schneeschaufelpflicht. Ob sie selbst oder der Vermieter sich um eine Vertretung bemühen muss, ist dabei strittig. Sicher ist nur, dass der kranke Mieter die Kosten tragen muss, wenn ein Winterdienst beauftragt wird. Die Räum- und Streupflicht endet übrigens erst um 20 Uhr. Bis dahin die Wege in regelmäßigen Abständen geräumt werden. Und leider schützen weder Berufstätigkeit noch Urlaub vor dem Kampf gegen den Neuschnee und Glatteis. Für Hauseigentümer, die Schadensersatzforderungen vorbeugen möchten, gibt es die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Diese greift allerdings nicht bei „grober Fahrlässigkeit“. Die RE/MAX-Makler empfehlen von daher jedem, sich über die eigenen Schneeräumpflichten genauestens zu informieren.
05. Dezember 2017:
Der 1. Advent ist da! Damit beginnt das vorweihnachtliche Wettdokorieren. Ganz nach dem Motto: Wer hat das schönste Haus? Während der eine eine dezente Weihnachtsdekoration bevorzugt, kann es dem anderen...
nicht hell und bunt genug sein. So stehen in der einen Hauseinfahrt Kolonnen an beleuchteten Plastikweihnachtsmännern. Auf der anderen Straßenseite erklimmt dagegen ein lebensgroßer Kunststoff-Weihnachtsmann die Hausfassade. Über Geschmack läßt sich streiten, aber strafbar ist vermeintlich schlechter Geschmack nicht. Im eigenen Bereich (Wohnung inkl. Fenster und Balkon) darf jeder nach Herzenslust dekorieren. Das kann der Vermieter, solange keine Brandgefahr besteht, nicht verbieten.
Beim Schmücken der Außenfassade die Erlaubnis des Vermieters einholen
Beim Dekorieren der Außenfassade sind die örtlichen Gegebenheiten und nicht der persönliche Geschmack des Vermieters maßgebend. So darf der Vermieter die Weihnachtsdeko z. B. nicht mit der Begründung verbieten, dass sie die Optik des Hauses verschlechtert. Dies gilt vor allem dann, wenn die Nachbarhäuser auch großzügig geschmückt sind oder die Dekoration dezent im Hinterhof angebracht wird.
Fassadenschmuck ist zulässig, so lange sie die Außenwand nicht beschädigt und die Nachbarn nicht gestört werden. Damit die Deko die Weihnachtsfans am Ende jedoch nicht teuer zu stehen kommt, muss sie sicher angebracht werden. Kraxelnde Weihnachtmänner müssen z. B. so befestigt werden, dass sie einem Schneesturm standhalten. Damit sie keinem Passanten auf den Kopf fallen können. Im Allgemeinen endet die persönliche Weihnachtsdekofreiheit dort, wo sie die Rechte anderer berührt.
Doch leider kommt es immer wieder zu Klagen. Denn manche Mieter leben ihre Gestaltungsfreude hemmungslos aus. Das drückt auf die vorweihnachtliche Stimmung ihrer Nachbarn. Allerdings müssen Nachbarn mit Kitsch & Co leben – solange dieser nur die Augen beleidigt.
Wie steht’s mit der Weihnachtsdekoration von Gemeinschaftsräumen?
Ein Weihnachtskranz an der eigenen Haustür ist meistens erlaubt. Nachbarn müssen es jedoch nicht akzeptieren, wenn sich die weihnachtliche Dekowut auf das Treppenhaus und den Hausflur ausdehnt. Das Gebot der Rücksichtnahme ist auch überschritten, wenn die Festbeleuchtung das Schlafzimmer des Nachbarn nachts taghell erleuchtet. So wurde schon mancher durch singende Rentiere oder blinkende Lichterketten um den Schlaf gebracht. Diese Vorweihnachts-Geschädigten können verlangen, dass die aufdringliche Beleuchtung ab 22 Uhr ausgeschaltet wird. Wir raten, um die vorweihnachtliche Stimmung in der Nachbarschaft nicht zu gefährden, lieber auf die ein oder andere Lichterkette zu verzichten, wenn sie den Nachbarn zu sehr stört. Die RE/MAX-Makler wünschen Ihnen auf jeden Fall eine frohe und besinnliche Adventszeit!
28. November 2017:
Im Winter hat die Sauna Hochkonjunktur. Kein Wunder – denn das Schwitzen in einem Raum hat viele positive Effekte auf den Körper. Es reinigt ihn, verbessert das Wohlbefinden,...
... beugt Erkältungen vor und fördert die Entspannung. Auch in Deutschland ist der Saunabesuch längst zum beliebten Freizeitvergnügen geworden und gehört zum Kernstück des anhaltenden Gesundheits- und Wellnesstrends. Beliebter Klassiker ist die finnische Sauna. In Finnland gehört die Sauna zum Alltag. Viele Finnen gehen mehrmals pro Woche ins Hitzebad und haben eine eigene Sauna im Haus. Das gemeinsame Schwitzen wird dort häufig zum sozialen Event.
Tipps für die Wellness-Oase Zuhause
In Deutschland gehören Saunas häufig zur Ausstattung eines Erlebnisbades oder eines Fitnessstudios. Wer lieber für sich allein entspannen möchte und ein paar Quadratmeter im Keller mit Wasseranschluss übrig hat, kann sich den Traum von einer eigenen Sauna im Haus recht leicht und kostengünstig selbst realisieren.
Für Heimwerker empfiehlt sich ein Bausatz. Dabei müssen die vorgefertigten Wände ausreichend isoliert sein. Die Saunatür sollte eine Spezialanfertigung sein, denn eine normale Glastür hält der Hitze auf Dauer nicht stand. Damit die Saunawände dicht bleiben, werden sie aus hochwertigem Holz (z. B. nordische Fichte oder kanadische Hemlocktanne) gebaut. Für die Saunabänke empfiehlt sich allerdings eher Pappel, Espe oder Linde, da diese Holzarten weniger aufheizen.
Da der Saunaofen einen Starkstromanschluss benötigt, sollte er ausschließlich von einem zugelassenen Elektriker angeschlossen werden. Das A und O für ein gesundes Saunieren ist die Belüftung. Um einen ausreichenden Luftaustausch zu gewährleisten, sollte die Zuluft-Öffnung in einen gut belüftbaren Raum führen. Die Abluft-Öffnung sollte möglichst im Freien liegen. Für die Hinterlüftung ist ein zwei bis fünf Zentimeter großer Abstand zwischen Sauna-Kabine und Wand einzuplanen.
Vor dem Einbau einer Sauna, sollte man unbedingt abklären, ob Saunieren dem eigenen Körper auch wirklich gut tut. Denn nicht jeder Kreislauf verträgt die heißen Temperaturen und hohe Luftfeuchtigkeit. Menschen mit Herz- oder Blutdruckproblemen sollten vorsichtig sein. Auch wer Venenprobleme hat oder erkältet ist, sollte die Sauna meiden.
Haus mit Sauna gesucht
Sie sind gerade auf der Suche nach einem neuen Eigenheim? Und Sie haben auch schon ganz konkrete Vorstellungen, wie Ihr zukünftiges Zuhause aussehen soll? Dann lassen Sie sich doch von uns helfen. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie uns einen Suchauftrag zukommen lassen können. Entweder Sie kontaktieren einen RE/MAX-Makler in Ihrer Nähe. Dieser nimmt das Suchprofil im Detail auf und kontaktiert Sie, sobald er eine passende Immobilie gefunden hat. Oder Sie füllen unser kurzes Kontaktformular mit Ihrer E-Mail-Adresse aus. Sie bekommen dann automatisch alle neuen Objekte über diesen Weg zugeschickt. Bequemer können Sie Ihr neues Zuhause nicht finden. Natürlich auch mit Sauna im Keller, wenn das für Sie zu einem perfekten Traumhaus gehört!
21. November 2017:
Frost, Eis und Schnee machen nicht nur dem Menschen zu schaffen. Damit Ihr Haus den Härtetest der kalten Jahreszeit unbeschadet übersteht, sollten Sie es jetzt...
... einem Winter-Check unterziehen. RE/MAXhat ein paar Empfehlung für Sie zusammengestellt, damit Sie und Ihre Immobilie gut durch den Winter kommen.
So bereiten Sie Ihr Eigentum auf die kalte Jahreszeit vor:
Dach und Fassade überprüfen: Ganz oben auf der To-Do-Liste steht die Überprüfung Ihres Hausdaches. Wenn kein Fachmann zur Hand ist, kann der Hausbesitzer mit einem Fernglas auch selbst überprüfen. Wurden z. B. Dachpfannen durch die Herbststürme beschädigt? Ist dies der Fall, müssen diese ausgetauscht werden. Denn Nässe, die durch undichte Stellen eindringt, kann den Dachstuhl oder die Dämmung beschädigen. Befreien Sie die Dachrinnen von Herbstlaub und Schmutz, damit die Fallrohre nicht verstopfen. Läuft die Regenrinne über, riskieren Sie Feuchteschäden an der Hauswand. Wichtig ist auch, dass der „Mantel“ ihres Hauses wetterfest ist. So sollten Risse im Putz der Fassade unbedingt vor dem ersten Frost beseitigt werden. Ins Mauerwerk eindringendes Wasser dehnt sich in gefrorenem Zustand aus und dann können Teile der Fassade abplatzen.
Wasserleitungen, Türen und Fenster: Sichern Sie die Wasserleitungen im Außenbereich. Drehen Sie dazu das Wasser ab. Öffnen Sie die Hähne, damit das restliche Wasser aus dem Rohr ablaufen kann. Überprüfen Sie auch die Dämmung zugänglicher Warmwasserleitungen in unbeheizten Bereichen. Auf dem Weg ins Hausinnere sind jetzt die Fenster und Türen an der Reihe. Schließen Sie dicht? Prüfen Sie die Scharniere und justieren Sie sie ggf. nach. Es ist empfehlenswert die Gummidichtungen der Fenster alle paar Jahre zu erneuern.
Heizungsanlage warten lassen: Zu einem richtigen Winter-Check gehört auch die Überprüfung Ihrer Heizungsanlage. Regelmäßige Wartung durch einen Fachmann erhöht dabei nicht nur die Lebensdauer, sondern spart auch Energiekosten, die z.B. durch eine zu hoch eingestellte Vorlauftemperatur entstehen. Denken Sie auch daran, die Heizkörper zu überprüfen und ggf. zu entlüften.
Sicherheit rund ums Haus:
Um Unfällen rund ums Haus vorzubeugen, empfiehlt es sich, Stein- und Holzwege sowie Treppen von Moos zu befreien und lockere Steine zu befestigen. Achten Sie auch auf ausreichende Beleuchtung auf allen Wegen und Treppen rund ums Haus. Eine gute Außenbeleuchtung erhöht bei Glätte und früh einsetzender Dunkelheit nicht nur die Sicherheit, sondern schreckt auch Einbrecher ab. Die RE/MAX-Makler sind sich sicher, wenn Sie alle Punkte auf der Winter-Checkliste abgehakt sind, ist Ihr Haus fit für die Wintersaison!
14. November 2017:
Nasskaltes Novemberwetter und Frost verlocken nicht gerade dazu, im Garten zu werkeln. Doch stellen Sie Ihre Gummistiefel noch nicht in die Ecke. Bevor Sie den Garten rund um Ihr Haus ...
... seinem Winterschlaf überlassen, sollten Sie den Rasen vom letzten Herbstlaub befreien. Decken Sie außerdem die Beete im Garten mit einer bis zu zwei Zentimetern dicken Schicht aus Kompost bzw. Mulch aus Grasschnitt, leicht verrottbarem Laub- und anderen Gartenabfällen ab, um sie vor dem Frost zu schützen. Aber Achtung: Zu dicke Schichten ersticken den Boden und verursachen Fäulnis!
Tipps für die Herbstlaub-Entsorgung im Garten
Das Haus in der kalten Jahreszeit bestmöglich verkaufen
Sie sind gerade dabei einen passenden Käufer für Ihre Immobilie zu finden? Gerade in der dunklen Monaten des Jahres ist es für den Verkauf besonders wichtig, dass der Garten um die Immobilie gepflegt aussieht. Schließlich möchten Sie für Ihre Immobilie einen möglichst hohen Preis erzielen. Aber die graue Jahreszeit läßt so manche Immoblie in einem weniger ansprechenden Licht erscheinen. Die RE/MAX-Makler wissen, dass der erste Eindruck eines Käufers einen enormen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben kann. Kontaktieren Sie einen Immobilien-Experten in Ihrer Nähe für einen reibungslosen Verkauf. Er hilft Ihnen mit seiner Erfahrung und seinem Expertenwissen dabei, Ihre Immobilie in das bestmögliche Licht zu rücken. Damit es mit dem Verkauf möglichst noch vor dem nächsten Wintereinbruch klappt.
07. November 2017:
Ist die Mobilität durch einen Unfall oder Krankheit eingeschränkt, wird die Treppe im eigenen Haus zum täglichen Kraftakt und Sturzrisiko. In einigen Fällen wird sie sogar zum unüberwindlichen Hindernis ...
... Spätestens dann sollte man über den Einbau eines Treppenlifts nachdenken. Dieser hilft in den eigenen vier Wänden mobil zu bleiben, anstatt sich auf einzelne Räume im Haus beschränken zu müssen.
Treppenlift hilft die Selbständigkeit zu bewahren
Treppenlifte sind in nahezu allen Treppenhäusern installierbar. Es gibt Modelle für gerade, kurvige, enge und steile Treppen. Der Klassiker unter den Treppenliften für Senioren und gehbehinderte Menschen ist der Sitzlift. Dieser wird über eine ein- oder zweigliedrige Schiene befördert. Für Menschen, die wegen Krankheit einen Sitztlift nur vorübergehend brauchen, gibt es auch die Möglicheit der Miete. Und auch für Rollstuhlfahrer gibt es Plattform- oder Hublifte, die sie im Rollstuhl sitzend treppauf transportieren.
Wer einen Treppenlift kaufen möchte, sollte die Kosten im Vorfeld genau berechnen. Zu dem eigentlichen Preis kommen nämlich immer die Kosten für die Montage und ggf. für den Umbau noch hinzu. Aber auch über die Möglichkeit von Zuschüssen sollte man sich vor dem Kauf informieren. Denn als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes wird ein neuer oder gebrauchter Treppenlift durch die Pflegeversicherung der Krankenkasse häufig finanziell bezuschusst. Es ist dabei ratsam, den Antrag für den Zuschuss bereits vor dem Kauf des Treppenlifts zu stellen. Mietmodelle sind ebenfalls zuschussberechtig!
Auch die räumlichen Voraussetzungen spielen bei der Planung eines Treppenlifts eine wichtige Rolle. Vergleichen Sie zudem die Service-Leistungen der verschiedenen Anbieter. Eine Beratung und Begutachtung der Treppensituation vor Ort sollte kostenfrei und unverbindlich möglich sein. Ebenso wie eine Hilfestellung bei Finanzierungsanträgen. Zum Service seriöser Anbieter gehört auch eine Probefahrt mit einem bei einem ihrer Kunden eingebauten Treppenlift. Professionelle Montage und optionale Wartung sollten ebenfalls im Angebot enthalten sein.
Barierefreies Wohnen im Alter
Gerade im Alter kann Barrierefreiheit zum Thema werden. Die meisten älteren Menschen bevorzugen es, so lange wie möglich selbstbestimmt im eigenen Zuhause zu leben. Viele tauschen ihr Haus gegen eine kleinere Wohnung. Das ist natürlich ein großer Schritt, der frühzeitig geplant werden sollte. Die RE/MAX-Makler sind Ihnen gerne bei der Suche nach einem altersgrechten, neuen Zuhause behilflich. Kontaktieren Sie einfach einen Makler in Ihrer Nähe. Damit Sie so lange wie möglich in Ihren eigenen vier Wände wohnen bleiben können.
01. Novmber 2017:
„Nesthocker“ so nennt man junge Erwachsenen, die auch nach der Adoleszenz weiterhin im Elternhaus wohnen bleiben. Wenn Ihr Nachwuchs längst flügge ist, aber keine Anstalten macht, das elterliche Nest zu verlassen, ...
... befinden Sie sich in guter Gesellschaft. Laut einer Studie des Statistischen Bundeamtesaus dem Jahr 2016 leben stattliche 62 Prozent der 18- bis 24-Jährigen immer noch bei den Eltern. Im Vergleich dazu zogen 1990 die jungen Erwachsenen in Deutschland bereits drei bis vier Jahre früher aus dem Haus.
Wenn Kinder aus dem Elternhaus nicht ausziehen wollen
Im Allgemeinen verlassen Töchter früher das elterliche Zuhause als die Söhne. So wohnten laut der Studie nur 56 Prozent der jungen Frauen im Alter zwischen 18 und 24 Jahren bei den Eltern. Bei den jungen Männern waren es dagegen ganze 68 Prozent. Wann der Nachwuchs flügge wird, hängt dabei auch stark vom Wohnort ab: So bleiben die jungen Erwachsenen auf dem Land eher bei den Eltern wohnen, als ihre Altersgenossen in der Stadt.
Die Gründe für das späte Ausziehen sind vielfältig: Der häufigste Grund ist ein ganz pragmatischer: Geld. Da die Ausbildungszeiten heute länger sind, kann sich der Nachwuchs ein eigenes Leben auch später leisten, sagen Soziologen. Dazu kommt, dass die Mieten von Wohnungen in vielen Studentenstädten inzwischen für manche Eltern unbezahlbar geworden sind.
Ein weiterer Faktor ist das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Eltern und Kindern. Die heutige Eltern haben ein eher partnerschaftliches Verhältnis zu ihren Kindern. Das führt dazu, dass sich die Kinder Zuhause sehr wohlfühlen und keinen Grund für einen Auszug sehen. Zudem wird im Hotel Mama oft ein toller Service geboten. So genießen viele junge Erwachsene die Bequemlichkeit des Elternhauses. Dadurch entscheidet sich so manch einer, der die Wahl hat, sein Geld für Miete und Lebensmittel oder für ein eigenes Auto, teure Klamotten, Urlaubsreisen oder das neueste Handy auszugeben, nicht selten für den Komfort bei den Eltern.
Wie Nesthockern schneller Flügel wachsen
Was also tun, wenn Sie als Eltern Ihr behagliches Heim gerne wieder für sich alleine hätten? Da hilft nur eins: Schränken Sie den Service im „Hotel Mama“ ein. Und auch eine angemessene finanzielle Beteiligung am Leben beflügelt den Wunsch nach einer eigenen Wohnung auf oft auf wundersame Weise. Wer es sich leisten kann, der investiert in eine kleine Studentenwohnung. Damit schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe. Denn neben dem erwünschten Auszug spart man sich zudem die teure Wohnungsmiete. Die Makler von RE/MAX sind Ihnen gerne dabei behilflich, das passende Objekt zu finden. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt zu einem unserer Makler in Ihrer Nähe auf. Manchmal muss man dem Glück etwas auf die Sprünge helfen.
24. Oktober 2017:
Wenn Sie im Erdgeschoss kalte Füße bekommen, ist die Ursache dafür meist im Keller zu suchen. Bis vor wenigen Jahren war es normal, dass der Keller, das „Stiefkind“ des Hauses, kalt und manchmal auch feucht war ...
... Heute gilt ein ungedämmter Keller, angesichts schwindender fossiler Energien und steigender Energiepreise, als Bausünde. Tatsächlich ist der Keller ein Wärmeleck. Bis zu zehn Prozent der Heizenergie verpuffen im Erdreich. Das Dämmen von Kellerdecke oder Bodenplatte ist also sinnvoll. Es spart Heizkosten und sorgt für wohnliche Temperaturen im Parterre.
Eine Dämmung der Kellerdecke zum Energiesparen
Wenn die Raumhöhe es erlaubt, reicht es in den meisten Fällen aus, die Kellerdecke von unten zu dämmen. Dazu kann man z. B. eine kostengünstige Dämmung mit Mineralwolle oder Polystyrol verwenden. Damit wird ein Wärmeverlust im Erdgeschoss „nach unten“ vermieden. Eine zusätzliche Sanierung der Kelleraußenseite mit speziellen Dämmstoffen ist sehr aufwändig und teuer. Diese Maßnahme empfiehlt sich nur, wenn der Keller auch als Wohnraum genutzt und beheizt werden soll. Denn dann spart eine vom Fachmann angebrachte wasserabweisende Wärmedämmung nicht nur Energie, sondern verhindert auch Feuchteschäden.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet einen Investitionszuschuss oder zinsgünstigen Kredit für die Wärmedämmung von Kellerdecken. Dies gehört zu ihrem Förderprogramm „Energieeffizient sanieren“. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen durch einen zertifizierten Energieberater geplant und von Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt werden.
Wenn Sie wissen möchten, wie gut Ihr Keller gedämmt ist: Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt bietet einen kostenlosen Energie-Check für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern. Dabei werden alle Gebäudeteile und die Heiztechnik auf ihre Energieeffizienz untersucht.
Bewertung Ihrer Immobilie durch RE/MAX
Auch die Experten von RE/MAX führen gerne eine Bewertung Ihrer Immobilie durch. Bei dieser Bewertung geht es um den Wert Ihres Hauses. Das Ergebnis ist für Sie als Eigentümer transparent, nachvollziehbar und realistisch gestaltet. In die Bewertung fließen auch die Aspekte „Welche baulichen Möglichkeiten einer Veränderung sind rechtlich bei meiner Immobilie zulässig?“ und „Welcher Renovierungsbedarf besteht oder wird in nächster Zeit akut?“ mit ein. Dies hilft Ihnen bei der Entscheidung, ob sich eine Kellerdämmung bei Ihrem Haus als Wertsteigerung lohnt oder nicht. Kontaktieren Sie uns einfach für ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch!
17. Oktober 2017:
Was tun, wenn das Eigenheim zu klein wird, weil z. B. Familienzuwachs ins Haus steht oder Sie mehr Platz für ein Home-Office brauchen? Eine Möglichkeit zusätzlichen Raum zu schaffen, ist eine Aufstockung. Dadurch vermeiden Sie es, ....
... den eigenen Garten zuzubauen oder dem Nachbarn zu nahe zu rücken. Eine Aufstockung kann entweder auf dem bereits vorhandenen Wohnraum oder der Garage erfolgen. Besonders leicht lässt sich das zusätzliche Geschoss auf dem Flachdach eines Bungalows errichten. Hat Ihr Hausein Steildach, können Sie bereits durch eine Erhöhung des Kniestocks um 80 cm etwa ein Drittel mehr Wohnfläche gewinnen. Dabei wird das abgedeckte Dach entfernt oder angehoben und die Außenwand durch Mauerarbeiten oder vorgefertigte Holzbauteile erhöht.
Wann ist der beste Zeitpunkt und wie gehe ich vor?
Ein idealer Zeitpunkt für eine Aufstockung ist die Erneuerung bzw. der Austausch des Daches. Ist die Sanierung einer Immobilie der Hauptgrund für den Umbau, können Sie den „Erhaltungsaufwand“ steuerlich geltend machen. Je nach Aufstockungsvariante und Gestaltungsmaterial bewegen sich die Gesamtkosten (inklusive Planung und Einreichung) zwischen etwa 800 und 2.000 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche. Voraussetzung ist, dass ein Anschluss an bestehende Installationseinrichtungen möglich ist.
Um festzustellen, wie belastbar Ihr Haus ist, muss zunächst die Statik des Gebäudes untersucht werden. Die kostensparende Holzrahmenbauweise ist durch ihr geringes Gewicht und die kurze Aufbauzeit für eine Aufstockung besonders geeignet. Denn Holzkonstruktionen haben den Vorteil, dass sie auch bei geringer Wanddicke die Anforderungen der Energieeinsparungsverordnung EnEV erfüllen.
Wer Kosten sparen will, kann beim Innenausbau selbst Hand anlegen. Das Erdgeschoss bleibt während des Umbaus bewohnbar. Wichtig ist, dass bei der Verbindung des Erdgeschosses mit dem Aufbau keine Wärmebrücken entstehen. Ansonsten ist das Neben- bzw. Übereinander von Ziegel- und Holzbauweise unproblematisch.
Baurechtliche Grundlagen einer Aufstockung
Ebenso wie ein Anbau ist auch eine Aufstockung genehmigungspflichtig. Was dabei zu beachten ist, regeln die Landesbauverordnungen. Fügt sich die neue Planung in die bestehende Bebauung ein, hat Ihr Vorhaben gute Chancen auf Bewilligung. Der Architekt stellt den Bauantrag und leitet das Genehmigungsverfahren ein. Er überwacht die Bauleitung und kümmert sich auch um Formalitäten wie Brand- und Schallschutzanforderungen. Eine Gebäudeaufstockung steigert auch meist den Wert eines Hauses, da sich durch sie die Zimmeranzahl vergrößtert. Welche baulichen Möglichkeiten bei einer Veränderung rechtlich zulässig sind, spielen auch bei einem Bewertungsgutachten eine Rolle. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, kontaktieren Sie einfach einen unserer RE/MAX-Experten für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
10. Oktober 2017:
Heute in der Firma, morgen zu Hause arbeiten: Das Home-Office gehört längst zum Alltag vieler deutscher Arbeitnehmer. Leider gilt nach wie vor die Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofes nach dem Motto „ganz oder gar nicht“. Demnach kann ein Mitarbeiter, ...
... der einen Teil seiner Arbeit Zuhause am Schreibtisch erledigt, dies nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Das Gericht lehnt eine prozentuale Anerkennung der im Heimbüro verbrachten Arbeitszeit ab. Denn aus seiner Sicht ist eine solche Teilzeit-Nutzung nicht überprüfbar. Auch die anteilige Aufteilung eines Zimmers in private Nutzung und „Büroecke“ wird nicht anerkannt (BFH-Urteil vom 17.2.2016, X R 32/11). Anders sieht es bei der Anmietung eines Arbeitszimmers außer Haus aus. Die Aufwendungen hierfür werden in voller Höhe angerechnet.
So sagt die Steuer Ja zum Arbeitszimmer
Wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht sind die anteiligen Miet- und Nebenkosten unbegrenzt als Werbungskosten absetzbar. Das Arbeitszimmer muss dann aber nachweislich der Dreh- und Angelpunkt der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit sein. Wenn also z. B. ein freier Journalisten eine 80-Quadratmeter-Wohnung bewohnt, in der sich ein acht Quadratmeter großes Arbeitszimmer befindet, kann er zehn Prozent der Miete bzw. der Finanzierungskosten für den Immobilienkredit absetzen. Dazu kommen die jeweils anteiligen Betriebskosten, Versicherungen und andere Ausgaben.
Auch wer auf das Heimbüro ausweicht, weil im Betrieb kein eigener Schreibtisch zur Verfügung steht, darf die Kosten in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings nur bis zu einer Höchstgrenze von 1.250 Euro jährlich. Von dieser Regelung profitieren z. B. Lehrer ebenso wie Außendienstmitarbeiter und Freiberufler.
Auch Steuerzahler in der Aus- oder Fortbildung dürfen den Arbeitsplatz in der Wohnung absetzen. Denn ihr Heimbüro ist zwangsläufig Mittelpunkt der ihrer Tätigkeit. Dies gilt auch für Rentner oder Pensionäre, die zusätzliche Arbeitseinkünfte haben.
Das Arbeitszimmer muss jedoch ein eigener, abgeschlossener Raum sein. Zusätzlich darf das Zimmer nur „ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke“ genutzt werden. Wer sein Arbeitszimmer auch privat nutzt (z. B. als Gästezimmer), kann es nicht von der Steuer absetzen.
Eine Sitzecke im Arbeitszimmer ist erlaubt
Auch, was die Einrichtung betrifft, gibt es strenge Regeln. Neben den klassischen Büromöbeln wie Schreibtisch, Stuhl, Regalen und Bücherschrank ist immerhin eine Sitzecke erlaubt. Auch gegen schmückendes Beiwerk wie Blumen und Bilder hat das Finanzamt nichts einzuwenden. Sie arbeiten im Home-Office und sind auf der Suche nach nach einer Wohnung oder einem Haus mit einem seperatem Arbeitszimmer? Kein Problem, nehmen Sie einfach Kontakt mit einem unserer RE/MAX-Makler auf. Oder Sie hinterlassen uns über unser kurzes Online-Formular Ihre Email-Adresse. Sie werden dann automatisch informiert, sobald ein passendes Objekte gelistet wird.
03. Oktober 2017:
Bei den derzeitigen Herbststürmen wird man sich so mancher Schwachstellen am Haus bewusst. Wenn Sie auch bei geschlossenen Fenstern das Gefühl haben, dass Ihnen ein kühles Lüftchen um die Nase weht, sollten Sie bei der nächsten Modernisierung ....
... Ihrer vier Wände die Fenster nicht vergessen. Gerade in den letzten 30 Jahren hat sich das „Windauge“ (engl. window) zum wirksamen Wärmeschutz entwickelt. Messbar ist dies am Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert). Dieser gibt an, wie viel Energie pro Quadratmeter Fensterfläche verloren geht. Je geringer der Wert, desto weniger Heizenergie geht verloren.
Der Uw-Wert macht den Unterschied
Natürlich kommt es nicht nur auf die Verglasung, sondern auch auf den Rahmen und die Dichtung an. Achten Sie deshalb bei der Auswahl Ihrer neuen Fenster nicht nur auf das CE-Siegel, sondern auch auf den Uw-Wert. Denn nur der Uw-Dämmwert bezieht sich auf das komplette Fenster.
Die vor 1978 eingebauten Einfachverglasungen haben den Uw-Wert 5. Bei Fenstern mit Isolierverglasung liegt der Uw-Wert schon bei 3 W/(m² K). Erst moderne Fenster werden mit Zwei-Scheiben-Wärmeschutzglas und einem Uw-Wert von 1,2 den Vorgaben der Energieeinsparungsverordnung EnEV gerecht.
Der entscheidende Durchbruch in der Geschichte des Fensters gelang 1995. Damals begann man, eine hauchdünne Metallschicht zwischen die Scheiben der herkömmlichen Zweifachverglasung einzuziehen, um die Wärmestrahlung zu reflektieren. Zusätzlich füllte man den Zwischenraum mit Edelgas statt mit Luft. Dadurch wird die Wärmeleitfähigkeit verringert und weniger Wärme kann durch das Fenster entweichen.
Die Kosten für den Fenstertausch hängen von der Form und dem Wärmedämmfaktor ab. Bei der Kalkulation sollte man aber unbedingt auch den Ausbau und die Entsorgung der alten Fenster mit einberechnen.
U-Wert der Haus-Außenwand beachten!
Richtig sinnvoll ist eine Fenstererneuerung jedoch nur im Zuge einer Fassadendämmung. Denn wenn die Fenster besser gedämmt sind als die Außenwand, verlagert sich die kälteste Zone von der Fensterscheibe auf die Innenoberfläche der Außenwände. Um Schäden durch Kondensfeuchte und Schimmel zu vermeiden, sollte der U-Wert der Außenwand immer etwas niedriger sein als der U-Wert der Fenster. In einem früheren RE/MAX-Blog-Betrag hatten wir bereits auf die Wichtigkeit von ausreichendem Lüften hingewiesen. Bei einem Fenstertausch sollten Sie Ihr persönliches Lüftungsverhalten noch einmal genau unter die Lupe nehmen. Denn durch die verringerte Zugluft wird das regelmäßige Lüften um so wichtiger. Dabei ist ein mehrmaliges Stoßlüften effektiver, als eine konstante Kippstellung der Fenster.
26. September 2017:
Wegen der teils heftigen Stürme in den letzten Monaten, denkt so mancher Gartenbesitzer zum Schutz seines Hauses darüber nach, den ein oder anderen Baum im Garten zu fällen. Denn manche Bäume sind nach seiner Meinung über die Jahre zu hoch gewachsen. Nun fürchtet der Hausbesitzer, dass sie beim nächsten starken Sturm abbrechen und auf sein ....
... Haus fallen könnten. Oder ihn stört, dass durch die Größe eines Baumes nicht mehr genug Sonnenlicht ins Haus kommt. Aber Vorsicht, selbst im eigenen Garten ist das Fällen eines Baumes nicht immer erlaubt.
Diese Punkte sollten Sie bei einer Baumfällung beachten
Für das Fällen eines Baumes eignen sich am besten die Monate von November bis Anfang Februar. Denn in dieser Zeit tragen die Bäume wenig Laub und das Holz trocknet schneller. Vom 1. März bis 30. September sind Baumfällarbeiten teilweise sogar verboten, weil dies die Nist- und Brutzeit von den einheimischen Vögeln stört.
Zudem fallen bestimmte Baumarten unter die Baumschutzverordnung und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung gefällt werden. Die Regeln sind regional unterschiedlich und werden lokal durch die Kommunen festgelegt.
Aber ein Baum kann sogar als Bestandteil eines Hauses gelten. So entschied z. B. das Landesgericht Berlin in einem Urteil, dass eine Baumfällung eine bauliche Veränderung darstellt, wenn ein Baum den Charakter eines Gartens prägt. Das Urteil (AZ 53 S 69/15) bezog sich auf die Anfechtungsklage gegen den Beschluss einer Eigentümerversammlung. Diese hatte beschlossen eine Roteiche auf dem Gemeinschaftsgrundstück fällen zu lassen. Der betreffende Baum war 90 Jahre alt und 28 Meter hoch. Laut dem Gutachten eines Sachverständigen musste man zwar langfristig mit Bruchgefahr rechnen, doch könnte der Baum durch Stutzen und Anlegen eines Baumgurtes noch einige Jahre erhalten bleiben. Somit war die ersatzlose Fällung des Baumes durch das Urteil verboten.
Vor einer Baumfällung sich erst erkundigen
Aus diesen Gründen empfehlen die Makler von REMAX jedem Hausbesitzer, sich vor einer Baumfällung unbedingt vorab bei dem örtlichen Gartenamt oder dem Ordnungsamt der Gemeinde genauestens zu informieren. Denn eine Baumfällung entgegen der geltenden Vorschriften kann sehr teuer werden. Die Fällung eines geschützen Baumes als Ordnungswidrigkeit gilt. Aus diesem Grund kann laut Bußgeldkatalog bei einer Fällung ohne Genehmigung je nach Bundesland eine Geldbuße von bis zu 100.000 EUR drohen. Wenn dagegen ein Baum nicht mehr stabil ist und eine Gefahr darstellt, kann die Gemeinde eine Sondergenehmigung zur Beseitigung des Baumes ausstellen.
21. September 2017:
Die Gartensaison geht in die letzte Runde. Doch der Gartenbesitzer, der sich zu früh in die Winterpause verabschiedet, wird es spätestens dann bereuen, wenn Moos, braune Stellen und Unebenheiten den Rasen rund um das Haus im Frühjahr verunzieren. Unsere RE/MAX-Makler wissen, der Garten ist die Visitenkarte Ihres Hauses. Von daher braucht Ihr Rasen jetzt noch....
... einmal Ihre ganze Aufmerksamkeit, um den Herbst und Winter gesund zu überstehen. Aus diesem Grund sollten Sie die folgenden Tipps beachten.
Das braucht Ihr Rasen jetzt
Doch wohin mit dem Herbstlaub auf dem Rasen?
Nun können Sie und Ihr Grün im Garten sich eine Auszeit nehmen. Damit Ihr Rasen im Frühjahr ebenmäßig und kraftvoll wachsen kann, sollten Sie ihn im Winter so wenig wie möglich betreten. Denn gefrorene Halme brechen, verfärben sich und wachsen langsamer nach. Doch was tut man mit dem ganzen Herbstlaub? In einem unserer nächsten RE/MAX-Blogbeitrag verraten wir es Ihnen …
12. September 2017:
Allmählich werden die Tage wieder kürzer. Zeit sich über die Innenbeleuchtung in Ihrem Zuhause Gedanken zu machen. Licht und Farbe sind nicht nur ein verhältnismäßig günstiges Gestaltungsmittel für Wohnräume, sondern zudem ein höchst effektives. Und das nicht erst, wenn es darum geht, Ihre Einrichtung in Szene zu setzen: Auch die Räume einer Immobilie lassen sich...
... so modellieren, dass die Proportionen harmonischer wirken. Grundsätzlich gilt: Je heller ein Raum ist, desto größer wirkt er.
Lichtquellen geschickt im Raum verteilen
Ein einziges Licht an der Decke macht den Raum Ihres Zuhauses kleiner. Von daher verteilen Sie die Lichtquellen gleichmäßig im Zimmer. Deckenfluter und Wandleuchten lassen dabei den Wohnraum höher erscheinen. Diesen Eindruck können Sie noch intensivieren, indem Sie für die Zimmerdecke einen helleren Farbton wählen als für die Wände.
Ein gelungenes Lichtkonzept lebt vom sorgsam inszenierten Zusammenspiel mehrerer unterschiedlicher Lichtquellen im Raum. Eine Mischung aus gleichmäßiger Grundbeleuchtung, indirekter und akzentuierender Beleuchtung gibt dem Raum Struktur. Das Wechselspiel von Licht und Schatten lässt ihn lebendig wirken. Wenn Sie Leuchten mit Dimm-Funktion wählen, können Sie die Helligkeit je nach Bedarf variieren.
Sehr stimmungsvoll und dekorativ ist eine indirekte Beleuchtung. Sie betont bestimmte Bereiche des Wohnraums – die Lichtquelle selbst bleibt dabei hinter Blenden oder Möbelstücken verborgen. Direktere Akzente setzt dagegen das gebündelte Licht z. B. von Halogenstrahlern. Sie lenken den Blick auf Bilder, Bücherwände und einzelne Möbelstücke in einem Haus.
Machen Sie aus Ihren Wohnräumen Zuhause mit Licht Wohlfühlräume
Wie wichtig die Beleuchtung ist, wissen die RE/MAX-Makler ganz genau. So kann die Besichtigung einer Wohnung oder eines Hauses am Abend ganz anders als am Tag verlaufen, wenn das Lichtkonzept nicht stimmt. Dann können die Räume auf einmal viel kleiner oder unwohnlicher wirken. Das kann sich auf das Interesse eines möglichen Mieters oder Käufers sehr negativ auswirken. Von daher lohnt es sich, in eine durchdachte Innenbeleuchtung zu investieren. Denn schließlich sollten Sie den optimalen Wohlfühlfaktor aus Ihren Räumen für sich und Ihre Gäste herausholen.
05. September 2017:
Wenn sich in einer Immobilie Schimmel ansiedelt, ist der Streit zwischen Mieter und Vermieter so gut wie vorprogrammiert. Wer ist schuld? Wer haftet für etwaige Schäden in der Mietwohnung oder dem Haus? Für die Rechtsprechung ist es ein klarer Fall: Derjenige, der den Schimmel verursacht hat, haftet auch. Doch gerade hier liegt die Streitaxt begraben...
... denn so klar ist das oft gar nicht.
Wichtige Verhaltensregeln für Mieter und Vermieter
Der Mieter sollte nicht voreilig die Mietzahlung einstellen oder gar ausziehen, Denn laut BGH setzt eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung voraus, dass der Mieter dem Vermieter eine angemessene Abhilfefrist gesetzt hat oder ihm eine Abmahnung erteilt hat (BGH, Az. VIII ZR 182/06). Wenn der Mieter nach Ablauf der Frist versucht, den Mangel selbst zu beseitigen, verwirkt er seinen Anspruch gegenüber dem Vermieter (BGH, Az. VIII ZR 222/06). Erst wenn dieser nach erneuter Mahnung nicht tätig wird, kann der Mieter den Schaden bzw. den Schimmel beseitigen (lassen). Bis dieser behoben ist, hat er dann das Recht auf Mietminderung.
Bei Mängeln an der Bausubstanz, Wasserschäden oder Fehler bei Sanierungsarbeiten haftet der Immobilien-Vermieter. Aber aus dessen Sicht mag sich die Sachlage ganz anders darstellen: Er ist der Meinung der Mieter hat die Wohnung nicht ausreichend gelüftet oder die Möbel zu nah an der Wand platziert. Diese Behauptungen muss der Vermieter im Streitfall jedoch beweisen. Auch ein Wegrücken der Möbel von der Wand kann der Vermieter vom Mieter juristisch kaum einfordern. Laut einem Urteil des Amtsgerichtes Osnabrück dürfen Mieter ihre Möbel nach Belieben aufzustellen.
Können sich Mieter und Vermieter nicht einigen, wer für die Kosten der Schimmelbeseitigung aufkommt, muss ein unabhängiger Gutachter die Schadensursache ermitteln. Das Landgericht Frankfurt war der Meinung, dass es auch einem berufstätigen Mieter zumutbar ist, die Wohnung drei- bis viermal täglich zu lüften. Mieterschützer sahen dieses Urteil mit Sorge, denn bis dahin hatten die Amtsgerichte meist anders entschieden. Das Amtsgericht München kam z. B. in einem ähnlichen Fall zu dem Schluss, dass es ausreicht, wenn der Mieter morgens und abends die Fenster öffnet (AG München Az. 412 C 11503/09).
Rechtsstreitigkeiten möglichst umgehen
Die Makler von RE/MAX raten aus Kostengründen dazu, einen Rechtsstreit möglichst zu vermeiden. Stattdessen sollte man versuchen, mithilfe eines Sachverständigen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das schont in den meisten Fällen nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Nerven. Vor der Beauftragung eines Sachverständigen sollten sich beide Parteien jedoch darauf einigen, wer hierfür die Kosten trägt. Damit es aber gar nicht erst zu solchen Streitigkeiten kommt, ist es auf jeden Fall ratsam, durch regelmäßiges Stoßlüften am Tag (5 Minuten reichen oft schon aus) die Schimmelbildung in der Wohnung zu verhindern.
29. August 2017:
„Gute Zäune machen gute Nachbarn“, sagt der Volksmund. Der gute alte Gartenzaun diente lange nur als Schutz und Abgrenzung. In den letzten Jahren wird er jedoch zunehmend zum gestalterischen Element, denn dekorative Zäune werten das eigene Haus und Grundstück auf....
Tipps für die kreative Gartenzaungestaltung
Repräsentativen Charakter hat vor allem der Vorgartenzaun. Denn er ist das erste, was der Besucher wahrnimmt, wenn er vor Ihrem Haus steht. Seine Aufgabe, die Grenzen aufzuzeigen, tritt in den Hintergrund, wenn Sie ihn in die Bepflanzung integrieren. Blumen , die ihre Köpfe hinter dem Zaun emporrecken, sind z. B. freundliche Willkommensboten.
Mit dem Trend zu Landhaus- und Bauerngärten erleben rustikale Klassiker wie der Flechtzaun aus biegsamer Weide und der Latten- bzw. Staketenzaun ein Comeback. Besonders, wenn er aus unregelmäßigen, gewachsenen Ästen bzw. aus Spelten (aus dem Stamm herausgespaltenen Brettern) besteht, wirkt der Lattenzaun leicht und natürlich.
Für weniger handwerklich Ambitionierte gibt es Lattenzaunelemente von der Rolle. Das Selberbauen ist gar nicht schwierig. Bei einer Zaunhöhe von 80 cm sollten die Stützen 120 cm lang sein und 40 bis 50 cm tief eingeschlagen werden. Sehr urig wirkt Ihr Gartenaun um das Haus, wenn Sie die senkrechten Latten nicht mit Nägeln an den Querbalken fixieren, sondern, z. B. mit Fichtenästen oder Weide, anbinden.
Wer mag, kann auch mit Farbe gestalterische Akzente setzen. Ob einfarbig oder bunt, ein farbiger Zaun wirkt fröhlich und peppt die graue, kalte Jahreszeit auf. Ein schöner Zusatzeffekt ist, wenn die Fensterrahmen vom Haus im gleichen Farbton angestrichen sind.
Gepflegter Vorgarten steigert Preis beim Hausverkauf
Ob mit oder ohne Gartenzaun für den Verkauf eines Hauses, spielt der Vorgarten eine wichtige Rolle. Denn die Macht des ersten Eindrucks ist nicht zu unterschätzen. Dies gilt nicht nur auf der persönlichen Ebene, sondern häufig sind auch beim Hausverkauf die ersten Sekunden für das Kauf- oder Mietinteresse entscheidend. Diese Erfahrung haben die RE/Max-Makler schon oft gemacht, wenn sie einem möglichen Käufer eine Immobilie präsentierten. Von daher lohnt es sich, sich über die Gestaltung des Vorgartens Gedanken zu machen.
22. August 2017:
Unsere RE/MAX-Makler stellen immer wieder fest, dass viele Immobilienkäufer und Mieter einen modernisierten Altbau in gewachsener Umgebung einem Neubau vorziehen. Denn ein Altbau ist häufig nicht nur geräumiger, sondern er hat auch einen unverwechselbaren Charme. Doch wer bei einer Sanierung spart, zahlt am Ende drauf. Zumal diese nicht nur die Umwelt entlastet und Energiekosten spart, sondern sie steigert auch den Wohnkomfort. Gut geplante Dämmung sorgt für zusätzlichen Schallschutz, schützt die Bausubstanz und senkt das Risiko von Schimmelbefall....
Sanierung senkt die Energiekosten und erhöht den Marktwert
Gerade bei Häusern, die vor den 1980er Jahren erbaut wurden (rund 70 % der 18,5 Mio. Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland), ist der energetische Standard meist überholt. Das Energiesparen rückte nämlich erst durch die Ölkrise in den 1970er Jahren in den Fokus der Architekten und Planer. Typische Schwachstellen beim Altbau sind z. B. ungedämmte Fassaden, Keller- und Obergeschossdecken und Bodenplatten, veraltete Heizsysteme sowie Einfachverglasung von Fenstern und Türen. Durch eine Dachdämmung, den Einbau einer modernen Heizung und Erneuerung der Fenster können bis zu 60 % Energie eingespart werden.
Außerdem sollte man prüfen, ob die konstruktiven Voraussetzungen für eine Fassadendämmung gegeben sind. Denn der Energiestandard hängt vor allem von der Dämmstärke ab.
Die energetischen Anforderungen an Gebäude werden in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt. Wenn die Fläche der geänderten Außenbauteile mehr als 10 % der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes betrifft, müssen sich Hausbesitzer nach den Vorgaben der EnEV richten. Verzichtet ein Immobilienbesitzer bei einer umfassenden Sanierung auf die Dämmung oder erfüllt er die Nachrüstpflicht zur Dämmung der oberen Geschossdecke bis Ende 2015 nicht, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro.
Sachverständigen bei Altbau-Sanierung hinzuziehen
Nicht nur bei dem Kauf- oder Verkauf eines Hauses lohnt es sich, einen Fachmann zu kontaktieren. Um die Kosten und den Nutzen einer Sanierung eines Altbaus besser planen und abwägen zu können, empfiehlt es sich ebenfalls, einen Sachverständigen hinzuziehen. Dafür können Kostenzuschüsse bei der KfW beantragt werden. Nach einer umfassenden Bestandsaufnahme kann er Ihnen helfen, einen sinnvollen Sanierungsfahrplan zu erstellen.
15. August 2017:
Nicht nur in der Urlaubszeit, sondern auch, wenn die Tage wieder kürzer werden, steigt die Zahl der Einbrüche in leerstehende Häuser und Wohnungen. Denn unbeleuchtete Immobilien zeigen den Einbrechern an, dass niemand zu Hause ist. Wobei die meisten Einbrüche gar nicht in der Nacht, sondern am Tag stattfinden. Es ist nicht nur der materielle Verlust, der die Einbruchsopfer bei einem Einbruch schmerzt: Das Eindringen in den intimen Lebensbereich verletzt das Bedürfnis nach Sicherheit und belastet die Betroffenen psychisch meistens über einen langen Zeitraum....
Wie Sie für mehr Sicherheit sorgen können
Folgende Regeln zum Schutz vor einem Einbruch sollten Sie beachten, wenn Sie nicht zu Hause sind oder zu Bett gehen:
Tipps von der Polizei zum Schutz Ihrer Immobilie vor Einbruch
Die Immobilienmakler von RE/MAX geben den Tipp, sich auch mal die Empfehlungen der Polizei unter http://www.polizei-beratung.de anzuschauen. Dort wird aufgezeigt, wie man sich besser vor Einbrüchen schützen kann. Einbruchssichere Fenster und Türen, Alarmanlagen oder andere sicherheitsrelevanten Maßnahmen können später beim Verkauf Ihrer Immobilie den Verkaufspreis steigern. Diese Investition in die Sicherheit ist also eine, die sich mehrfach lohnt. Denn sie schützt nicht nur Ihr Hab und Gut, sondern auch das eigene Seelenheil und steigert zudem den Wert Ihres Hauses.
08. August 2017:
Auch wenn es in den letzten Wochen regional zu starken Regenfällen kam, stellt sich im Hochsommer für Hobbygärtner immer die große Frage, wie sie ihren Garten um das Haus optimal bewässern, damit alles fleißig wächst und blüht. Denn längere Trockenperioden zehren an den Kräften der Pflanzen. Von daher ist regelmäßiges Garten gießen jetzt ein Muss. Aber selbst bei einer scheinbar so simplen Tätigkeit gibt es einiges zu beachten. Denn schon kleine Fehler beim Gießen können großen Schaden anrichten....
Tipps für das Gartengießen im Sommer
Der Bundesverband Einzelhandelsgärtner (BVE) rät, seine Pflanzen im Garten bereits zwischen drei und vier Uhr morgens zu gießen. Um diese Uhrzeit kann das Wasser langsam in den noch kühleren Boden sickern. Dadurch gelangt es bis zu den Wurzeln, ohne vorher zu verdunsten.
Aber keine Sorge, Sie müssen nicht zum absoluten Frühaufsteher mutieren: Wer sich keine automatische Bewässerungsanlage zulegen möchte, um diese Nachtschlaf raubenden Gießzeiten einzuhalten, kann seinen Garten auch ruhig ein paar Stunden später wässern. Das ist immer noch besser, als das Garten gießen auf den Abend zu verlegen. In der Mittagssonne macht die Bewässerung allerdings keinen Sinn. Um die Mittagszeit ist sie im Sommer vielmehr eine reine Wasserverschwendung.
Die Bayerischen Gartenakademie empfiehlt zudem, nach dem Gießen den Boden aufzulockern. Das zerstört die Hohlräume in der Erde und leitet das Wasser besser in die Tiefe zu den Wurzeln. Auch Mulchen hilft dem Boden, mehr Wasser aufzunehmen und es länger zu speichern.
Als Faustregel gilt: Gießen Sie die Pflanzen im Garten lieber seltener (ca. zwei Mal pro Woche), aber dafür reichhaltig. Denn wenn Sie Ihre Pflanzen durch häufiges Wässern zu sehr verwöhnen, machen Sie sich nur unnötige Arbeit. Ratsamer und klüger ist es, Oleander, Rosen und Co. zu genügsamen Trinkern zu erziehen. Das macht die Pflanzen außerdem robuster und verlängert ihre Blütezeit. Denn um sich das benötigte Nass aus der Erde zu holen, müssen sie viele und lange Wurzeln bilden. Bei Topfpflanzen sollten Sie allerdings etwas großzügiger mit dem Gießen sein, weil diese weniger Erde umgibt, aus der sie sich das Wasser ziehen können.
Mit Ihrem Rasen verfahren Sie am besten so wie mit dem Garten gießen Ihrer Pflanzen: In Trockenperioden sollten Sie die Fläche ein- bis zweimal pro Woche wurzeltief durchfeuchten.
Eine Immobilie mit Garten
Auch wenn viele Menschen vom eigenen Garten träumen, in der Realität bedeutet ein Garten jede Menge Arbeit, bevor man vom Liegestuhl aus die Blumenpracht genießen kann. Aus diesem Grund raten die Immobilienmakler von RE/MAX, dass man sich vor dem Kauf eines Hauses oder einer Wohnung ernsthaft die Frage stellen sollte, ob einem die Gartenarbeit wirklich Spaß macht. Denn nicht in jedem, der Bäume und Pflanzen liebt, steckt auch ein passionierter Hobbygärtner. Wenn das nicht der Fall ist, sollte man sich lieber für eine Wohnung in den oberen Etagen entscheiden und sich von dort aus an dem hoffentlich gepflegten Garten erfreuen.
01. August 2017:
Für eine fristlose Kündigung brauchen Vermieter einer Immobilie einen triftigen Grund. So ist ein erheblicher Mietrückstand der häufigste und auch einzige Kündigungsgrund, der keine vorherige Abmahnung erfordert. Doch was versteht man darunter – und was tun, wenn der Mieter sich weigert, auszuziehen?...
Von der Kündigung zur Räumungsklage
Laut § 543, Absatz 2, Nr. 3 BGB darf der Vermieter einer Immobilie dem Mieter dann fristlos kündigen, wenn dieser ihm zwei Bruttomonatsmieten in Folge ganz oder teilweise schuldig bleibt. Der Rückstand muss dabei mehr als eine Monatsmiete betragen. Ebenso darf er kündigen, wenn sich ein Mietrückstand in Höhe von zwei Monatsmieten über über einen längeren Zeitraum hinweg anhäuft.
Unwirksam wird die Kündigung jedoch wegen Zahlungsverzug, wenn der Mieter die überfälligen Zahlungen spätestens zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage vollständig begleicht. Wurde allerdings innerhalb der letzten zwei Jahre bereits eine fristlose Kündigung ausgesprochen, nützen auch die Rückzahlungen nichts mehr: Die Kündigung wird wirksam.
Macht der Mieter keine Anstalten, die Wohnung oder das Haus zu räumen, hilft oft nur eine Räumungsklage. Nach Zustellung der Räumungsklage durch das zuständige Amtsgericht hat der Mieter zwei Wochen Zeit, Verteidigungsbereitschaft bei Gericht anzuzeigen. Tut er das nicht, muss er mit einem Versäumnisurteil rechnen. Legt er gegen das Versäumnisurteil keinen fristgerechten Einspruch ein, wird es innerhalb von zwei Wochen rechtskräftig und stellt einen Vollstreckungstitel dar. Damit kann der Vermieter einen Gerichtsvollzieher mit einer Zwangsräumung beauftragen, bei der die Besitzgegenstände des Mieters eingelagert werden.
Allerdings kann es Monate dauern, bis es zur tatsächlichen Räumung kommt. Zumal der Mieter laut Paragraph 721 der Zivilprozessordnung eine „angemessen lange Räumungsfrist“ beantragen kann. Die Kosten einer Räumungsklage belaufen sich auf eine Jahresnettomiete. Wenn der Mieter zahlungsunfähig ist, riskiert der Vermieter, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Fristlose Kündigung gut abwägen!
Die Makler von RE/MAX Deutschland raten: „Vermieter sollten vor einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug genau abwägen. Ist der Mieter generell zahlungswillig und die finanzielle Notlage vorübergehend, könnten Behörden wie Sozialamt oder Jobcenter die Mietzahlungen auf Antrag des Mieters vorläufig übernehmen. In solchen Fällen ist es oft klüger, mit dem Mieter einen Zahlungsplan zu vereinbaren und auf eine Kündigung zu verzichten.“
25. Juli 2017:
Viele Bürger wünschen sich mehr Unabhängigkeit vom Strommarkt, da Energie, zumindest für Privatkunden, immer mehr zum Luxusgut wird. Solarstrom wird im Vergleich dazu aufgrund sinkender Anschaffungskosten und höherer Effizienz immer attraktiver. Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Haus hat und eine Batterie zur Speicherung des selbsterzeugten Stroms besitzt, kann bis zu 70 Prozent seines Verbrauchs aus dem Stromspeicher beziehen...
Solarstrom selber nutzen: Mehr Eigenverbrauch dank Batteriespeicher
Durch einen Stromspeicher steht Solarstrom rund um die Uhr auch in Schlechtwetterphasen oder nach Sonnenuntergang zur Verfügung. Nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) nutzen bereits mehr als 20.000 Haushalte in Deutschland diesen Vorteil. Der Verband geht davon aus, dass sich die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen bis 2020 im Zweijahresturnus noch verdoppeln wird. Bislang war die Unabhängigkeit vom Strommarkt durch die hohen Kosten für die Stromspeicher noch sehr teuer. Doch inzwischen sind die Preise für langlebigere Lithium-Ionen-Akkus, welche die unwirtschaftlichen Bleibatterien vom Markt verdrängt haben, enorm gesunken.
Wer eine Solaranlage finanzieren möchte, kann ein Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Die Förderung für einen solaren Batteriespeicher besteht aus einem zinsgünstigen Kredit und einem Tilgungszuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Allerdings läuft die KfW Förderung bis Ende 2018 schrittweise aus. So sank am 1. Juli 2017 der Tilgungszuschuss von 19 auf 16 Prozent. Dieser wird sukzessive weiter reduziert und wird von 01.01.2018 bis zum Programmende am 31.12.2018. nur noch 10 % betragen. Die Förderung der KfW wird dabei pro kWp Anlagenleistung berechnet.
Der Kosten-Nutzen-Vorteil bleibt also abzuwägen. Übrigens: Wer die Anschaffungskosten scheut und sich nicht um Montage, Versicherung und Wartung kümmern möchte, kann eine Photovoltaik-Anlage mittlerweile auch mieten oder leasen.
Haus mit Photovoltaikanlage
Der Kauf beziehungsweise Verkauf einer Immobilie mit Photovoltaikanlage birgt gewisse Stolperfallen. So kann ein Käufer z. B. durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage unter Umständen vom einfachen Immobilienbesitzer zum Unternehmer werden. Die RE/MAX Immobilienmakler können Sie sowohl beim Kauf als auch Verkauf Ihrer Immobilie professionell unterstützen. Sie beraten Sie gerne mit ihrer Erfahrung und neutraler Fachkenntnis in diesem wichtigen Prozess.
18. Juli 2017:
Es ist schon amüsant, mit welchen Fällen sich die Gerichte hierzulande manchmal beschäftigen müssen. Nachbarschaftsstreitigkeiten sind dabei leider keine Seltenheit. Nachfolgend zwei kuriose Beispiele aus der Immobilienwelt..
Sag es dem Nachbarn durch die Blume
Nachbar A platziert an der Grundstücksgrenze seiner Immobilie zu Nachbar B auf einer Mülltonne einen sogenannten Frustzwerg mit obszön erhobenem Mittelfinger. Nachbar B fühlt sich davon provoziert und droht mit einer Klage, wenn der Frustzwerg nicht entfernt wird. Daraufhin legt A dem Mittelfinger einen Verband an und verziert diesen mit einer Blume. Nachbar B klagt dennoch.
Das Urteil: Durch das Verbinden des Mittelfingers und die Verzierung mit einer Blume wird die ggf. von einem Gartenzwerg ausgehende beleidigende Wirkung beseitigt. Denn dadurch hätte die Geste ihre missachtende Wirkung verloren und würde den Nachbarn B nicht mehr in seinem Persönlichkeitsrecht verletzen. Allein das Wissen um die Geste mit dem erhobenen Mittelfinger unter dem Verband würde nicht ausreichen. Der Gartenzwerg darf also stehenbleiben und Nachbar B muss sich mit dem Anblick des Gartenzwergs arrangieren.
Schwein gehabt – und behalten
Ein Mieter hält in seiner Wohnung ein Minischwein. Der Vermieter hatte im Mietvertrag zwar der Tierhaltung in der Wohnung grundsätzlich zugestimmt, aber er war der Meinung, dass ein Schwein kein Haustier ist. Deshalb sprach er dem Mieter die Kündigung aus mit der Begründung, dass das schweinische Aroma die Nachbarn belästige.
Das Urteil: Bei sporadischem Schweinegeruch bei offener Wohnungstür ist nur eine gelegentliche Wahrnehmung des Gestanks möglich. Damit liegt keine nachhaltige Belästigung von den Nachbarn vor. Solange von dem Hausschwein keine Gefahr für die Nachbarn im Haus ausgeht, darf der Mieter also seinen schweinischen Mitbewohner behalten und die Kündigung ist nicht rechtswirksam.
Auf gute Nachbarschaft
Seine Nachbarn kann man sich leider nicht immer aussuchen. Seine Mieter dagegen schon. Ein rechtlich gut aufgesetzter Mietvertrag verhindert unnötige Streitigkeiten. Die Makler von RE/MAX stehen Ihnen gerne zu Verfügung, den für Sie passenden Mieter zu finden. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.
11. Juli 2017:
Unter bestimmten Voraussetzungen – Anpassung an die ortsübliche Miete, Modernisierung des Wohnraumes, usw. – können Vermieter von Immobilien die Miete erhöhen. Im Folgenden finden Sie wichtige Punkte, die Sie als Vermieter beachten müssen, damit die Mieterhöhung für ein Haus oder eine Wohnung wirksam wird. Die Regeln ändern sich, von daher überprüfen Sie vor einer Erhöhung unbedingt, ob es weitere gesetzliche Änderungen gibt...
Formale und gesetzliche Anforderungen bei Mieterhöhung
Bewertungsgutachten Ihrer Immobilie
Nur eine transparente und fundierte Bewertung sichert Ihnen als Vermieter einer Immobilie ein realistisches Bewertungsergebnis. Die erfahrenen Gutachter von RE/MAX stehen Ihnen hierbei gerne zur Seite. Nehmen Sie vor einer Mieterhöhung Kontakt auf und lassen Sie sich beraten. Bei einem eventuellen Vermarktungsauftrag ist die Immobilienbewertung selbstverständlich kostenlos!
4. Juli 2017:
Der Sommerurlaub steht vor der Tür. Während wir uns im Urlaub prächtig erholen, darben die Topfpflanzen in unserer Wohnung nicht selten dahin. Blumen gießen im Urlaub, das ist immer ein großes Problem für Blumenliebhaber. Wohl dem, der auf einen netten Nachbarn im Haus oder ein Bewässerungssystem mit ausgefeilter Technik zurückgreifen kann. Doch mit ein paar einfachen Tricks können Sie dafür sorgen, dass Ihre Zimmerpflanzen kein trauriges Ende nehmen...
3 Tipps wie Ihre Pflanzen im Haus nicht vertrocknen
Immer noch aktuell ist Omas Trick mit dem Wollfaden. Es handelt sich dabei um eine Kordel aus saugfähigem organischem Material wie Baumwolle oder Leinen (Flachs). Ein Ende der nassen Kordel wird nahe der Wurzel in die Erde gesteckt. Das andere Ende hängt in einem mit Wasser gefüllten Gefäß, z.B. einem Eimer. Durch die natürliche Leitung zieht die Pflanze das benötigte Wasser. Das System ist besonders für kleine Töpfe im Zimmer geeignet. Je nach Bedarf kann man auch mehrere „Leitungen“ legen. Wichtig ist, dass die Kordel Wasser gut leitet und nicht austrocknet.
Sehr gut bewährt hat sich auch der „Blumat“. Das ist ein einfaches System mit Tonkegeln, die man im Baumarkt oder online bestellen kann. Das Wasser steigt aus einem daneben stehenden Vorratsgefäß durch einen beigefügten Saugschlauch in den porösen Tonkegel, aus dem es die Pflanze heraussaugt. Je höher der Wasserbehälter im Vergleich zum Blumentopf ist, desto mehr Wasser bekommt sie. Bei größeren Pflanzen in der Wohnung sollte man zwei oder drei Kegel verwenden. Die großen Kegel (Blumat XL) eignen sich auch für Kübelpflanzen oder die Blumenkästen auf dem Balkon.
Bei robusten Pflanzen kann auch ein kühles Bad helfen: Legen Sie die Wanne im Badezimmer mit alten Handtüchern oder Plastiktüten aus und stellen Sie die Pflanzen darauf. Dann füllen Sie die Wanne etwa vier Zentimeter hoch mit kaltem Wasser. Wichtig ist es natürlich auch, darauf zu achten, dass die Pflanze im Badezimmer genügend Licht bekommt.
Zimmerpflanzen allein zu Hause – Kein Problem
Mit diesen drei einfachen und zudem kostengünstigen Tricks können Blumenliebhaber beruhigt in den Urlaub fahren. Damit sehen Ihre Pflanzen nach dem Urlaub hoffentlich genau so erholt aus wie Sie. Und die Nachbarn Ihrer Immobilie bleiben unbehelligt. Blumen gießen in den Ferien? Mit den o.g. Tricks kein Problem! RE/MAX wünscht Ihnen und Ihren Pflanzen im Haus und Garten einen erholsamen Sommerurlaub!
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