Wenn stürmische Zeiten nahen

Worauf es im Schadensfall wirklich ankommt.

Mit dem Herbst beginnt die Zeit der Sturmtiefs, kräftigen Regenschauer und zunehmenden Wetterextreme. Viele Hausbesitzer gehen davon aus, dass ihre Wohngebäudeversicherung Schäden am Gebäude in jedem Fall übernimmt. Doch ob und in welchem Umfang die Versicherung zahlt, hängt nicht nur vom Schaden selbst, sondern vor allem von dessen Ursache und den vereinbarten Vertragsbedingungen ab. 

Zum Grundschutz einer Wohngebäudeversicherung gehören in der Regel Schäden durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel. Wird beispielsweise das Dach durch einen Sturm beschädigt oder schlägt ein Blitz in das Gebäude ein, übernimmt die Versicherung – je nach Vertragsbedingungen – die Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau. Auch Folgeschäden, etwa wenn nach einem Sturmschaden Regenwasser durch das beschädigte Dach eindringt, können versichert sein. Maßgeblich sind jedoch stets die im Vertrag vereinbarten Leistungen. Grundlage hierfür sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Was viele Eigentümer überrascht: Die größten Schäden in der Wohngebäudeversicherung entstehen nicht durch Sturm oder Hagel, sondern durch Leitungswasser. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verursachen geplatzte Wasserleitungen, undichte Rohrverbindungen oder Frostschäden Jahr für Jahr den höchsten Schadenaufwand. Umso wichtiger ist es, Wasserleitungen regelmäßig überprüfen und frostgefährdete Bereiche rechtzeitig schützen zu lassen. 

Sind Sie gegen Starkregen versichert?
Besonders häufig kommt es zu Missverständnissen bei Starkregen. Ein typischer Fall: Nach einem heftigen Unwetter läuft Wasser in den Keller eines Einfamilienhauses. Der Eigentümer geht selbstverständlich davon aus, dass die Wohngebäudeversicherung den Schaden übernimmt. Erst im Gespräch mit dem Versicherer stellt sich heraus, dass keine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Die Kosten für Trocknung, Sanierung und beschädigtes Mauerwerk bleiben deshalb ganz oder teilweise am Eigentümer hängen. Denn Schäden durch Starkregen, Überschwemmungen oder Rückstau sind in der klassischen Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht automatisch enthalten. Sie erfordern meist den Abschluss einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung. 

Dennoch verfügt ein erheblicher Teil der Wohngebäude in Deutschland bislang nicht über diesen ergänzenden Versicherungsschutz. Ebenso wichtig ist die Ursache eines Schadens. Dringt Wasser beispielsweise aufgrund einer schadhaften Kellerabdichtung oder baulicher Mängel in das Gebäude ein, handelt es sich häufig nicht um einen versicherten Elementarschaden, sondern um einen Instandhaltungs- oder Baumangelfall. Versicherungen unterscheiden hier sehr genau. 

Versicherungsschutz überprüfen! 
Eigentümer sollten ihren Versicherungsschutz deshalb regelmäßig überprüfen – insbesondere nach Modernisierungen oder baulichen Veränderungen. Wurde beispielsweise eine Photovoltaikanlage, eine Wärmepumpe oder ein Wintergarten nachträglich installiert, empfiehlt es sich zu prüfen, ob diese Bestandteile ausreichend mitversichert sind. Auch An- oder Umbauten sowie eine veränderte Wohnfläche sollten dem Versicherer gemeldet werden, damit der Versicherungsschutz dem tatsächlichen Gebäudewert entspricht. Gerade vor Beginn der stürmischen Jahreszeit lohnt sich deshalb ein Blick auf die eigene Police. 

Besteht Versicherungsschutz gegen Elementarschäden? Sind alle baulichen Veränderungen erfasst? Entspricht die Versicherungssumme noch dem aktuellen Wert der Immobilie? Wer diese Fragen rechtzeitig klärt, schafft die besten Voraussetzungen dafür, dass aus einem Unwetterschaden nicht zusätzlich eine finanzielle Belastung wird. 

Quellen: gdv.de, stmwi.bayern.de, verbrau- cherzentrale.de, verbraucherservice-bayern.de

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